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Veränderung des Beginns des Haushaltsjahres ab 2012

2012-044: Veränderung des Beginns des Haushaltsjahres ab 2012 statt 2011

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Beginn des Haushaltsjahres auf den Beginn des Sommersemesters ab 2012 zu verändern.

Der Beschluss zur Veränderung des Beginns des Haushaltsjahres ab 2011 (zum Beginn des Sommersemesters) wird aufgehoben.

Die Aufstellungen und Ausführungen der Haushaltspläne sind entsprechend anzupassen. Der angehängte Entwurf für den Haushaltsplan 2011 und der angehängte Entwurf für den Haushaltsplan 2012 (als Übergangshaushalt) werden verabschiedet.

Begründung zum Antrag

Der Antrag zur Veränderung des Beginns des Haushaltsjahres ab 2011 wurde seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) in Verbindung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) abgelehnt. Dies ist auf die unzureichende Begründung des StuRa durch die damalige Referatsleitung Finanzen zurückzuführen.

Der Antrag zur Veränderung des Beginns des Haushaltsjahres ist erneut, aber mit Beginn ab 2012 zu stellen. Hierbei soll eine entsprechend Begründung, wie bereits mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des SMWK besprochen, erfolgen, damit der Antrag erfolgreich wird.

Dringlichkeit ergibt sich aus der anstehenden Prüfung zur Ausführung der aufgestellten Haushaltspläne bis 2010 und der aufgestellten Haushaltspläne bis Ablauf 2011.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Abstimmung

Behandlung

3. Sitzung der Sprecherinnen und Sprecher 2012
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja
2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung

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