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Aufwandsentschädigung Überarbeitung Finanzordnung

2013-XX-XX: Gewährung von Aufwandsentschädigung für die Überarbeitung der Finanzordnung

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen der Referatsleitung Finanzen und Mitgliedern des Ausschuss Finanzielles Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 500 € für die Überarbeitung der Finanzordnung bereitzustellen.

Begründung zum Antrag

Die Finanzordnung bedarf einer Generalüberholung. Es gibt nicht nur veraltet Verweise, sondern sie sollte modernisiert werden. Dafür muss eine hoher Aufwand an Recherche betrieben werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Referatsleitung Finanzen übernimmt die Koordination für die Erstellung und entscheidet, wie die Mittel unter den Beteiligten aufgeteilt wird.

Abstimmung

Behandlung

13. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3

Ergebnis

keine Gegenrede

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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