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Aufwandsentschädigung Bereich Sitzungsleitung 4. Quartal 2014

2014-15-304 Aufwandsentschädigung Bereich Sitzungsleitung 4. Quartal 2014

Antrag

AntragstellerIn

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Antragsdatum

23.11.2014

Antragstext

Der StuRa möge Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- € für das 4. Quartal im Bereich Sitzungsleitung beschließen. Über die Verteilung im Bereich entscheidet die Bereichsleitung.

Begründung zum Antrag

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen. Der Bereich Sitzungsleitung hat dieses Quartal alle Sitzungen des StuRa, Referatskollegium und der Sprecherinnen und Sprecher nachbearbeitet. Es existieren jeweils Ordner mit den Anträgen und Unterschriebenen Protokollen. Ich vermute es ist erstmalig in der Geschichte des Stura das alle Protokolle verabschiedet und aufgearbeitet wurden. Das Jahr ist zwar noch nicht zu ende, aber wenn die Bereich nur ansatzweise seine Arbeitsbereitschaft, beibehält sehe ich da keine Probleme.

Abstimmung

Behandlung

15. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 3.2

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 2

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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