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Aufwandsentschädigung der Sitzungsleitung ab Wintersemester 2012/2013

2012-138: Aufwandsentschädigung der Sitzungsleitung ab Wintersemester 2012/2013

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen der gesamten Sitzungsleitung den Aufwand je Sitzung mit pauschal bis zu 100 € zu entschädigen. Über die Verteilung und Höhe zwischen den einzelnen Mitgliedern der Sitzungsleitung entscheidet die Redeleitung der jeweiligen Sitzung.

Begründung zum Antrag

Der StuRa fasste zur 2. Sitzung einen Beschluss feste Sitzungsleitung 2012. Damit soll es zu einer Sicherung der Qualität zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen kommen.

Die Bewältigung des Aufwandes zur Erfüllung der Aufgaben der Sitzungsleitung ist zeitaufwendig, denn kontinuierliches und akkurates Arbeiten ist gefordert. Eine sorgfältige Betreuung der Sitzungen vermeidet unnötigen Aufwand für alle Beteiligten. Einerseits dient eine gute Vorbereitung und Durchführung der Sitzung den legislativen Kräften. Andererseits dient die Nachbereitung der Sitzung insbesondere den exekutiven Kräften.

Die Zeit hat gezeigt, dass es ohne AE nicht funktioniert. Also lasst es uns probieren!

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Sascha Rädel
Sascha Rädel sagt
16.10.2012 21:11
Als Referat QM: bin ich der Meinung das es nur positiv Aufgenommen werden sollte da es zur Sicherung des gesamten Konzeptes des StuRa beiträgt.