Wahlablaufplan Wahlen 2023/2024
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 20.03.2023  | 
Beginn der Lehrveranstaltungen | 
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 12.04.2023  | 
 Wahlausschreibung für die Wahlen (frühestens am 42. Tag, spätestens am 28. Tag  | 
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 12.04.2023 -  | 
 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten  | 
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 17.04.2023 - 19.04.2023  | 
 Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung (möglichst vor Schließung des Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1)  | 
| 24.04.2023 -  26.04.2023  | 
 Ausliegen der Wählerverzeichnisse (muss mindestens während 3 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3)  | 
| 27.04.2023 | 
 spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten  | 
| 28.04.2023 | 
 Schließung des Wählerverzeichnisses (frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3 -> frühestens am  | 
| 02.05.2023 | 
 Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch (Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des  | 
| 03.05.2023 | Prüfung der Wahlvorschläge – Sitzung des Wahlausschusses (nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 10 Abs. 1)  | 
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 04.05.2023 -  | 
 Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen (innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1)  | 
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 09.05.2023 (15 Uhr)  | 
 letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl (spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2)  | 
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 10.05.2023  | 
 Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 5, spätestens am  | 
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 24.05.2023  | 
Wahltag | 
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 25.05.2023  | 
 Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses (unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, § 15 Abs. 1) Benachrichtigung der Gewählten (unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 16 Abs. 3)  | 
| 01.06.2023 | 
 letzter Termin für die Wahlanfechtung (innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1)  | 
