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Wahlausschreibung StuRa Wahlen 2021/2022

Wahlausschreibung der Wahlen 2021/2022 für den Studentinnenrat

 

Wahlausschreibung

Studentinnenrat

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnenschaft vom 12. März 2021.

Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnenrat im Raum A 108 aus.

Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnenrat.

 

Wahltermin

Mittwoch, 26.05.2021 vom 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wahlraum

Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude

Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät

Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)

 

Für die Wahlen der Vertreterinnen der Fakultäten in den Studentinnenrat sind alle Studentinnen, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen der jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnenschaft sind, sind wahlberechtigt.

Für alle acht Fakultäten sind jeweils vier Studentinnen in den Studentinnenrat zu wählen.

In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen aufgefordert, Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 03.05.2021 um 15:00 Uhr. Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während der Öffnungszeiten des Servicebüros).

Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnenrat (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.

Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates liegt beim Studentinnenrat im Raum A 108 und im Raum Z 246 vom 26.04.2021 bis 28.04.2021 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates kann die betroffene Person bis 28.04.2021 schriftlich Einspruch bei der Wahlleiterin einlegen. Gleiches gilt für die Eintragung nicht wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des Wählerinnenverzeichnisses am 29.04.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der entsprechenden Unterlagen ist textlich bis spätestens 11.05.2021 um 15:00 Uhr bei dem kommissarischen Wahlleiter der HTW Dresden (kommissarischer Kanzler Alexander E. Müller) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnenschaft sind beim Studentinnenrat (www.stura.htw-dresden.de) zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.

 

Die Wahlausschreibung wurde am 14.04.2021 in Dresden erlassen.

 

Stephan Rankl

Wahlleiterin der Studentinnenschaft HTW Dresden

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