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Forderungskatalog

Forderungskatalog StuRa HTW Dresden wegen der Pandemie COVID-19

 

vom 11. April 2020

 

Liebe Mitglieder der Hochschule,

in der derzeitigen Krise erreichen den StuRa HTW Dresden viele Anfragen zum Studium, sowie Hilfeanfragen zu finanziellen, sozialen und anderen persönlichen Problemen der Studierenden.
In Bezug darauf hat der StuRa eine Umfrage durchgeführt, an welcher sich über 1200 Studierende beteiligten und mehr als 900 verwertbare Datensätze entstanden sind.
Im Folgenden möchten wir diese Ergebnisse mit Ihnen teilen, und Sie gleichzeitig auch über konkrete Probleme informieren. Selbstverständlich ergeben sich je nach Fakultät und Studiengängen, sowie nach Jahrgängen, unterschiedliche und zum Teil spezielle Problematiken. Insgesamt konnte jedoch festgestellt werden, dass signifikante Schnittmengen in allen genannten Bereichen bestehen.
Weiterhin haben wir bezüglich Lehre und Studium, als Gesamtheit der studentischen Vertretung, Forderungen gegenüber der gesamten Hochschule formuliert, welche unserer Ansicht nach mindestens auch in den Senat einfließen müssen.
Dazu haben wir die Forderungen in die Teilbereiche allgemeine und spezielle Forderungen gegliedert.

Außerdem möchten wir dazu auffordern, dass die Informationspolitik insgesamt hochschulweit, aber auch gegenüber dem StuRa, deutlich verbessert wird. In den vergangenen Wochen wurden den Sprecherinnen und Sprecher (Vorstand der Geschäftsführung) des StuRa keine nennenswerten Informationen bereitgestellt. Auch wurden wir zu keiner einzigen Video- oder Telefonkonferenz eingeladen, wie z. B. der Art Dienstberatung Dekan*innenrunde. Wir wissen natürlich, dass dies nicht üblich ist, dennoch bitten wir Sie darum, dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass Sie studentische Perspektiven wahrnehmen können und nicht Ihre Sicht auf uns Studierende als deren Interessenvertretung verstanden wird. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch. Uns ist durchaus bewusst, dass die derzeitige Situation für alle unglaublich kompliziert, als auch schwer zu bewältigen ist, sowie das aktiv und mit viel Engagement vonseiten der Lehrenden, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Hochschulleitung an Lösungen gearbeitet wird. Nehmen Sie allerdings bitte auch zu Kenntnis, dass wir uns weit über das Pensum einer üblichen Arbeitswoche, täglich mit den durch die Verhältnisse bestehenden Problemen auseinandersetzen undLösungen finden möchten. Mit mehr Informationen vonseiten der Hochschule können auch wir unsere Arbeit deutlich verbessern.

Die Auswertung der Umfrage befindet sich ebenso als Datei im Anhang der E-Mail. Wir wünschen uns von Ihnen eine Stellungnahme zu diesen Ergebnissen.

Vor allem haben wir folgende "allgemeine" Forderungen gegenüber der Hochschule, bei welchen wir darum bitten, dass diese ebenso vonseiten der Hochschule gegenüber der Landesrektor*innenkonferenz, als auch gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vertreten und verteidigt werden. Im Übrigen werden wir, in Kooperation mit der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, daran arbeiten, dass diese Forderungen ebenso Gehör auf Landesebene finden und entsprechende rechtliche Anpassungen gegebenenfalls dazu initiiert werden.

Das Sommersemester 2020 wird sich von allen Semestern zuvor und hoffentlich auch danach unterscheiden. Die vielen Praxisprobleme, die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufen werden, erfordern ein entschiedenes Umdenken und müssen mit der notwendigen Flexibilität gelöst werden. Damit wir uns den Problemen in dieser außerordentlichen Situation stellen können, kann das Semester nur durch solidarische Zusammenarbeit aller Statusgruppen gestaltet werden. Für eine erfolgreiche Gestaltung eines Solidarsemesters 2020 halten wir folgende Punkte für unumgänglich:

  • Der Vorlesungszeitraum muss so angepasst werden, dass die Lehrenden angemessene Vor- und Nachbereitungszeit haben, um qualitativ hochwertige Online-Studienangebote bereitzustellen.
  • Für Studierende sind die Nachteilsausgleichs- und Härtefallregelungen sowie die Gründe für die Gewährung eines Urlaubssemesters angemessen zu erweitern, um individuelle krisenbedingte Nachteile, z.B. eingeschränkte Internetzugänge, parallele Sorgeverpflichtungen, etc. auszugleichen.
  • Studierende müssen die Möglichkeit erhalten, den Bedingungen und Inhalten angepasste Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen. Dabei ist durch die Hochschule zu gewährleisten, dass der Erwerb von Leistungspunkten/ECTS auf die spezifische Situation der Studierenden angepasst wird und Studierenden keine Nachteile durch den umgestellten Lehrbetrieb entstehen.
  • Mögliche auslaufende Studienordnungen und -gänge müssen in Abstimmung mit den Dozierenden um ein Semester verlängert werden.
  • In Studienordnungen, die zwingend aufeinander aufbauende Veranstaltung enthalten, muss dieser Zwang für die nächsten drei Semester entfallen.
  • Exmatrikulationen wegen Fristen müssen entsprechend ausgesetzt werden.
  • Für verpflichtende Praxissemester und -phasen sind flexible Regelungen zu schaffen. Im Falle von ausfallenden Praxissemestern sollte die Möglichkeit von semesterbegleitenden Praxisphasen geprüft werden.
  • Die Hochschule muss sicherstellen, dass eine kostenlose Ausleihe an der Bibliothek weiterhin möglich ist oder, wenn dies gerade nicht der Fall ist, so schnell wie möglich wieder eingeführt wird.
  • Aus dem Wintersemester nachgeholte Prüfungen müssen je nach Vorbereitungspensum frühzeitig angekündigt werden und dürfen keinesfalls verpflichtend durchgeführt werden.
  • Die Prüfungslast darf sich nicht gegen den Willen der Studierenden durch im Sommersemester/Wintersemester nachgeholte Prüfungsleistungen, welche aktuell verschoben werden, erhöhen.
  • Prüfungen, die nur jährlich im Sommersemester angeboten werden, müssen zusätzlich im Wintersemester 20/21 angeboten werden.
  • Alle Prüfungsfristen und automatischen Nichtbestehensregelungen bei Zweit- und Drittversuchen sind auszusetzen und um mindestens ein Semester zu verlängern.
  • Alle Prüfungsversuche im Sommersemester werden als Freiversuche gewertet, d.h. sie werden im Falle des Nichtbestehens nicht gezählt und können im Falle des Bestehens zur Notenverbesserung einmalig wiederholt werden.
  • Aussetzung von Anwesenheitspflichten, sofern vorhanden bzw. gefordert.
  • Die krisenbedingten Anpassungen der Hochschule müssen nicht bundesweit oder landesweit einheitlich gestaltet sein. In jeder Lehrveranstaltung jedoch unterschiedliche Abgabefristen wahren zu müssen, führt zu Unklarheit und damit zu Unsicherheit bei den Studierenden. Stattdessen muss es hochschulweit transparente, faire und klare Reglungen zu den einzelnen Veranstaltungen geben.
  • Den Studierenden, die einen internationalen Studienabschnitt („Auslandssemester“) nicht antreten konnten bzw. abbrechen mussten, sollte ermöglicht werden, dass sie gleichberechtigt Zugang zu den (Online-) Lehrangeboten des Sommersemesters 2020 haben.
  • Für verpflichtende Studienabschnitte im Ausland sind Nachholmöglichkeiten oder Ersatzleistungen zu gewährleisten.

 

Weiterhin haben wir folgende "spezielle" Forderungen gegenüber der Hochschule und allen Fakultäten:

  • Generelle Aufnahme der Lehrveranstaltungen, vor allem für Studierende mit Technikproblemen. Diese müssen auf einem Server für die Hochschule zur Verfügung gestellt werden, wobei der Zugang für alle Studierenden zu ermöglichen ist. Rechtliche Unklarheiten von Lehrenden hinsichtlich des Urheberrechtes und der Lizenzierung bei Vorlesungsaufzeichnungen müssen unmittelbar zusammen mit dem Prorektorat für Lehre und Studium und den Fachkundigen für Rechtsangelegenheiten erläutert werden.
  • Es muss bereits jetzt an mehreren "Exit-Strategien" zum Prüfungsabschnitt im Juli gearbeitet werden, um auf mögliche Eventualitäten vorbereitet zu sein. Sollte die Prüfungsphase im Juli tatsächlich durch Präsenzprüfungen stattfinden, so ist aufgrund von derzeitigen Studien zum Pandemieverlauf anzunehmen, dass diese nur unter besonderen Infektionsschutzbedingungen stattfinden können und dürfen. Eine Möglichkeit, an welcher bereits jetzt gearbeitet werden kann, ist zum Beispiel, dass sich alle Studierenden für die Prüfungen über ein noch zu erstellendes elektronisches Verfahren verpflichtend anmelden müssen, um überhaupt dazu in der Lage zu sein, entsprechende Raum-, Zeit- und Kapazitätsplanungen vornehmen zu können, ohne dasden Studierenden ein Nachteil daraus erwächst. Hierbei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass es die Möglichkeit von Sonderregelungen für Studierende gibt, welche zu Risikogruppen gehören.
  • Es muss eruiert werden, inwiefern es möglich ist, dass die Prüfungsphase generell erweitertet oder für einzelne Jahrgänge flexibilisiert wird, sodass auch die Möglichkeit von "individuellen" Prüfungsplänen besteht. Dies kann und darf nicht fast ausschließlich in der Verantwortung der Studierenden liegen. Es sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, in welchen sowohl den Studierenden als auch den Lehrenden vorab Möglichkeiten zur Ausgestaltung rechtssicher und verbindlich benannt werden.
  • Die Umgestaltung von Prüfungsleistungen, z.B. von Gruppenarbeiten, Präsentationen, Vorträgen, Planspielen oder ähnlichen, darf nicht einfach "willkürlich" erfolgen. Es ist nicht zielführend, dass derartige Entscheidungen individuell "allein" den Dozierenden überlassen wird. Hierzu muss es mindestens fakultätsweit einheitliche Rahmenbedingungen geben, wobei in jedem Fall die jeweiligen Studienkommissionen einzubeziehen sind. Außerdem ist darauf zu achten, dass entsprechende Lehrinhalte und Prüfungsformen gemäß den Prüfungsordnungen sind. Eventuelle Änderungen dieser dürfen nicht ohne die nötigen Verfahren vorgenommen werden und nicht zulasten der Studierenden sein.
  • Es sind verbindliche und datenschutzunbedenkliche Vorgaben zu Plattformen für Online-Veranstaltungen herauszugeben. Es ist nicht hinnehmbar, dass auch in dieser "Ausnahmesituation" Onlinekonferenztool-Anbietern massiv Daten "zugespielt" werden, vor allem nicht in Hinblick darauf, dass hinreichend taugliche freie Alternativen zur Verfügung stehen. Dies ging bereits so weit, dass durch Lehrende, über GoogleDocs, von den Studierenden gefordert wurde, unter anderem Klarnamen, Matrikelnummern, s-Nummern, private Mailadressen und Telefonnummern anzugeben. Gern kann die Bereitstellung von unverbindlichen Diensten auch in Kooperation mit dem StuRa erfolgen.
  • Innerhalb der einzelnen Studiengänge, Jahrgänge und Modulplanungen ist mindestens zu gewährleisten, dass die Dozierenden in die Lage versetzt werden und aufgefordert sind, sich ordentlich abzusprechen. Die derzeitige Situation, dass sich die Studierenden nicht auf Stundenpläne verlassen können und wöchentlich Änderungenvorgenommen werden, ist für die Studierenden ein fast nicht zu bewältigender Aufwand. Vor allem in Anbetracht von Kinderbetreuung, Nebenjobs und sozialem Mehraufwand. Es muss wieder möglich sein, dass sich Studierende auf ihren Tages- und Wochenplan verlassen können, da es teilweise zu Situationen kam, in denen Studierende kurz vor ungeplantem Vorlesungsbeginn per Mail darauf hingewiesen wurden, dass Veranstaltungen überhaupt stattfinden.
  • Außerdem ist es erforderlich, dass, mit bereits erwähnter Absprache, Wochenpläne durch die Dozierenden erstellt werden, sodass die im Selbststudium geforderten Lehrinhalte auch zeitlich durch die einzelnen Studiengruppen überhaupt zu bewältigen sind. Wenn sich hierbei, wie bisher, Fristen überschneiden oder Aufgaben zu bewältigen sind, die in der vorgegebenen Zeit schlichtweg nicht bewältigt werden können, so ist bereits die zielführende Wissensvermittlung während des Semesters nicht möglich. Resultierend ergeben sich dadurch zwangsläufig schlechtere Prüfungsleistungen, eine wesentlich niedrigere Qualität der Lehre und höchstwahrscheinlich auch maßgebliche Überschreitungen von Regelstudienzeiten.
  • Bezüglich der praxisorientierten Wissensvermittlung z.B. in Form von Laborpraktika oder anderen praxisrelevanten Programmen und Praktika, vor allem im Bereich Landbau/Umwelt/Chemie, kann es den Studierenden nicht zugemutet werden, dass diese zukünftig im Rahmen von Praxissemestern vorab weniger Kompetenzen vermittelt bekommen haben, als "normal" üblich. Die Handhabung von Software, wie z.B. Lexware, SAP, Matlab, AutoCAD oder anderen, muss weitestgehend wie gewohnt vermittelt werden. Dies würde sonst nicht nur ein schlechtes Bild auf die Studierenden, sondern eventuell auch auf die Lehre an der HTW werfen, selbst wenn es sich derzeit um ein bundesweites Problem handelt.
  • Saisonal bedingte Prüfungsleistungen, vor allem in der Fakultät Landwirtschaft/Umwelt/Chemie, müssen an die gegebenen Bedingungen, mit Rücksicht auf die Studierenden, adäquat angepasst werden. Es ist daher bitte dringend zu prüfen, inwiefern hier bereits Prüfungsleistungen für den Zeitraum ab dem 04.05.2020 gefordert werden sollen und können, wie es im vierten Semester im Studiengang Agrarwirtschaft üblich ist.
  • Es ist zwingend zu gewährleisten, dass alle Studierenden, die technisch hinreichend ausgestattet sind, live an Online-Vorlesungen teilnehmen können und, dass dies nicht etwa durch begrenzte Kapazitäten eingeschränkt wird. Außerdem sind Hinweise von Dozierenden gegenüber den Studierenden in der Form von: "Wir können nicht auf alle warten!" in der momentanen Situation mehr als deplatziert. Wir bitten darum, solches zu unterlassen. Schließlich definiert sich der Wert einer gesellschaftlichen Zelle auch dadurch, wie sie mit ihren schwächsten Gliedern umgeht. Mindestens wird daher an dieser Stelle erneut auf die Forderung der generellen Aufzeichnungen von Vorlesungen verwiesen, auch in Hinblick darauf, dass damit zu rechnen ist, dass mehrere Studierende an SARS-CoV-2 erkranken.
  • Den Studierenden sind mindestens ausführliche Lösungswege zu Übungen und Ähnlichem, in geeigneter elektronischer Form, zur Verfügung zu stellen, um dem Anspruch an ein effizientes Selbststudium überhaupt gerecht werden zu können.
  • Generell ist von passwortgeschützten elektronischen Dokumenten abzusehen. Hierbei ist unserer Ansicht nach maximale Barrierefreiheit erforderlich.
  • Generell ist maximale Barrierefreiheit bei der Bereitstellung von für Lehrveranstaltungen essenziellen Dokumenten zu gewährleisten. Der Verweis auf den OPAL-Druckservice ist derzeit absolut nicht zielführend. Außerdem ist dieser Service, vor allem in der derzeitigen Situation, für die Studierenden mit relativ hohen Kosten verbunden, während die günstigere Variante im Abholbetrieb für Studierende und Personal unnötige Gesundheitsrisiken birgt. Der StuRa hat die Bereitstellung dieses Dienstes bisher, nicht ohne Grund, nicht offiziell unterstützt. Letztlich ist es derzeit zusätzlich nicht möglich passwortgeschützte Dokumente über diesen Service zu drucken. Wir hätten uns vorstellen können, hier durchaus über die eigene Infrastruktur, interne Alternativen für die Studierenden anzubieten.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Engagement.
Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichem Gruß
StuRa HTW Dresden

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