Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2016 / 2. außerorentliche Sitzung 2016 / Anträge / Einberufung 2. außerordentliche Sitzung StuRa 2016

Einberufung 2. außerordentliche Sitzung StuRa 2016

2016-ao02-149.2: Einberufung zur 2. außerordentlichen Sitzung des StuRa 2016

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.

Begründung zum Antrag

Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 11 Stimmberechtigten) mindestens 3 Personen die Einberufung verlangen.

Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekundung des Verlangens

Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.

Termin

  • Datum: 21. Juni 2016
  • Zeit: 17.00 Uhr
  • Ort: A 106

Gegenstände

Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.

Abstimmung

Behandlung

ab nach der 10. Sitzung StuRa 2016

Ergebnis

Abstimmung
NameRückmeldung amZustimmung Ablehnung Enthaltung
Anne-Katrin Alhelm


Jennifer Pieschner


Bastian Hunger



Fabian Reinhardt

Stephan Scherzer

Theresa Pazek
Lorenz Laux
16.06.2016 X
Robert Kestel
16.06.2016 X
Laurine Keller
19.06.2016 X
Melissa Prünte
Georg Polte
15.06.2016
X

Beschluss

siehe Antrag

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
abgelegt unter: ,
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
15.06.2016 17:13
wäre nicht ein woche frist (für die einladung) das minimum?
Georg Polte
Georg Polte sagt
15.06.2016 17:13
ist doch eingehalten oder ( 1 wo = 7 t ) ?
Fabian Kunde
Fabian Kunde sagt
15.06.2016 17:13
bedarf es nicht nur 3 Mitglieder (11/4=2,75 =>3)
Georg Polte
Georg Polte sagt
15.06.2016 17:13
pssssst :D mit 4ren ist es doch auch okay :D