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Wahlablaufplan Wahlen 2023/2024

Wahlablaufplan für die Wahlen in den erweiterten Senat, in den Senat, in die Fakultätsräte und in den StuRa

20.03.2023

Beginn der Lehrveranstaltungen

12.04.2023

Wahlausschreibung für die Wahlen

(frühestens am 42. Tag, spätestens am 28. Tag
vor dem ersten Wahltag, § 8 Abs. 1 -> Zeitfenster 12.04.-26.04.2023)

12.04.2023 -
02.05.2023 (15 Uhr)

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

(Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten
(15 Uhr) Wahltag, § 9 Abs. 6, spätestens am 03.05.2023)

17.04.2023 - 19.04.2023 

Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung

(möglichst vor Schließung des Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1)

24.04.2023 -
26.04.2023 

Ausliegen der Wählerverzeichnisse

(muss mindestens während 3 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3)

27.04.2023

spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs

beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten
Person /Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist
einzulegen § 4 Abs. 4, 5, 6, und 7)

28.04.2023

Schließung des Wählerverzeichnisses

(frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3 -> frühestens am
17.05.2022)

02.05.2023

Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch

(Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des
Wählerverzeichnisses, § 4 Abs. 4 und 5)

03.05.2023 Prüfung der Wahlvorschläge – Sitzung des Wahlausschusses
(nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 10 Abs. 1)

04.05.2023 -
08.05.2023

Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen

(innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1)

09.05.2023 (15 Uhr)

letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl

(spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2)

10.05.2023

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

(spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 5, spätestens am
10.05.2023)

24.05.2023

Wahltag

25.05.2023

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses

(unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, § 15 Abs. 1)

Benachrichtigung der Gewählten

(unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 16 Abs. 3)

01.06.2023

letzter Termin für die Wahlanfechtung

(innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1)

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