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paritätische Besetzung der Senatskommission Lehre und Studium mit Studentinnen und Studenten

paritätische Besetzung der Senatskommission Lehre und Studium mit Studentinnen und Studenten in Anlehnung an die Zusammensetzung einer Studienkommission

 

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Senat aufzufordern folgendes zu beschließen: "Der Senat möge beschließen die Senatskommission Lehre und Studium paritätisch zu besetzen."

Begründung zum Antrag

Zur 129. Sitzung des Senates ist der Tagesordnungspunkt Berichte der Kommissionen Hochschulmarketing, Bibliothek, Lehre und Studium sowie Forschung und Bestätigung in der Zusammensetzung Bestandteil der vorläufigen Tagesordnung. Wie leider üblich, ist nicht bekannt was tatsächlicher Inhalt zur Sache ist.

Die studentische Vertretung im Senat würde sich gern an dieser Stelle für eine paritätische Besetzung in der Senatskommission Lehre und Studium einsetzen. Die Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Senatskommission Lehre und Studium soll dabei ein vergleichbares Gewicht erhalten wie in den Studienkommissionen. Die Senatskommission Lehre und Studium fungiert durch ihre Arbeit inhaltlich wie eine hochschulweite Kommission zu den Belangen der Studiengänge. Sie ist daher für uns Studentinnen und Studenten maßgeblich.

Der studentischen Vertretung im Senat ist es wichtig, dass ihre Forderungen vom StuRa, als zentrales Organ der Studentinnen- und Studentenschaft, unterlegt sind.

Die Begründung zum Antrag im Senat sollte lauten:

Die Senatskommission Lehre und Studium beinhalten die hochschulweiten Belange der Studienkommissionen. Hierfür dienen die zentrale Beispiele Musterstudien- und -prüfungsordnungen sowie Evaluationsordnung.

Passend zu den Belangen, sollten die Studentinnen und Studenten auch das Gewicht bei Entscheidungen erhalten.

Mit dieser passenden Besetzung ergäben sich auch Vorteile für das Arbeiten zu den Belangen der einzelnen Studienkommissionen. Somit könnten, wie auch schon aktuell, globale Entscheidungen in der Senatskommission gefasst werden, ohne dass diese in jeder Studienkommission von der gesetzlich paritätischen besetzen studentischen Vertretung hinterfragt werden müssten, ob sie überhaupt dem Wille mit Zustimmung der studentischen Vertretung entsprechen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Die studentische Vertretung im Senat stellt einen Antrag im Senat einen Antrag, der vom StuRa formuliert wurde.
  2. Der Senat befasst diesen.
  3. Der Vorsitzende des Senates sorgt für die dauerhafte Beachtung des grundsätzlichen Beschlusses oder sorgt für eine Befassung zur Aufnahme in die Grundordnung HTW Dresden.

 

 

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