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Konzept zum Personal mit der grundsätzliche Erledigung durch "studentische Hilfskräfte" der Verwaltung (SHK + X)

21/22-04-0049: Konzept zum Personal mit der grundsätzliche Erledigung durch "studentische Hilfskräfte" der Verwaltung (SHK + X)

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Personal

Antragsdatum

2021-10-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, anstatt bisher Angestellte im Umfang von zwei Stellen als Vollzeitbeschäftigung nun Angestellte im Umfang von einer Stelle als Vollzeitbeschäftigung (Entgeltgruppe gemäß TVL) anzustellen und darüber hinaus nun auch eine Vielzahl von Angestellten im Umfang von bis zu 20 Stellen Viertelteilzeitbeschäftigung (studentischen Hilfskräften (wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Abschluss) gemäß Vergütung an unserer HTW Dresden, jedoch höchstens bis zu 450 € pro Person) anzustellen.

Begründung zum Antrag

Bisher (Mitte 2021) hat der StuRa schlicht 2 Stellen (Vollzeit) für Angestellte. (vergleiche § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Absatz 3 (Angestellte) StuRa-AE-O)

Mutmaßlich wäre dieser Modus einfach "weitergelaufen". Aber - aus verschiedenen Gründen - werden zum Ende des Jahres alle 2 Stellen unbesetzt sein. (Das Arbeitsverhältnis der Stelle Sachbearbeitung Administration & Organisation endet Ende 2021-09. Das Arbeitsverhältnis der Stelle Sachbearbeitung Finanzen & Service endet Ende 2021-12.) Grundsätzlich könnte der Modus auch einfach so weiterlaufen. (Das Referat Personal müsste "einfach" nur die Stellen neu besetzen. Dabei könnte eine inhaltliche Anpassung (grundsätzliche Tätigkeitsbereiche) vorgenommen werden. (Dem Referat Personal wäre nicht bekannt, dass es konkrete Vorgaben gibt.))

Aber es wird wohl nicht so (schnell und) einfach wieder die Gelegenheit geben, das Konzept fürs Personal "neu zu denken". Wir haben aus den gemachten Erfahrungen und anderen Vorüberlegungen den Versuch gewagt. Letztlich haben wir 2 "alternative" Konzepte erarbeitet, die - sowohl als auch - ein verbesserte Perspektive ermöglichen.

Randbemerkung: Wegen der Beendigung (aller) 2 Arbeitsverhältnisse wird es ohnehin zu "Turbulenzen" kommen, die das Referat Personal durch kurzfristige Arbeitsverhältnisse ausgleichen muss.

Des weiteren könnte man durch die Halbtagesstellen auch ein familienfreundlicheres Konzept realisieren und hätte durch die weitere Aufsplittung der Stellen einen erhöhten Spezialisierungseffekt. Auch die Tatsache, dass bei einem Angestelltenwechsel eine Person noch vor Ort wäre die neue Kraft einzuarbeiten. Natürlich nur unter der Prämisse das nicht beide Angestellten gleichzeitig kündigen. 

Kostenposition im Haushaltsplan

Angestellte (Haushaltsplan 2022)

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung der StuRa-AE-O, samt Begründung mit der Erklärung - etwa dem Verweis - zum Personalkonzept

Erarbeitung (und Verabschiedung) von einem Plan für die "grundständigen" Stellen, die als SHK ausgeschrieben werden sollen

Erarbeitung (mit möglicher Klärung) vom System der Abrechnung der "grundständigen" Stellen, die als SHK vergütet werden sollen

Erarbeitung (und Bekanntgabe) von Ausschreibungen für die "grundständigen" Stellen, die als SHK besetzt werden sollen

Besetzung (Einstellung) der "grundständigen" Stellen, die als SHK vergütet werden sollen

Erarbeitung (und Bekanntgabe) von einer Ausschreibung für die Stellen "Assistenz der Geschäftsführung"

Anlagen

einzelne Konzepte

Konzept 20 · 0,25 SHK + 2 · ~0,5 ~E9

(Konzept ~2 · ~1,0 · E7)

(Konzept ~4 · ~0,5 · E7)

Vorschlag Änderung StuRa-AE-O

Ersetze § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Absatz (Angestellte) 3

Zur Unterstützung für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben hat der StuRa Angestellte im Umfang von zwei Stellen als Vollzeitbeschäftigung.

durch

1Zur Erledigung von den grundständigen Aufgaben, insbesondere auch Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von bis zu zwanzig Stellen als Viertel einer Beschäftigung in Vollzeit.

2Zur Unterstützung für die Erledigung von den Aufgaben, insbesondere Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von einer Stelle einer Beschäftigung in Vollzeit.

Änderungsanträge

Obergrenze soll das Werkstudent:innenprivileg sein, nicht die von einer geringfügigen Beschäftigung

Ersetze

jedoch höchstens bis zu 450 € pro Person

durch

jedoch höchstens bis zu 20 Stunden pro Woche pro Person

.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

4. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2021-10-19

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, anstatt bisher Angestellte im Umfang von zwei Stellen als Vollzeitbeschäftigung nun Angestellte im Umfang von einer Stelle als Vollzeitbeschäftigung (Entgeltgruppe gemäß TVL) anzustellen und darüber hinaus nun auch eine Vielzahl von Angestellten im Umfang von bis zu 20 Stellen Viertelteilzeitbeschäftigung (studentischen Hilfskräften (wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Abschluss) gemäß Vergütung an unserer HTW Dresden, jedoch höchstens bis zu 20 Stunden pro Woche pro Person) anzustellen.

Ausfertigung

2021-10-24
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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