Rechte und Pflichten von Gewählten

(völlig unvollständige Sammlung für) Stichpunkte für den Vortrag "Rechte und Pflichten von Gewählten (Vertretung der Fakultäten im Plenum)" zur Veranstaltung Konstituierungsseminar (KoSe) des StuRa 2021 durch Paul Riegel, als Mitglied vom Präsidium 2019

Paul Riegel

 

Willkommen

(neue) Gewählte (zur Vertretung der Fakultäten im Plenum)

 

 

 

Abkürzungen

 

StuRa Studentinnen- und Studentenrat Studentinnenrat, Studentenrat
SächsHSFG Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Hochschulgesetz
StuPa Studierendenparlament
AStA Allgemeine Studierendenausschuss (alternative studentische Autonome)

 

Erwartungshaltung

 

 

 

Gewählten ins Plenum

 

 

 

 

 

"Anspruchsgrundlagen" für Verpflichtungen

 

 

 

zentrale Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen

 

 

 

Recht und Pflicht "zur Organisation" der Erfüllung der Aufgaben

 

 

 

 

Recht (und Pflicht) zum Stellen von Anträgen

 

Alle - insbesondere Mitglieder (insbesondere Gewählte (zur Vertretung im Plenum)) - haben das Recht Anträge zu stellen.

Ferner haben - insbesondere Gewählte (zur Vertretung im Plenum) - die Pflicht Anträge zu stellen.

Das Präsidium ist Anlaufstelle für Anträge im Allgemeinen, also auch die Unterstützung zum Stellen von "guten" Anträgen.

von
Die HTW soll mal dafür sorgen, dass ich auch beim Kacken surfen kann. Manchen von uns könnte das echt Zeit sparen und unser Leben bequemer machen.
zu
Antragstext:
Der StuRa möge beschließen die Hochschule aufzufordern für möglichst flächendeckende Versorgung mit WLAN an der Hochschule zu sorgen. Selbst bei sanitären Einrichtungen soll eine stabile Verbindung mit dem WLAN möglich sein.
Begründung zum Antrag:

Vorschlag zum weiteren Verfahren:

Der Beschluss soll Bestandteil des andauernden Forderungskataloges werden.
Der Beschluss soll unverzüglich mindestens dem Rektorat, insbesondere der Kanzlerin als Leitung der Hochschulverwaltung und dem Rechenzentrum, das für die Ausstattung mit Wireless Access Points zuständig ist, bekanntgegeben werden.

 

"Geschäftsführung" des Plenum (der Gewählten zur Vertretung im Plenum)

 

§ Präsidium Absatz 3 Satz 1 StuRa-Grundordnung
Das Präsidium vertritt das Plenum und führt seine Geschäfte.

 

von der Beratung zum Stellen von Anträgen
bis zu Ablage von ausgefertigten (unterzeichneten) Beschlüssen

von der ersten Einladung und der Vergewisserung der Unterzeichnung von Dokumenten für den Erhalt des Stimmrechtes
bis zur Bekanntgabe von Beschlüssen (etwa auch geänderten Ordnungen)

 

Willensbildung, Wille, und Anstrengung zur Realisierung

 

"Recht" auf eigenen Rücktritt

 

§ Nachrücken von Ersatzvertreterinnen Absatz 1 studentische Wahlordnung
Gewählte können von ihrem Amt zurücktreten.

 

Theoretisch kann die Pflicht zur Angabe eines wichtigen Grundes konstruiert werden.

(im Übrigen im Geiste von) § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSFG
Die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt oder aufgegeben werden.

Praktisch sorgt das nur dafür, dass "scheidende" Mitglieder "nicht zurückgetreten bleiben", weswegen die Reglung - im Unterschied zur Hochschule - bewusst nicht angegeben ist.

 

Verständnis für "Politik machen"

 

"Kultur"

 

Kann ich einfach mal auf Anfragen antworten? Wohl eher nicht! (Dazu es der Abstimmung mit Gewählten (durch das gesamte Plenum) bedürfen.)

Kann ich einfach mal Sachen behaupten oder "den Mund voll nehmen"? Schwierig! Den Mund vollzunehmen, wenn was dahinter steckt und Zweifelhaftes auch nachweislich ist, kann ertragbar sein. Einfach mal die Kresse halten und recherchieren sowie bei Erfahreneren nachfragen, anstatt Behauptungen als Wahrheit darstellen.

"Einfach mal ein wenig Vertrauen schenken" macht nicht frei von der Verantwortung die zum Handeln beauftragen kontrollieren "zu dürfen".

 

"Kür"

 

Nachhaltigkeit!

Übergabe von materiellen Sachen (Geld, Räume, …), aber insbesondere immateriellen "Vermögensgegenständen", wie Infrastruktur (Angestellte, Buchhaltung, Inhalte Website, Inhalte Wiki, …) samt Wissen (etwa Vorgänge und Erfahrungen)

 

Q&A

 

Ende

 

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