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Mitglied der studentischen Vertretung im Senat

Amtsausschreibung für ein Mitglied der studentischen Vertretung im Senat

Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  • 9 Vertreterinnen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen
  • 4 Vertreterinnen aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen
  • 4 Vertreterinnen aus der Gruppe der Studentinnen

 

Mitglied der studentischen Vertretung im Senat

Zeitraum

  • ab sofort
  • ein Jahr - Ende SoSe bis Ende des nächsten SoSe (nach Wahl im Juni)

Aufgaben

  • Mitwirkung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß SächsHSFG, insbesondere § 81 SächsHSFG
  • Vertretung der Interessen von uns Studentinnen im Senat
  • Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von studentischen Vertretungen
  • Mitarbeit an Beschlüssen zu fakultätsübergreifenden Ordnungen der Hochschule (die Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule nach § 13 Abs. 3 SächsHSFG)
  • Vorschläge, Stellungnahmen und Wahlen zu Ämtern wie Mitgliedern des Hochschulrates, Kanzlerin und Prorektorinnen
  • Aufstellung von Grundsätzen der Evaluation der Lehre
  • Stellungnahmen zum Studienangebot

Anforderungen

muss
  • Bereitschaft zur Teilnahme an den Sitzungen des Senats inkl. Vor- und Nachbereitung
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in Ordnungen und gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Kennen der Wünsche und Bedürfnisse der Studentinnen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der gesamten studentischen Vertretung
  • Kennen von § 81 (insbesondere Absatz 4) SächsHSFG
soll
  • In der Lage sein, studentische Interessen vor anderen Senatsmitgliedern zu vertreten
  • Konzeption und Ausarbeiten von Änderungsanträgen
  • Kennen der Musterstudien- und prüfungsordnungen (Muster-SPO)
  • Kennen der bzw. Einarbeitung in die Geschäftsordnung des Senates
  • Kennen der bzw. Einarbeitung in vergangene Senatssitzungen und -beschlüsse
  • Durchhaltevermögen bei langfristiger Durchsetzung von Anliegen
  • Bereitschaft zur Mitarbeit im Hochschularbeitskreis
kann
  • Besuch eines Seminars zu Studiendokumenten (z.B. Akkreditierungsworkshop, Angebote von der KSS)
  • Erfahrungen zur Bearbeitung einer Studien- und Prüfungsordnung
  • Erfahrungen zur Mitwirkung in einer Studienkommission oder einem Fakultätsrat
  • Mitglied in einem der Fakultätsarbeitskreise

    Umfang

    >5h/Woche

    über uns

    Das sind wir!
    • der Studentinnenrat (StuRa)
    • das zentrale Organ der Studierendenschaft mit etwa 5.000 Mitgliedern
    • die Vertretung der Gesamtheit aller Studierenden unserer HTW Dresden
    • die zentrale Stelle für studentische Belange und Interessen
    Das bieten wir dir!
    • entspanntes Arbeitsumfeld
    • eigenverantwortliches Arbeiten
    • verantwortungsvolles Arbeitsfeld
    • flexible Arbeitszeiten
    • Sammeln von Erfahrung
    • Recht und Pflicht zur Mitwirkung
    • Erwerb von Kompetenzen
    Das erhältst du bei uns!
    • Arbeitsplätze
    • Gremiensemester
    • Aufwandsentschädigung
    • Weiterbildung
    • Bestätigung und Beurteilung der Amtsausübung für den Lebenslauf

    Kontakt

    mitmachen@stura.htw-dresden.de

    Gern erzählen wir dir mehr. Sende uns einfach eine Mail oder komm im StuRa vorbei.

    Du kannst auch einen Termin ausmachen und wir zeigen dir, wie das Arbeiten als Mitglied der studentischen Vertretung im Senat konkret aussieht.

    Wir würden uns freuen, dich bald im Team begrüßen zu dürfen!

    StuRa HTW Dresden – Wir für euch!

    weitere Erarbeitung:

    Anfang bis Ende Legislatur (Anfang WiSe bis Ende SoSe)

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