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Unzulässigkeit Teilnahme Angestellte Sitzungen

2019-045: Unzulässigkeit der Teilnahme von Angestellten zu Sitzungen (Plenum), als Anpassung der Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Personal

Antragsdatum

16.03.2019

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in der Geschäftsordnung des StuRas § Sitzungen Absatz 2 folgenden Satz zu ergänzen: "Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen."

Begründung zum Antrag

da es immer noch zu Streit über die Teilnahme von Angestrellten während der Plenums-Sitzungen gibt, sollte dort Klarheit geschaffen werden. Hierzu sollte die StuRa Geschäftordnung klarer formuliert sein. Zwecks Intressenkonflikt, Einflussnahme und auch Arbeitsrechtliche folgen gegenüber den Angestellten. Deswegen wird in der aktuellen StuRa-Geschäftordnung ein zusätzlicher Passus eingefügt der die Verhältnisse klärt..

Der § Sitzungen lautet demnach wie folgt:

  1. In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.

  2. 1Der StuRa tagt öffentlich. 2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen. 

Kostenposition im Haushaltsplan

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderungsanträge

Anlagen

Vollständiger Entwurf der angepassten Geschäftsordnung des StuRa

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung auf die kommende Sitzung

nicht behandelt (wohl mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung)

Unterzeichnung und Ausfertigung

2019-07-10
Präsidium

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Matthias Jakobi
Matthias Jakobi sagt
19.03.2019 15:17

FSR IM ÄA: Ändern des Satzes "Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen." zu "Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen, sofern diese nicht eingeladen wurden."