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Hochschulwahlen 2024

Informationen zu den anstehenden Wahlen, zu den zu wählenden Ämtern und wie du für diese kandidieren kannst

 

Am 29. Mai 2024 sind wieder Wahlen!

 

Gewählt wird die studentische Vertretung

 

Zudem werden auch die Ämter der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretungen für fast alle Fakultäten (außer Wirtschaftswissenschaften und Landbau/Umwelt/Chemie) gewählt, für die sich auch Student:innen zur Wahl stellen können.

 

Damit auch jemand gewählt werden kann, müssen entsprechende Wahlvorschläge (Kandidaturen) eingehen. Hier bist du gefragt!

 

Warum braucht es eine starke studentische Vertretung?

 

Durch uns Student:innen haben wir erreicht, dass wir bei der Prüfungseinsicht Klausuren abfotografieren dürfen bzw. eine Kopie unsere Prüfungsakte erhalten dürfen, dass es die Corona-"Freiversuche" gab und vieles mehr.

Uns Student:innen stehen die Sitze und Stimmen in den Gremien zu, also sollten wir diese auch nutzen. Es braucht eine Repräsentation der Student:innen in allen Gremien, und das nicht nur, um im Sinne der Hochschullehrer:innen abzustimmen, sondern auch um mal kritisch nachzufragen, mitzudiskutieren und Prozesse und Entscheidungen auch zu hinterfragen. Anderenfalls werden alle Belange, die uns und unser Studium betreffen, nur von Hochschullehrer:innen und Mitarbeiter:innen entschieden.

Nur so können nachhaltig die Studienbedingungen an unserer Hochschule verbessert und unsere Hochschule aktiv mitgestaltet werden.

Und nebenbei erhältst du spannende Einblicke die hochschulpolitischen Prozesse. Ein Blick über den Tellerrand kann bekanntlich nie schaden. ;)

 

 

Wie erfahre ich mehr zu den Gremien?

 

Im Folgenden kannst du dir einen ersten Einblick zu den einzelnen Gremien verschaffen.

Weitere Information zur Wahl der Gremien der Hochschule findest du außerdem auf der Website der HTW Dresden (Achtung! Interner Bereich!).

 

 

 

Das Plenum des StuRagrafisches gestaltetes Organigramm des Studentinnenrates (StuRa) 2021

 

Zur gleichberechtigten Vertretung aller Fakultäten im StuRa können bis zu drei Vertretungen pro Fakultät gewählt werden. Mit den acht Fakultäten ergeben sich so bis zu 24 Sitze.

 

NEU! Für die kommende Legislatur zahlt der StuRa jedem Mitglied im Plenum 1000 € für die Mitwirkung!

 

Als Legislative des StuRa trifft das Plenum grundsätzliche Entscheidungen und wählt die weiteren (exekutiven) Mitglieder und Ämter. Themen reichen hier von der Verabschiedung des Haushaltes (samt Höhe des Semesterbeitrages) über Anforderungen an das Semesterticket bis hin zur thematischen Ausrichtung des StuRa. Auch die Verabschiedung von studentischen Stellungnahmen, Organisation der studentischen Interessenvertretung auch außerhalb der Hochschule und die Abbildung der Spezifika der einzelnen Fakultäten mit ihren Studiengängen werden thematisiert.

 

Hanni erklärt dir wie es läuft:

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Was genau sich hinter der Legislative und Exekutive des StuRa verbirgt, erklären wir dir in diesem Video:Plakat Vorstellung Plenum StuRa 2024 (.png)

 

Unsere Sitzungen finden in der Vorlesungszeit aller zwei Wochen dienstags in der langen Gremienblockzeit hybrid statt.

Abweichend von den Gremien der Hochschule, beginnt die Legislaturperiode des StuRa erst zum 1. September und dauert ein Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

Plakat Vorstellung Fakultätsräte (.png) 

 

Die Fakultätsräte

 

Die Größe des Fakultätsrates einer jeden Fakultät bestimmt sich aus der Anzahl der Professuren an dieser. Demnach ergibt sich die Anzahl der studentischen Sitze wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Plakat Vorstellung Erweiterter Senat (.png)Plakat Vorstellung Senat (.png)

 

Der Senat und Erweiterte Senat

 

Der Senat setzt sich zusammen aus

  • 9 Hochschullehrer:innen
  • 4 Mitarbeiter:innen und
  • 4 Student:innen.

Weiterhin gehören die Dekan:innen der Fakultäten, die Mitglieder des Rektorates und die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule dem Senat mit beratender Stimme an. Die Rektorin ist Vorsitzende und leitet die Sitzungen.

 

Im Erweiterten Senat kommen zu den stimmberechtigten Mitgliedern des Senates weitere

  • 10 Hochschullehrer:innen
  • 5 Mitarbeiter:innen und
  • 5 Student:innen

hinzu.

 

 

 

 

 

 

Wie kandidiere ich?

 

Bis zum 6. Mai 2024 um 15:00 Uhr kannst du deinen Wahlvorschlag (Kandidatur) einreichen. Wenn du möchtest, kannst du auch für mehr als ein Amt gleichzeitig kandidieren.

Als Vertretung deiner Fakultät im Plenum des StuRa kandidierst du, indem du dieses Formular ausfüllst. Gib das ausgefüllte, ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Formular einfach bei uns im A-Gebäude (Erdgeschoss rechts) ab. Solltest du keinen Drucker haben, kannst du das Formular auch gern bei uns ausdrucken. Alternativ kannst du es auch in den Briefkasten der HTW Dresden (vor dem Z-Gebäude) einwerfen oder in der Poststelle (Z036) abgeben oder per Post zusenden.

Deinen Wahlvorschlag als Vertretung der Student:innen in deinem Fakultätsrat, als Vertretung der Student:innen im Senat oder im Erweiterten Senat kannst du mit diesem Formular einreichen. (Achtung! Das Formular ist im internen Bereich! Melde dich am besten vorher auf der Website der HTW Dresden an und klicke dann auf den Link.) Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichst du dann entweder per Mail an ein, wirfst es in den Briefkasten der HTW Dresden (vor dem Z-Gebäude) ein, gibst es in der Poststelle (Z036) ab oder sendest es per Post zu.

Für die Einreichung des Wahlvorschlags als (stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte deiner Fakultät verwendest du dieses Formular. Das Verfahren ist dasselbe wie bei Fakultätsrat und (Erweitertem) Senat.

 

Was sind die Voraussetzungen?

 

Kurzum: Jede, die an der HTW Dresden studiert, kann auch für die studentische Vertretung kandidieren.

Natürlich geht mit einem ehrenamtlichen Engagement auch etwas zeitlicher Aufwand einher. Das schließt natürlich die Sitzungen der Gremien, aber auch die Vor- und eventuelle Nachbereitung dieser ein. Und auch ein Austausch mit deinen Kommiliton:innen, anderen Mitgliedern der Gremien auch außerhalb von Sitzungen und mit der studentischen Vertretung aus anderen Gremien ist mehr als sinnvoll, damit du auf dem Laufenden bleibst.

Keine Angst, du wirst hier nicht ohne Einarbeitung ins kalte Wasser geworfen:

Möchtest du im StuRa-Plenum mitbestimmen, so erhältst du von uns im August kurz vor Beginn deiner Amtszeit eine Einarbeitung und Schulung und kannst dich auch vorab schon mit allen anderen Mitglieder austauschen. Details dazu bekommst du nach deiner Wahl zugesendet.

Auch für die Gremien der Hochschule ist eine Schulung geplant, die dich auf dein Amt vorbereitet.

Die Amtszeit für alle studentischen Ämter beträgt jeweils ein Jahr.

 

Wann, wo und wie wird gewählt?

 

Die Wahlen finden dann am 29. Mai 2024 von 9:00 bis 15:15 Uhr statt. Es wird wie immer ein Wahllokal am Hauptcampus im PAB (Z-Gebäude) geben sowie eines am Campus Pillnitz im Foyer vom Gebäude P1 (nur für Landbau/Umwelt/Chemie, ausgenommen Chemieingenieurwesen).

Alternativ kannst du bis zum 14. Mai 2024 um 15:00 Uhr Briefwahl beantragen. Das Formular dafür findest du hier (Achtung! Interner Bereich!). Du kannst es per Mail an oder wie oben benannt per (Haus-)Post einreichen. Mach von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch, wenn du schon weißt, dass du am 24. Mai nicht an der Hochschule bist.

 

Noch Fragen?

 

Für Fragen rund um Ämter, Kandidaturen und Wahlen wende dich gern an .

 

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