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Dokumentenablage stets auch direkt editierbar

2016-16-223: Antrag auf Hinterlegung von Dokumenten in editierbaren Dateiformaten für Arbeitsergebnisse

Antrag

Wolf

 

05.12.2016

 

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass jedes Dokument, welches im Rahmen der Gremienarbeit durch StuRa-Mitglieder erstellt wird auch im Quellformat (z.B. OpenDocument, LaTeX, SVG[, …]) mit dem Entwurfsmaterial abgelegt werden soll. Die Ablage des bearbeitbaren Dokumentes soll i.d.R. direkt neben einer eventuell Veröffentlichung der Zieldatei (u.a. PDF, PNG) erfolgen. Das Quelldokument muss nicht öffentlich zugänglich sein, sondern kann einem begrenzten Arbeitsbereich unterliegen.

Die Arbeiten sind in geeigneter Weise zu lizensieren, sodass einer Verwendung für die Gremienarbeit nichts im Wege steht. Zur Auswahl der Lizenz kann u.a. der Dienst http://choosealicense.com/ hilfreich sein. Empfehlenswert sind Creative Commons Lizenzen.
Aus der Anregung durch RefL HoPo, alternativ: Die Lizensierung erfolgt unter Creative Commons Lizenzen, s. http://creativecommons.org/ .

Begründung zum Antrag

Die Nachhaltige Arbeit wird stark erleichtert, wenn gute Ideen leicht fortgeführt anstatt erst umständlich rekonstruiert werden müssen. Dies erfolgte in der Vergangenheit leider nicht immer. Um die Handlungsfähigkeit des StuRa und die Möglichkeit Beteiligung zu verbessern, ist dies eine geeignete Maßnahme.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Beschließen und umsetzen.

mit der Rechtsabteilung der HS abklären.

Anlagen

 

Abstimmung

 

Behandlung

16. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 7

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

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abgelegt unter: ,
Matthias Jakobi
Matthias Jakobi sagt
05.12.2016 12:28
Das Referat HoPo unterstützt diesen Antrag.
Es ist zu überlegen wie Sinnvoll es ist, sogar eine Webseitenweite Standartlizenz zu verweden z.B. CC-BY-SA 4.0 International oder auf eine andere.
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Dies würde das Problem, das Personen keine Ahnung von Lizenzierung haben und daher keine Daten auf der Webseite ablegen, erschlagen.
Johannes Augustin
Johannes Augustin sagt
12.12.2016 20:20
Das Urheberrecht wird in der BRD ausschließlich natürlichen Personen gewährt. Siehe hierzu §7 UrhG ff.
Entsprechend obliegt die Wahl der Lizenzierung und Art der Veröffentlichung etc. auch nur diesen natürlichen Personen. Ausnahmen für Werke die im Auftrag Dritter oder im öffentlichem Amt erfolgen werden nach UrhG zwar eingeräumt, hier wäre jedoch zu prüfen, welche dieser Paragrafen es dem Stura überhaupt erlauben würden eine pauschale Lizenzierung für die durch seine Mitglieder erstellen Werke durchzusetzen.


Zusätzlich halte ich es für fraglich, wie mit Werken Dritter umgegangen werden soll. Wenn diese genutzt bzw. in Werke eingebunden werden die im Rahmen der Gremientätigkeit erstellte Werke eingebunden werden. Eine pauschale Anwendung einer Lizenz birgt hier die Gefahr die Rechte Dritter zu verletzen.