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Aufwandsentschädigung 1. Quartal 2018 Referat Finanzen

2018-10-099: Aufwandsentschädigung 1. Quartal 2018 Referat Finanzen

 

Antrag

AntragstellerIn

James

Antragsdatum

29.07.2018

Beschlussdatum

28.08.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den bewältigten Aufwand der Aktiven des Referat Finanzen im 1. Quartal 2018 mit 300,00 € zu entschädigen.

Begründung zum Antrag

Wenn es dafür eine Begründung braucht, weis ich auch nicht weiter...

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Änderungsanträge

Änderungsantrag von Nick Förster:
Der StuRa möge beschließen, den bewältigten Aufwand der Aktiven des Referat Finanzen im 1. Quartal 2018 mit 150,00 € zu entschädigen.

Begründung zum Änderungsantrag durch Nick Förster:
"Siehe Kommentar bei dem AE-Antrag zur Öffentlichkeitsarbeit. Angedacht und durch Florian Fuhlroth breit verkündet sollten 50 Euro monatlich sein...
Fiel dem Referat erst 4 Monate später ein, das es im ersten Quartal aktiv war?"

  • Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: 0/4/0 -> Änderungsantrag abgelehnt

 

Anlagen

 

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2

11. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 7

Ergebnis

Ja 4
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

 

Kostenposition im Haushaltsplan

 

Unterzeichnung und Ausfertigung

26.09.2019
Präsidium

 

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Nick Förster
Nick Förster sagt
28.08.2018 15:29

Änderungsantrag:
Der StuRa möge beschließen, den bewältigten Aufwand der Aktiven des Referat Finanzen im 1. Quartal 2018 mit 150,00 € zu entschädigen.

Begründung: Siehe Kommentar bei dem AE-Antrag zur Öffentlichkeitsarbeit. Angedacht und durch Florian Fuhlroth breit verkündet sollten 50 Euro monatlich sein...
Fiel dem Referat erst 4 Monate später ein, das es im ersten Quartal aktiv war?

Christine Krüger
Christine Krüger sagt
28.08.2018 20:06

ich nehme an, du beziehst dich auf den $Pflichten bei Ausgaben Satz 3 ... allerdings bezieht sich ausdrücklich auf Fachschaftsräte und ist daher hier nicht an zu wenden. Daher kann AE für eine Referatsleitung auch über die 50€ hinaus gehen