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Definitionen

Definitionen (gemeint als Erklärungen) des Ausschusses Strukturelles

 

Arten der Wahlen

 

stimmberechtigten Mitglieder (Plenum)

Wahl durch die Studentinnen

 

"wichtige" Ämter
sonstige Ämter

Wahl durch das Plenum

 

Alle Ämter, wenn nichts anderes dazu geregelt ist, werden aktuell (2024-01) direkt vom Plenum gewählt.

Die wichtigen Ämter sind auch in der StuRa-GrundO aufgelistet.

Aber auch alle weiteren Ämter - also Ämter zu denen nichts, wie etwa das Verfahren einer Bestellung, geregelt ist - werden aktuell (2024-01) direkt vom Plenum gewählt.

 

nachgelagerte Ämter

Bestellung durch bestimmte Funktionen

 

Mit einer Bestellung werden Wahlen ersetzt. Der "klassischste" Fall ist die Bestellung von Mitgliedern in den eigene Bereich durch die Leitung des Bereiches, die von der Leitung des Referates bestellt wurde. :-D

 

Wenn es einen Wechsel beim Amt, von der die Bestellung ausgeht, gibt, dann sind damit erst einmal alle bisherigen Bestellungen in Frage gestellt (also hinfällig). Die neu bestimmte Person muss alle bisherigen Bestellung "bestätigen" (neue vornehmen). Nur so kann vermieden werden, dass unklare Verhältnisse (im leider üblichen Chaos der studentischen Selbstverwaltung) gibt (und nicht plötzlich "ein U-Boot" auftaucht, das behaupten kann, dass es irgendwann (durch irgendwen früher) einmal bestellt wurde und noch im Amt sei). Im selten Fall einer Abwahl - also dem Entzug vom Vertrauen - sind folgerichtig auch die Bestellungen hinfällig.

 

Es gibt mehrere Gründe warum das Verfahren der einfachen Bestellung besser geeignet ist als eine Wahl (etwa durch das Plenum).
vereinfachtes Verfahren
Ausdruck vom Vertrauen (statt vielleicht "fremdbestimmt" gewählter Stellvertretung oder ähnliches)

 

Wer bestellen darf, darf auch abbestellen!

 

Status zur Ausübung von Ämtern

 

"regulär"

 

Stets anzustreben ist es, dass alles "regulär" gewählt und ausgeübt wird. Dabei meint "regulär", dass in der aktuellen Legislatur eine Person für das jeweilige Amt gewählt (oder bestellt) wurde und dieses ausübt.

 

stellvertretend

 

Die Übernahme einer Funktion als stellvertretend dient für den "Notfall", dass die reguläre Funktion verhindert ist. Also theoretisch muss - wenn durch die Stellvertretung Geschäfte durchgeführt werden - nachgewiesen werden können, dass die reguläre Funktion zur Durchführung verhindert war (und eine Art Sachzwang zum Handeln bestand).

Es kann auch zu dem Fall kommen, dass die reguläre Funktion - etwa durch Rücktritt - dauerhaft "verhindert" ist, woraus sich schon eine Art "normale" Funktion ergibt, da der "Notfall" der Stellvertretung permanent ist.

 

geschäftsführend

 

Geschäftsführend ist die "zwangsläufige" Fortführung eines Amtes, wegen Ermanglung einer Nachfolge. In den Ordnungen des StuRa ergibt sich das für Ämter "übliche" Verfahren aus die MitO (, wo das für die studentische Selbstverwaltung noch einmal klarstellend festgelegt wurde).

Wenn keinen Grund gibt, wieso die Funktion nicht mehr übernommen werden kann, soll jede Funktion (mit der Kennzeichnung geschäftsführend) weitergeführt werden. Gründe für die Beendigung einer geschäftsführenden Übernahme einer Funktion sind der (begründete) Rücktritt oder eine Abwahl.

 

kommissarisch

 

Kommissarisch ist die ersatzweise Übernahme einer Funktion, die sonst unbesetzt (vakant) wäre. Das Amt gilt weiterhin als "noch regulär zu besetzen".

Bei der Übernahme der Funktion soll "bestmöglich" das Amt übernommen werden. Gleichzeitig wird klar aufgezeigt, dass es sich nur um eine Notbesetzung handelt.

Der wohl häufigste Fall ist, dass der Vorstand, dessen Aufgabe es ist alle nicht besetzten Funktionen, wie die nicht besetze Leitung von Referaten oder Beauftragungen, zu übernehmen, zur "Abwälzung" von einzelnen Aufgabenfeldern Mitglieder in die Kanzlei zur Übernahme von bestimmten Funktionen in die Kanzlei bestellt und ihnen die bestimmte Aufgabe als Übernahme der kommissarischen Funktion zuweist.

Aber selbstverständlich kann auch das Plenum für die kommissarische Übernahme eines Amtes wählen.

Im Unterschied zur regulären Besetzung werden die Möglichkeit Rechte für die Funktion wahrzunehmen ermöglicht. Es wird gehofft, dass das möglichst umfangreich passiert. Jedoch besteht eigentlich nicht der Anspruch, dass das regulär (vollumfänglich mit allen Pflichten) übernommen wird. Dennoch wird erwartet, dass beim Inanspruchnahme von Rechten sich dahingehend pflichtgemäß zu verhalten, also beispielsweise über die Art der übernommenen Aufgaben zu berichten.

 

(designiert)

 

Designiert ist das "vorfristige" Angehen einer Funktion. Etwa kann das passieren, wenn die Amtszeit zu einem festgelegten Zeitpunkt (in der Zukunft) beginnt, aber zuvor schon (mit der Perspektive für die anstehende Amtszeit) "vorgearbeitet" wird.

 

"a. D."

 

 

weiteres

 

beratend

 

kooptiert

 

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