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Rechte und Pflichten von Gewählten

(völlig unvollständige Sammlung für) Stichpunkte für den Vortrag "Rechte und Pflichten von Gewählten (Vertretung der Fakultäten im Plenum)" zur Veranstaltung Konstituierungsseminar (KoSe) des StuRa 2021 durch Paul Riegel, als Mitglied vom Präsidium 2019

 

Willkommen

(neue) Gewählte (zur Vertretung der Fakultäten im Plenum)

 

 

 

Abkürzungen

 

StuRa Studentinnen- und Studentenrat Studentinnenrat, Studentenrat
SächsHSFG Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Hochschulgesetz
StuPa Studierendenparlament
AStA Allgemeine Studierendenausschuss (alternative studentische Autonome)

 

Erwartungshaltung

 

  • Das mit den Rechten geht vergleichsweise schnell. Das mit den Pflichten ist dann (leider) etwas mehr.

 

  • Oft ergibt sich aus einem Recht - insbesondere bei Gewählten ins Plenum - irgendwie eine Pflicht.
  • Etwa das Recht Anträge stellen zu dürfen bringt die Pflicht mit sich es auch tun zu müssen, wenn "was anliegt".

 

Gewählten ins Plenum

 

  • Gewählte (zur Vertretung im Plenum) sind "der StuRa".
  • Das Hochschulgesetz sieht die Gewählten als den grundsätzlichen StuRa.

 

  • Gewählten ins Plenum haben (im Rahmen der Gesetze) das Recht - ferner "die Macht" - alles bestimmen (verändern) zu können.

 

  • Gewählten ins Plenum (zur Vertretung der Studentinnen (aktuell einer bestimmten Fakultät)) sind vergleichbar zu den Gewählten (Abgeordneten) im Sächsischen Landtag (zur Vertretung der Bevölkerung). Sie sind die Legislative.

 

  • ("Der StuRa" beinhaltet aber auch die Exekutive. Bezogen auf den Gros der studentischen Selbstverwaltung in dieser Bundesrepublik (mit StuPa/AStA) ist das "untypisch".)

 

"Anspruchsgrundlagen" für Verpflichtungen

 

  • (im Geiste von) § 22 Absatz 2 Nummer 1 SächsHSFG
    Jeder Student hat die Pflicht die Ordnungen der Hochschule einzuhalten.
    "Jede Studentin - ferner jedes Mitglied - hat die Pflicht die Ordnungen der Studentinnenschaft einzuhalten."

 

  • § Rechte und Pflichten der Mitglieder Absatz 1 studentische Grundordnung
    Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder.
  • (im Übrigen im Geiste von) § 53 Absatz 1 SächsHSFG
    Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule ist Recht und Pflicht aller Mitglieder.

 

zentrale Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen

 

  • Gewählte (zur Vertretung im Plenum) müssen (ihr Recht und) ihre Pflicht zur Teilnahme an Sitzungen (vom Plenum erfüllen.

 

  • Im Übrigen gehört sich auf Sitzungen vorbereitet. Die Frist für das Einreichen von Anträge ergibt sich grundsätzlich daraus, dass Mitglieder die Gelegenheit haben sollen sich vorzubereiten.

 

Recht und Pflicht "zur Organisation" der Erfüllung der Aufgaben

 

  • Der StuRa - ferner die Gewählten (zur Vertretung im Plenum) - haben die gesetzlichen Aufgaben (etwa § 24 Absatz 3 SächsHSFG) zu erfüllen.

 

  • Für die Erfüllung der Aufgaben können sich die Gewählten (zur Vertretung im Plenum) weitere (beratende) Mitglieder für die Mitwirkung wählen. (Theoretisch muss das nicht sein, etwa wenn die Gewählten (zur Vertretung im Plenum) die Aufgaben unter sich aufteilen würden.)

 

  • Letztlich haben die Gewählten (zur Vertretung im Plenum) die (politische) Verantwortung, dass alle Aufgaben erfüllt werden. (Politisch motiviert könnten sie auch Aufgaben nicht erfüllen, was "der StuRa" als Wille der Gewählten (zur Vertretung im Plenum) für die Studentinnenschaft zu verantworten hätte.)

 

Recht (und Pflicht) zum Stellen von Anträgen

 

Alle - insbesondere Mitglieder (insbesondere Gewählte (zur Vertretung im Plenum)) - haben das Recht Anträge zu stellen.

Ferner haben - insbesondere Gewählte (zur Vertretung im Plenum) - die Pflicht Anträge zu stellen.

Das Präsidium ist Anlaufstelle für Anträge im Allgemeinen, also auch die Unterstützung zum Stellen von "guten" Anträgen.

von
Die HTW soll mal dafür sorgen, dass ich auch beim Kacken surfen kann. Manchen von uns könnte das echt Zeit sparen und unser Leben bequemer machen.
zu
Antragstext:
Der StuRa möge beschließen die Hochschule aufzufordern für möglichst flächendeckende Versorgung mit WLAN an der Hochschule zu sorgen. Selbst bei sanitären Einrichtungen soll eine stabile Verbindung mit dem WLAN möglich sein.
Begründung zum Antrag:

Vorschlag zum weiteren Verfahren:

Der Beschluss soll Bestandteil des andauernden Forderungskataloges werden.
Der Beschluss soll unverzüglich mindestens dem Rektorat, insbesondere der Kanzlerin als Leitung der Hochschulverwaltung und dem Rechenzentrum, das für die Ausstattung mit Wireless Access Points zuständig ist, bekanntgegeben werden.

 

"Geschäftsführung" des Plenum (der Gewählten zur Vertretung im Plenum)

 

§ Präsidium Absatz 3 Satz 1 StuRa-Grundordnung
Das Präsidium vertritt das Plenum und führt seine Geschäfte.

 

von der Beratung zum Stellen von Anträgen
bis zu Ablage von ausgefertigten (unterzeichneten) Beschlüssen

von der ersten Einladung und der Vergewisserung der Unterzeichnung von Dokumenten für den Erhalt des Stimmrechtes
bis zur Bekanntgabe von Beschlüssen (etwa auch geänderten Ordnungen)

 

Willensbildung, Wille, und Anstrengung zur Realisierung

 

"Recht" auf eigenen Rücktritt

 

§ Nachrücken von Ersatzvertreterinnen Absatz 1 studentische Wahlordnung
Gewählte können von ihrem Amt zurücktreten.

 

Theoretisch kann die Pflicht zur Angabe eines wichtigen Grundes konstruiert werden.

(im Übrigen im Geiste von) § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSFG
Die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt oder aufgegeben werden.

Praktisch sorgt das nur dafür, dass "scheidende" Mitglieder "nicht zurückgetreten bleiben", weswegen die Reglung - im Unterschied zur Hochschule - bewusst nicht angegeben ist.

 

Verständnis für "Politik machen"

 

"Kultur"

 

Kann ich einfach mal auf Anfragen antworten? Wohl eher nicht! (Dazu es der Abstimmung mit Gewählten (durch das gesamte Plenum) bedürfen.)

Kann ich einfach mal Sachen behaupten oder "den Mund voll nehmen"? Schwierig! Den Mund vollzunehmen, wenn was dahinter steckt und Zweifelhaftes auch nachweislich ist, kann ertragbar sein. Einfach mal die Kresse halten und recherchieren sowie bei Erfahreneren nachfragen, anstatt Behauptungen als Wahrheit darstellen.

"Einfach mal ein wenig Vertrauen schenken" macht nicht frei von der Verantwortung die zum Handeln beauftragen kontrollieren "zu dürfen".

 

"Kür"

 

Nachhaltigkeit!

Übergabe von materiellen Sachen (Geld, Räume, …), aber insbesondere immateriellen "Vermögensgegenständen", wie Infrastruktur (Angestellte, Buchhaltung, Inhalte Website, Inhalte Wiki, …) samt Wissen (etwa Vorgänge und Erfahrungen)

 

Q&A

 

Ende

 

Der Text hat die Lizenz CC0.

CC0

 

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