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Mitglied der studentischen Vertretung im Fakultätsrat

Amtsausschreibung Mitglied der studentischen Vertretung im Fakultätsrat

 

Dem Fakultätsrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

Größe der Fakultät (Lehrende Planstellen)

Summe (inkl. Gleichstellungsbeauftragte) Anzahl der gewählten Vertretenden aus der Gruppe der Lehrenden Anzahl der gewählten Vertretenden aus der Gruppe der Mitarbeitenden Anzahl der gewählten Vertretenden aus der Gruppe der Studierenden
≤ 15 7 4 1 1
16 - 30 11 6 2 2
31 - 45 15 8 3 3
>45 20 11 4 5

Mitglied der studentischen Vertretung im Fakultätsrat

Zeitraum

  • ab sofort
  • Ein Jahr - Ende SoSe bis Ende des nächsten SoSe (nach Wahl im Juni)

Aufgaben

  • Sicherung des Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
  • Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
  • Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen sowie Promotions- und Habilitationsordnung
  • Koordinierung von Forschungsvorhaben
  • Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat
  • Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
  • Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
  • Abstimmung von Besetzungen von Studienkommissionen und Prüfungsausschuss
  • Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen

Anforderungen

muss
  • Bereitschaft zur Teilnahme an den Sitzungen des Fakultätsrates inkl. Vor- und Nachbereitung
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in Ordnungen und gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Kennen der eigenen Studien- und Prüfungsordnung
  • Kennen der bzw. Einarbeitung in die Geschäftsordnung des Fakultätsrates
  • Zusammenarbeit mit der gesamten studentischen Vertretung
  • Kennen von § 88 SächsHSFG
soll
  • In der Lage sein, studentische Interessen vor anderen Fakultätsratmitgliedern zu vertreten
  • Kennen der bzw. Einarbeitung in vergangene Fakultätsratssitzungen und -beschlüsse
  • Bereitschaft zur Mitarbeit im Fakultätsarbeitskreis
kann
  • Erfahrungen zur Mitwirkung in einer Studienkommission oder einem Fakultätsrat
  • Erfahrungen zu Bearbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen
  • Durchhaltevermögen bei langfristiger Durchsetzung von Anliegen

Umfang

8 - 10 h/Monat

über uns

Das sind wir!
  • der Studentinnenrat (StuRa)
  • das zentrale Organ der Studierendenschaft mit etwa 4.500 Mitgliedern
  • die Vertretung der Gesamtheit aller Studierenden unserer HTW Dresden
  • die zentrale Stelle für studentische Belange und Interessen
Das bieten wir dir!
  • entspanntes Arbeitsumfeld
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • verantwortungsvolles Arbeitsfeld
  • flexible Arbeitszeiten
  • Sammeln von Erfahrung
  • Recht und Pflicht zur Mitwirkung
  • Erwerb von Kompetenzen
Das erhältst du bei uns!
  • Arbeitsplätze
  • Gremiensemester
  • Aufwandsentschädigung
  • Weiterbildung
  • Bestätigung und Beurteilung der Amtsausübung für den Lebenslauf

Kontakt

mitmachen@stura.htw-dresden.de

Gern erzählen wir dir mehr. Sende uns einfach eine Mail oder komm im StuRa vorbei.

Du kannst auch einen Termin ausmachen und wir zeigen dir, wie das Arbeiten als Mitglied der studentischen Vertretung im Fakultätsrat konkret aussieht.

Wir würden uns freuen, dich bald im Team begrüßen zu dürfen!

StuRa HTW Dresden – Wir für euch!

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