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Finanzvereinbarung KSS 2012/2013

2012-ABV: Beitritt zur Finanzvereinbarung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) 2012/2013

Antrag

Antragssteller

Sprecherin und Sprecher

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften beizutreten.
Dabei soll sich der Betrag, der pro immatrikulierten Studierenden des vorherigen Wintersemesters, nicht unter 0,20 € belaufen. Weiterhin soll der StuRa nicht mehr als 1,00 € pro erwähnte(n) Student(in) zahlen.

Begründung zum Antrag

Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Sie darf, da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, keine Beiträge erheben.

Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.

Weiterhin übernimmt sie Aufgaben, welche unser StuRa allein schon rein personell nicht auf die Beine stellen kann. Dazu gehören beispielsweise die Novellierung des sächsischen Hochschulgesetzes.

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