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Protokoll 3. Sitzung Vorstand 2023/2024 (öffentlich)

 

Datum: 06.03.2024
Uhrzeit: 19:37 Uhr

Anwesende:

  • Tino Köhler
  • Hannes Günther
  • Gwyneth Hirschfeld
  • Lisa Kästner

 

 

TOP 1: Einvernehmen Anstellung mittelfristige Verwaltungsangestellte März 2024

 

NICHT ÖFFENTLICH

 

 

TOP 2: Bestellung kommissarische Referatsleitung Soziales

 

https://www.stura.htw-dresden.de/members/MaximilianFranke/antraege/wahlen/wahl-kommissarische-leitung-soziales

 

Der StuRa möge beschließen

  • Maximilian Franke

als kommissarische Leitung des Referates Soziales zu bestellen.

Begründung: Max ist gut, Max hat Ahnung. Max soll Menschen einarbeiten können und dem Referat Soziales wieder Leben einhauchen.

Ergebnis: 3/0/0 --> angenommen

 

 

TOP 3: Festlegung Teilnehmende Rektoratsgespräche

 

Der StuRa möge beschließen, dass für die verbleibende Legislatur

  • Marlene Winter
  • Lene Weber
  • Maurice Rosenbaum

sowie thematisch passend weitere Mitglieder - etwa Bereichsleitungen - den StuRa in eigens organisierten regelmäßigen Gesprächen mit dem Rektorat vertreten.

Begründung: Die ET-Fraktion/Ronny-Vorstand macht's nicht. Der Austausch mit dem Rektorat sollte aber wiederbelebt werden. Also Kanzlei party hard!
Themen werden vorab mit dem kommissarischen Vorstand abgesprochen.

Ergebnis: 3/0/0 --> angenommen

 

 

TOP 4: Mail-Accounts für finanzen@ und ticket@

 

Der StuRa möge beschließen die Bereichsleitung Administration Rechentechnik aufzufordern zeitnah E-Mail-Accounts für den Bereich Semesterticket und für das Referat Finanzen beim ZID der Hochschule zu beantragen.

Begründung: Es benötigt seit nunmehr länger als einem Semester Mail-Accounts von der Hochschule für ticket@ und finanzen@. Die Bereichsleitung admin@ wollte sich darum kümmern die Accounts beim ZID zu beantragen, was noch immer nicht passiert ist. Als Begründung wurde angeführt, dass noch andere Themen mit dem ZID offen seien, bei denen der StuRa bzw. admin@ am Zug wäre, und nicht zusätzliche Forderungen und Baustellen aufgemacht werden sollen. Da diese offenen Angelegenheiten anscheinend bisher nicht auszuräumen waren, soll nun die Beantragung der Mail-Accounts priorisiert werden.
Details dazu finden sich in Sitzungen von verwaltung@.

Ergebnis: 2/0/1 --> angenommen

 

 

ITOP I: Anträge an den StuRa

 

werden im Nachgang eingereicht

 

mat@ nur für den StuRa

 

Der StuRa möge beschließen klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.

Begründung: Der Betrieb des mat@ ist entstanden als bessere Kaffeekasse, um Mitgliedern "Special"-Getränke wie Mate und Co. bereitzustellen. Im Zuge der umfangreichen Wirtschaftsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 kam die Frage auf, ob der mat@ denn ein offener Verkaufspunkt ist für alle Studierenden - und damit eine Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule darstellen würde. Da der mat@ nur von StuRa-Mitgliedern nutzbar ist, weil er in einem abgeschlossenen Büro-Raum des StuRa steht, soll diese Tatsache entsprechend auch in der Ordnung klarer formuliert werden.

Anlage:
Änderung KontO
in § Betrieb Getränkeautomat streiche:
"und andere Durstige im A-Gebäude"

 

Deutschlandsemestertickets für alle - auch ohne mobiles Endgerät

 

Der StuRa möge beschließen auf Antrag die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines physischen Deutschlandsemestertickets (Karte) bei der DVB für bis zu 10 Studierende zu übernehmen, die keine Möglichkeit haben das digitale Ticket zu nutzen.

Begründung: Bei der sehr kurzfristigen Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 war eine Bereitstellung der Tickets nur in digitaler Form möglich. Studierende ohne entsprechendes mobiles Endgerät zum Abruf des Tickets haben damit keine Möglichkeit das Ticket zu nutzen. Als Alternative besteht nur die Möglichkeit der Ausstellung eines Tickets in Kartenform bei der DVB, wofür allerdings eine Verarbeitungsgebühr in Höhe von 20 € fällig wird. Die DVB hat sich nicht bereit erklärt diese Kosten zu erlassen.  Wegen des vergleichsweise geringen Kostenpunktes sollte jedoch nicht der Vertragsabschluss für das Semesterticket gefährdet werden. Demnach soll der StuRa dafür eintreten, um seinem Anspruch der Gleichberechtigung aller Studierenden zu entsprechen. 
Studierende, die weder über ein mobiles Endgerät noch die finanziellen Mittel für diese Verarbeitungsgebühr verfügen, sollen daher die Möglichkeit erhalten die Übernahme der Gebühr auf Antrag vom StuRa erstattet zu bekommen.
Der Antrag soll schriftlich erfolgen (also mit Original-Unterschrift) und einen Nachweis über die gezahlten Gebühren bei der DVB enthalten. Über die Gewährung entscheidet der Bereich Semesterticket.
Aktuell liegen dem Bereich Semesterticket 4 Anfragen dahingehend vor. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht mehr als eine Handvoll Studierender betrifft. Pauschal soll von bis zu 10 Studierenden ausgegangen werden, wodurch sich höchstens Kosten in Höhe von 200 € ergeben würden.
Der Beschluss soll zunächst nur für das Sommersemester 2024 gelten, entsprechend in keiner Ordnung festgeschrieben werden. Es handelt sich vielmehr um einen Testballon und eine kurzfristige Lösung. Die Situation ab dem Wintersemester 24/25 bezüglich des Deutschlandsemestertickets ist ohnehin bisher unklar, da auch der Vertrag bislang nur für das Sommersemester 24 abgeschlossen würde. Es besteht weiterhin die Hoffnung auf eine ganzheitliche Kartenlösung.

Kostenposition im Haushaltsplan: ???

Vorschlag zum weiteren Verfahren: Sollte die Problematik weiterhin bestehen, ist eine längerfristige Lösung anzustreben, die auch entsprechend in einer Ordnung festzuschreiben ist.

 

 

Ende: 19:38 Uhr

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