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Abschaffung von Aufwandsentschädigung

2017-01-001: Abschaffung der Möglichkeit, Aufwandsentschädigung zu beantragen

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Florian Concepcion

Antragsdatum

14.12.2016

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, ab sofort keine Aufwandsentschädigungen mehr auszuzahlen bzw. zu beantragen.

Begründung zum Antrag

Die Tätigkeiten im Stura sind ehrenamtlich und sollen auch in dieser Form ausgeführt werden. Jüngste Ereignisse und Anträge zeigen, dass das Prinzip der Aufwandsentschädigung nicht umgesetzt wird und sich manche Personen jeden Handgriff bezahlen lassen. Die Summe der ausgezahlten AE nimmt immer höhere Dimensionen an und sorgt außerdem häufig für unnötige Diskussionen die sinnlos Zeit in Anspruch nehmen. Es ist nicht mehr zu verantworten, dass studentische Gelder in dieser Höhe ausgegeben werden, obwohl sie wesentlich sinnvoller genutzt werden könnten. Das Problem selbst besteht nicht in der AE Ordnung o.ä sondern in der Mentalität mancher Mitglieder.

Änderungsantrag

Ersetze im Antragstext: "ab sofort" durch "für die Legislatur 2017"

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

1. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 9

Ergebnis

Ja 3
Nein 6
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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Wolfgang Wohanka
Wolfgang Wohanka sagt
30.12.2016 00:57
"Die Tätigkeiten im Stura sind ehrenamtlich und sollen auch in dieser Form ausgeführt werden."
Was genau meint "ehrenamtlich" in diesem Sinne? Sprich in welcher Form soll Ehrenamt (im StuRa) ausgeführt werden?
Können die Antragsteller*innen klar darlegen warum kein Anspruch nach § 85 VwVfG besteht?
 
Anonymer Benutzer sagt
10.01.2017 13:25