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Einberufung 1. außerordentliche Sitzung StuRa 2016

2016-ao01-127: Einberufung zur 1. außerordentlichen Sitzung des StuRa 2016

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.

Begründung zum Antrag

Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 11 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.

Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekundung des Verlangens

Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.

Termin

  • Datum: 24. Mai 2016
  • Zeit: 18.45 Uhr
  • Ort: A 106

Gegenstände

Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.

Abstimmung

Behandlung

ab nach der 08. Sitzung StuRa 2016

Ergebnis

Abstimmung
NameRückmeldung amZustimmung Ablehnung Enthaltung
Anne-Katrin Alhelm


Jennifer Pieschner


Bastian Hunger



Fabian Reinhardt

Stephan Scherzer

Theresa Pazek
Lorenz Laux
Robert Kestel
18.05.2016 X
Laurine Keller
20.05.2016 X
Melissa Prünte 17.05.2016 X
Georg Polte
17.05.2016
X

Beschluss

siehe Antrag

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
12.05.2016 10:55
wäre nicht ein woche frist (für die einladung) das minimum?
Georg Polte
Georg Polte sagt
17.05.2016 16:19
ist doch eingehalten oder ( 1 wo = 7 t ) ?
Fabian Kunde
Fabian Kunde sagt
20.05.2016 10:47
bedarf es nicht nur 3 Mitglieder (11/4=2,75 =>3)
Georg Polte
Georg Polte sagt
24.05.2016 12:10
pssssst :D mit 4ren ist es doch auch okay :D