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Keine Benachteiligung von Erstis und datenschutzkonforme Online-Prüfungen: Ergebnisse aus der Senatssitzung vom 19.10.2021

Zusammenfassung der 192. Sitzung des Senates vom 19.10.2021
Keine Benachteiligung von Erstis und datenschutzkonforme Online-Prüfungen: Ergebnisse aus der Senatssitzung vom 19.10.2021

Infos aus der 192. Senatssitzung

 

Der Gremiendienstag am 19.10. stand ganz im Sterne des Senates. Zunächst tagte der Erweiterte Senat - das höchste legislative Gremium an unserer Hochschule. Inhaltlich ging es zunächst um die Konstituierung der neu gewählten studentischen Mitglieder und um aktuelle Themen wie die Immatrikulationszahlen, Gelder, Hochschulentwicklungspläne und das Coronageschehen. Der Haupttagesordnungspunkt betraf aber die Änderung der Grundordnung - die nur der Erweiterte Senat ändern kann. Zum einen wird nun durch Doppelnennung auch das weibliche Geschlecht explizit benannt, zum anderen wurde der Prorektor (oder zukünftige Prorektorin) für Forschung und Entwicklung in Prorektor für Forschung und Transfer umbenannt. Außerdem werden jegliche Ordnungsänderungen an unserer Hochschule nun in einem "Amtsblatt" bekannt gegeben, welches man in Papierform in unserer Bibliothek finden kann.

Nach dem Erweiterten Senat ist bekanntlich vor dem Senat und so ging es im Anschluss mit der halb so großen, üblichen Besetzung weiter. Die knapp dreistündige Sitzung begann mit Formalia und ging schnell in die erste relevante Beschlussvorlage über. 

Neue datenschutzkonforme Regelung zu Online-Prüfungen


Um Online-Prüfungen auch in diesem Semester bzw. vielmehr für die nächsten zwei Jahre zu ermöglichen, sollte eine Rahmen-Prüfungsordnung erlassen werden und zur Verstetigung im Anschluss eine Änderung der Musterprüfungsordnung, die die Grundlage für die Prüfungsordnungen aller Studiengänge darstellt. In den bisherigen Fassungen gab es dabei datenschutzrechtliche Bedenken, die nach den Lockerungen in Pandemiezeiten und teilweiser Rückkehr in die Präsenzlehre nicht mehr aus der Not heraus außer Acht gelassen werden können. 
Der Senat stimmte zwar der Rahmenordnung zu, die wortgleiche Änderung der Musterprüfungsordnung als beständige Reglung auf unbegrenzte Zeit wurde jedoch abgelehnt. In der Diskussion konnte der studentischen Vertretung nicht zugesichert werden, dass eventuelle technische Schwierigkeiten (Kamera-/Mikrofon-/Internetausfall, …) in einer Online-Prüfung nicht automatisch zum Verlust des Prüfungsversuches (Note 5.0) führt. Es wurde aber klar gestellt, dass der Verlust des Prüfungsversuches nur dann eintritt, wenn man dem Prüfling nachweisen könne, dass er absichtlich eine technische Panne vorgespielt habe.
Damit besteht nun für die Prüfenden die Möglichkeit in den kommenden 2 Jahren Prüfungen auch online durchzuführen. Für die Studierenden bleibt dabei die Wahlmöglichkeit bestehen, die betreffende Prüfung auch immer als Präsenz-Prüfung (also ohne Kamera, dafür mit Aufsichtsperson) in den Räumlichkeiten der Hochschule zu absolvieren. Ob die Rahmenordnung anschließend verlängert oder die Änderung der Muster-Prüfungsordnung doch noch bestätigt wird, zeigt sich wohl erst in Zukunft. Eine entsprechende Regelung auf Landesebene könnte den sächsischen Hochschulen diese Entscheidung abnehmen. Ob diese Überlegungen bei der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) einfließen, steht jedoch ebenso noch in den Sternen.

Im Anschluss wurde die Auswahlordnung, die eventuelle Boni bei der Zulassung zum Studium regelt, und die Ordnung zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis, welche von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefordert wurde, positiv durch den Senat abgestimmt.

Keine Benachteiligung mehr durch verspätete Immatrikulation zum 1. Oktober


Der für uns wohl brisanteste Part der Sitzung waren aber die Anträge der studentischen Vertretung, die sich mit den Problematiken der späten Immatrikulation unserer Erstsemester befassten. Jeder Ersti (egal ob Bachelor/Diplom (FH) oder Master) weiß, dass man zu Studienbeginn den 1. Oktober auf der Immatrikulationsbescheinigung stehen hat. Für alle anderen Studierenden der HTW Dresden beginnt das Wintersemester aber bereits am 1. September. Die Verzögerung durch die späte Immatrikulation führt also zu einem fünfmonatigen ersten Semester, in dem jedoch der Semesterbeitrag in der gleichen Höhe erhoben wird wie bei allen anderen Studierenden. Der fehlende Monat wird auch im Verlauf des Studiums nicht kompensiert. 
Besonders hart trifft die späte Immatrikulation der Erstsemester die treuen Studierenden, die nach ihrem erfolgeichen Diplom (FH)- bzw. Bachelorstudium zum 31. August exmatrikuliert werden, ihr Masterstudium jedoch erst zum 1. Oktober beginnen dürfen. Denn für den Monat September gibt es kein BAföG, keine Weiterführung von Werksstudierendenjobs und kein Semesterticket, da der neue Studiausweis erst im Laufe des Monats eintrudelt. Zudem verlieren die Studierenden ihren Anspruch auf hochschulpolitische Ämter und es muss eine Meldung ans Arbeitsamt erfolgen.
Durch Bestätigung der studentischen Anträge beauftragt der Senat die Hochschulleitung nun praktikable Lösungen zu finden, damit die Probleme ab dem kommenden Wintersemester nicht mehr auftreten.
Mit diesem Beschluss und der Umsetzung durch das Rektorat kann dank der Initiative der studentischen Vertretung nun endlich ein Missstand an der HTW Dresden beseitigt werden, der bereits seit über einem Jahrzehnt besteht.

Zum Abschluss der Sitzung wurden vier engagierten Professor:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen berufen, die nun die Lehre und Forschung an unserer Hochschule bereichern dürfen.

Hochschulöffentlichkeit wird beschränkt


Uns im StuRa ist an der Sitzung eine Sache leider negativ aufgefallen: während in Zeiten der Online-Lehre die Senatssitzung als Stream für alle Angehörigen der Hochschule einsehbar war, wurde nun die Sitzung nur noch in einen anderen Raum innerhalb der Hochschule gestreamt. Von außen konnte die Sitzung gar nicht mehr verfolgt werden, nicht einmal im hochschulinternen Netzwerk. Laut Aussage der Rektorin ist dies die logische Konsequenz aus der Rückkehr in die Präsenzlehre. Die Senator:innen wurden dazu erst in der Sitzung in Kenntnis gesetzt und befragt, wobei sich einige für die Eingrenzung auf die Hochschulräumlichkeiten aussprachen. Als Begründung wurde die Angst vor möglichen Mitschnitten und damit eine Einschränkung der Freiheit bei Redebeiträgen genannt, die ja auch nicht wörtlich zu Protokoll gegeben werden.
Ärgerlich ist, dass diese Information kaum einsehbar war und entsprechend auch nicht durch uns an die Studierenden verteilt werden konnte. Wer in Zukunft den Sitzungen beiwohnen möchte, hat sich einige Tage im Voraus an die Hochschule zu wenden und namentlich anzumelden. Den wenigen an Gremienarbeit Interessierten wird so leider eine Möglichkeit genommen die Sitzungen live auch online zu verfolgen. Und das obwohl hybride Lehre gelebt werden soll und die Sitzung ja sogar als Stream verfügbar ist - aber eben nur in einem anderen Raum innerhalb der Hochschule. Auch ein von uns vorgeschlagener Kompromiss, den Zugang per Hochschullogin zu beschränken, wurde vom Rektorat abgelehnt.