Aufwandsentschädigung für Leistungen bei möglichen "Arbeitstage des StuRa"
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen geleisteten Aufwand im Rahmen von speziellen "Arbeitstagen des StuRa" zu entschädigen.
Begründung zum Antrag
Es gibt Mitgliedern der Exekutive, die, anstatt bestehende Aufgaben für den StuRa zu erledigen, der Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Damit verliert der StuRa Potential zu Umsetzung von zu erledigenden Dingen. Da es wohl (hoffentlich) unumstritten ist, dass im StuRa eine Vielzahl von Arbeit liegen bleibt, soll dem damit entgegengewirkt werden.
Im Übrigen erfährt die Arbeit für den StuRa so eine entsprechende Wertschätzung. Das Erledigen von existenziellen Aufgaben, das Umsetzen von gefassten Beschlüssen wird nicht als das Hobby Einzelner banalisiert. Der Schein des freiwilligen Arbeitens von vom Idealismus Geblendeten wird getrügt. Der Toleranz zur Selbstausbeutung für studentische Belange wird ein Riegel vorgeschoben.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Das Referatskollegium beschließt Termine für sogenannte "Arbeitstagen des StuRa". Die Termine werden dem gesamten StuRa bekanntgegeben.
- Jede Person soll nur zu solchen Aufgaben arbeiten, für die sie auch zuständig ist (beispielsweise Mitgliedschaft im zuständigen Bereich).
- Für die Dauer der Anwesenheit zur Mitwirkung, wird der Satz für studentische Hilfskräfte angewendet.
- Es ist zu dokumentieren zu welchen Aufgaben die Person in welchem zeitlichen Umfang Aufwand betrieb.
Anlagen
persönliche Erklärung
Ziel des Antrages ist es eine (wahrhaftige, dem Wirtschaftssystem entsprechende) Wertschätzung für das im StuRa Geleistete zu erreichen.
Die Eingrenzung auf sogenannte "Arbeitstage des StuRa" soll lediglich der klaren Abgrenzung und Definition dienen. Anders wird (leider) für die Einführung von Aufwandsentschädigung kein Weg für eine Zustimmung zur Sache von den Stimmberechtigten zu erwarten sein. Für diese ist (bedenklicher Weise) die Vielzahl von "abgeleisteten Stunden" gar nicht spür- und sichtbar.
bitte führt erst die oft angeregte Grundsatzdiskussion zu AE, bevor einzelne AEs gewährt werden. Wenn Aufwandsentschädigung (AE) gezahlt wird, muss dies gerecht passieren. Das heißt, dass alle Aufgaben die im StuRa anfallen einen Stellenwert besitzen und nicht Leute, die AE bekommen könnten, darüber im Gremium sich gegenseitig AE beschließen.
Eine gerechte Finanzierung aller Tätigkeit im Gremium ist kaum finanzierbar, zudem besteht die Gefahr zwischen Spannungen zwischen Mitgliedern, die AE empfangen und welchen, wo sich der StuRa gegen eine Entschädigung ausgesprochen hat.
Beachtet folgende Verweise:
* http://www2.htw-dresden.de/[…]/AG_AE
* http://www2.htw-dresden.de/[…]lingliste_herumgeschickt.29
Grüße,
Conny