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Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten Franke ./. HTWD

21/22-08-0098: Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten Franke/HTWD

 

Antrag

Maximilian Franke

(Referat Studium)

Antragsdatum

2021-12-06

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, bis zu 3000€ der Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen, die Maximilian Franke für die Klage um seine vollständige Prüfungsakte verursacht.

Begründung zum Antrag

Um diesen Antrag angemessen zu begründen gibt (wiede)r erst einmal eine kleine Geschichtsstunde:

Vor geraumer Zeit fiel dem StuRa auf, dass es bei einer Prüfungseinsicht nach geltendem Recht möglich sein sollte Kopien/Fotos der eigenen Prüfungsakte anzufertigen. Die Hochschule verweigerte sich dagegen und verwies auf einen Paragraphen in der Musterprüfungsordnung, der dies explizit ausschloss. Daraufhin wendete sich der StuRa an das SMWK um Klarheit zu erlangen. Die Antwort des SMWK bestätigte die Rechtswidrigkeit des Paragraphen, woraufhin der Senat beschloss diesen zu streichen. Es erfolgte ein Erlass der Rektorin den Paragraphen mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden und die Musterprüfungsordnung wurde durch einem Beschluss des Senates dementsprechend geändert.

Ich wollte, bestätigt durch das erfolgreiche Vorgehen von Hannes Günther, auch eine Kopie meiner Prüfungsakte anfordern.Die Hochschulverwaltung hat zunächst ein bisschen Verantwortungsdiffusion betrieben, an wen denn nun der Antrag zu stellen ist, aber so etwas ist man ja (leider) inzwischen von der HTW Dresden gewohnt. Nachdem ich den Antrag schlussendlich bei dem entsprechenden Professor gestellt hatte, teilte dieser mir kurze Zeit später mit, dass er mir "die Möglichkeit der Anfertigung einer Kopie, auch in Auszügen, nicht anbieten kann". Damit wiederspricht vollständig der Rechtsauffassung des SMWK und dem oben erwähnten Erlass der Rektorin. Die Rechtsberatung des Studentenwerks habe ich dazu schon angefragt, aber der Beratungstermin steht noch aus. Sollte sich bei diesem Termin ergeben, dass der Professor und damit die Hochschule rechtswiedrig handelt, will ich dagegen mit einem Anwalt vorgehen.

Für diesen Fall möchte mich gerne rechtzeitig absichern und stelle deshalb diesen Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten. Bei der Berechnung der Gesamtkosten habe ich den gleichen Betrag, wie beim damaligen Antrag von Hannes Günther, angenommen, weil der Gegenstandswert ähnlich gelagert ist.

Kostenposition im Haushaltsplan

bis zu 3000€ aus Position 4950 Rechts- und Beratungskosten

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

8. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2021-12-14

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, bis zu 3000€ der Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen, die Maximilian Franke für die Klage um seine vollständige Prüfungsakte verursacht.

Ausfertigung

2021-12-15
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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