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How to: Zur Bundesfachschaftentagung fahren

Arbeitsstand! Nicht ohne Rücksprache mit Referat Hochschulpolitik benutzen!

Was ist das?

"Eine Bundesfachschaftentagung (kurz BuFaTa) oder auch Bundesfachschaftenkonferenz (BuFaK bzw. BuFaKo) ist eine freiwillige bundesweite Interessenvertretung von Studierenden eines oder mehrerer Fachgebiete an Fachhochschulen und/oder Universitäten in Deutschland. Ihren Namen haben die Organisationen von den regelmäßig stattfindenden Treffen, auf denen in der Regel Abgesandte der örtlichen Fachschaftsräte zusammenkommen."

Welche Ansprüche erhebt der StuRa an das Tun der Menschen, die zu einer Bundesfachschaftentagung fahren wollen?

BuFaTas erheben in der Regel den Anspruch, eine politische Meinung zu vertreten, mindestens bezogen auf ihren Fachbereich. Zum Zweck der Meinungsbildung finden Diskussionen und Abstimmungen statt. Die ausgehandelten Meinungen werden oft einer gewissen Öffentlichkeit, zum Beispiel einem Berufsverband, einer Hochschule oder einer Fachbereichstagung gegenüber kommuniziert.
In der Regel werden dabei Vertreter eines Hochschulstandorts als befugt wahrgenommen, für die Studierenden dieses Standortes zu sprechen. Aus diesem Grund erwartet der StuRa, dass Teilnehmende einer BuFaTa eine grundlegende demokratische Legitimation durch die Studentinnenschaft erlangen (siehe Delegation aufstellen).

Wünschenswert ist, dass die Teilnehmenden einer BuFaTa sich mit dem Fakultätsarbeitskreis über Themen ausgetauscht haben, die auf der BuFaTa diskutiert werden sollen.

Außerdem wünscht sich der StuRa, dass die Studentinnenschaft insgesamt vom auf der BuFaTa erfolgten Austausch profitieren kann. Einerseits hochschulpolitisch (z.B. "Was machen andere Fakultäten/Hochschulen/Städte/Bundesländer/Staaten besser, schlechter oder anders als wir?"), aber auch fachlich (z.B. "Welche Themen stehen in Forschung und Lehre an anderen Hochschulen im Vordergrund?"). Daher erwartet der StuRa eine nachvollziehbare Dokumentation der Ereignisse und Themen auf einer BuFaTa, die wenigstens dem Plenum bekanntgegeben und in den Informationsräumen des StuRa hinterlegt wird.

Schritt für Schritt: Was ist konkret zu tun?

Im Folgenden wird systematisch aufgelistet, was bei einer geplanten Teilnahme an einer BuFaTa zu tun ist, welche Stellen im StuRa zuständig sind und welche Formulare zu nutzen sind.

0. Sind wir zuständig?

Zunächst ist festzustellen, ob die BuFaTa einschlägig ist. Eine Liste mit BuFaTas, die an der HTW Dresden mindestens vertreten sein sollen, ist hier zu finden:

 Vorstellung der einzelnen Bundesfachschaftentagungen

Die Liste enthält auch einige nützliche Informationen, zum Beispiel zur vorgesehenen (aber nicht zwingend vorgeschriebenen) Stärke der Delegation, zum zuständigen Fakultätsarbeitskreis und anderem.

Unterstützend kann wirken:

Bereich Bund des Referat Hochschulpolitik

Der zuständige Fakultätsarbeitskreis

1. Eine Delegation aufstellen und beantragen

Eine Delegation besteht aus Studierenden, die in dieses Amt vom Plenum des StuRa gewählt worden sind. Nur wer Teil dieser Delegation angehört, ist legitimiert, für den StuRa, die Studentinnenschaft oder auch nur einen Teil von ihr zu sprechen. Manche BuFaTas verlangen diese Delegationsbildung außerdem in ihren eigenen Regularien, andere nicht. Außerdem übernimmt der StuRa grundsätzlich nur für Mitglieder der Delegation Kosten für Reise, Teilnahme, Verpflegung und Übernachtung.

Wer Mitglied der Delegation sein soll, muss für dieses Amt kandidieren. Dazu muss ein Minimum an festgelegten Fragen beantwortet werden. Das Präsidium stellt dazu eine Vorlage bereit. Beabsichtigt ein kandierendes Mitglied der Delegation, für ein ständiges, also über die konkrete Dauer der Zusammenkunft der BuFaTa hinausgehendes Amt (zum Beispiel Vorstand) zu kandidieren, ist das ebenso sehr interessant für das Plenum. 

In der Regel möchte das Plenum eine zumindest grobe Kostenkalkulation vorgelegt bekommen. Der Beschluss legt zwar keine konkrete Höhe fest, in der Ausgaben getätigt werden dürfen, aber da der Beschluss eine unmittelbare finanzielle Wirkung hat, möchte das Plenum zumindest eine Größenordnung an Kosten erklärt bekommen. 

Ist eine Kandidatur vollständig und fristgerecht (in der Regel 8 Tage vor der Plenumssitzung, in der die Wahl durchgeführt werden soll) eingegangen, wird sie vom Präsidium in Form eines Antrags auf die Tagesordnung gesetzt und zur folgenden Sitzung des Plenums behandelt. Wer kandidiert, sollte zu dieser Sitzung des Plenums anwesend sein, um Rückfragen zu beantworten.

Das Plenum wird insbesondere die Bewerbung mit den oben genannten Ansprüchen abgleichen und ziemlich sicher Rückfragen stellen, insbesondere wenn die Kandidierenden im StuRa bislang nicht in Erscheinung getreten sind.

Mit der Bekanntgabe der Wahlergebnisse steht in der Regel noch in der Sitzung das Wahlergebnis fest. Die Anmeldung zur BuFaTa kann erfolgen. 

Beteiligt im Prozess sind:

Präsidium

Plenum

Unterstützend kann wirken:

Bereich Bund des Referat Hochschulpolitik

Der zuständige Fakultätsarbeitskreis

 

Vorlage zum Antrag auf Wahl in ein Amt

Beispiel eines Beschlusses

Beispiel eines Beschlusses

2. Zur Bundesfachschaftagung anmelden

Ist die Delegation gewählt, muss sie zur BuFaTa angemeldet werden. Das können die Mitglieder der Delegation selbst übernehmen, andernfalls übernimmt dies das Referat Hochschulpolitik. 

Müssen im Zuge der Anmeldung Beiträge bezahlt werden, soll das durch den Bereich Mittelverwendung geschehen. Behelfsweise können auch die Mitglieder der Delegation selbst die Zahlung der Beiträge vornehmen und den Betrag im Zuge der Reisekostenabrechnung vom StuRa erstattet bekommen. 

 

Beteiligt im Prozess sind:

Bereich Bund des Referat Hochschulpolitik

Bereich Mittelverwendung des Referat Finanzen

3. Die Anreise planen und einen Dienstreiseantrag stellen

Der Dienstreiseantrag, oft irreführend als Reisekostenantrag bezeichnet, befasst sich konkret mit den Details und Kosten der Reise. Dieser Dienstreiseantrag ist nicht unbedingt eingängig. Der Bereich Mittelverwendung sollte unbedingt beim Ausfüllen konsultiert werden! Sowohl das Land Sachsen als auch die HTW Dresden stellen verwendbare Vorlagen bereit. Welche Vorlage verwendet werden soll, muss mit dem Bereich Mittelverwendung abgesprochen werden. Der Dienstreiseantrag muss laut Finanzordnung des StuRa unbedingt VOR Reiseantritt gestellt werden. 

Bei der Anreise sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu bevorzugen. Es gibt jedoch sogenannte triftige Gründe, die zum Beispiel die Fahrt mit dem Auto erlauben. Hier gilt es, die den §16 Reisekosten und Anlagen der Finanzordnung zu lesen. Wird mit dem Auto gefahren, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, werden die Koten für diese Fahrt nicht erstattet. 

Steht der Reiseplan und ist im Dienstreiseantrag erklärt, geht es weiter. 

Beteiligt im Prozess sind:

Bereich Mittelverwendung des Referat Finanzen

Dienstreiseantrag

§16 Reisekosten, Finanzordnung der Studentinnenschaft

4. Gegebenenfalls Tickets für Öffentliche Verkehrsmittel kaufen und Übernachtungen buchen

Wie auch bei den Teilnahmebeiträgen gilt: Am besten nimmt solche Buchungen direkt der Bereich Mittelverwendung vor. Mindestens sollte mit diesem abgesprochen sein, was zu welchem Preis gebucht wird. Dies ist aber eigentlich schon im vorherigen Schritt geschehen. Buchen die Mitglieder der Delegation selbst, werden auch diese Kosten im Nachgang in der Reisekostenabrechnung erstattet. 

Beteiligt im Prozess sind:

Bereich Mittelverwendung des Referat Finanzen

 

5. Die BuFaTa besuchen

Endlich! 
Auf der BuFaTa soll alles dokumentiert werden, was für den StuRa von Interesse sein könnte. Dazu gehören mindestens fachliche und hochschulpolitische Diskussionsthemen und -ergebnisse, Wahlergebnisse und strukturelle Änderungen in der BuFaTa. Nicht unbedingt nötig sind Reiseverläufe, Speisepläne oder Flunkyball-Ergebnisse. 

Wird ein Mitglied der Delegation in ein ständiges Amt gewählt, soll das auf jeden Fall dokumentiert werden. 

Das Standard-Tool für Dokumentation im StuRa ist Pentapad. Es bietet den Vorteil, dass unbegrenzt viele Leute gemeinsam gleichzeitig ein Dokument schreiben können und dafür nicht mehr als den Link dazu benötigen. 

Unterstützend kann wirken:

Beauftragung Nachhaltigkeit

Referat Hochschulpolitik

 

Pentapad beim c3d2

6. Eine Reisekostenabrechnung erstellen

folgt

Beteiligt im Prozess sind:

Bereich Mittelverwendung des Referat Finanzen

Vorlage Veranstaltungsabrechnung

Vorlage Reisekostenabrechnung

Vorlage Abruf von Finanzbeschlüssen

 

7. Dem StuRa berichten

Auf Grundlage der Dokumentation soll nun ein Bericht angefertigt werden. Dieser soll an das Präsidium gesandt werden und wird dann im Plenum bekanntgegeben. Gern soll der Bericht auch mündlich kurz vorgestellt werden. 

Insbesondere die fachlichen Bestandteile der Dokumentation sollen jetzt auch im Fakultätsarbeitskreis diskutiert werden, um Impulse für die Entwicklung an der eigenen Fakultät zu sammeln. 

Beteiligt im Prozess sind:

Präsidium

Plenum

Der zuständige Fakultätsarbeitskreis

Beispiel eines kurz gehaltenen Berichts

 

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