Studentische Änderungswünsche 2025

Dokumentation der studentischen Änderungswünsche zur Musterstudien- und Prüfungsordnung (Stand April 2025)

 

 

Abmeldung von Prüfungen bis 1 Tag vor Prüfungstermin

Eine kürzere Abmeldefrist orientiert sich bedeutend mehr am Studienalltag. Die meisten Prüfungsrücktritte erfolgen wohl aufgrund von zu hohem Prüfungsdruck und Fehleinschätzungen in der eigenen Lernplanung, flankiert mit dem direkten Übergang von Vorlesungszeit in die Prüfungsphase. Prüfungsrücktritte erfordern ein ärztliches Attest und belasten damit das Gesundheitssystem, da ein Weg zur Ärztin verpflichtend ist, auch wenn man realistisch sagen muss, dass eine Krankschreibung schnell zu bekommen ist. Allein die Option zu haben, sich auch kurzfristig von einer Prüfung abmelden zu können, nimmt vielen Studierenden den Druck und verhindert Fehleinschätzungen beim lernen -> Frühzeitiges Abmelden von Prüfungen, für die doch genug Zeit zum Lernen gewesen wäre. 

Man könnte anführen, dass es für die Raumplanung wichtig ist, aber die Pläne sind Wochen vor dem letztmöglichen Abmeldungszeitpunkt geklärt. Egal ob es eine Woche vorher ist oder ein Tag, für die Raumplanung wird es keinen Unterschied machen. 
Bei den vergleichbar kleinen Kohorten, die eine Prüfungen schreiben, sollte auch ein Druck der Prüfungen kein Problem darstellen und die entgegenstehenden und aufgeführten Vorteile aufwiegen. 

 

Semesterweise Prüfungstermine für APLs und PVLs

APLs und PVLs müssen in jedem Semester angeboten werden.
Ist dies aus erheblichen Gründen für ein Modul nicht möglich, soll dies in den Studiendokumenten (z.B. Modulhandbuch) dokumentiert sein und bei der Erstellung/Überarbeitung des Studiengangs gegenüber der RK SGE (z.B. in der Checkliste, analog zur Nichtkompensierbarkeit von Prüfungsleistungen) begründet werden. Zum Beispiel ist es nachvollziehbar, das in den Wintermonaten kein Herbarium oder andere pflanzenbezogene APL möglich sind, auch die Laborkapazitäten erscheinen valide. Belege oder andere Prüfugnsformen, sollten aber den gleichen Regelungen wie schriftliche und mündliche Prüfungen unterliegen und jedes Semester angeboten werden. Gerade bei PVL, die sonst zu einer erheblichen Verschleppung führen können ist das zwingend geboten. 

 

Keine Bestätigung von Prüfer notwendig für Abmeldung von APLs

Die Unterschrift des Lehrenden auf dem Formular zur Abmeldung von einer APL soll aufgrund des Aufwandes für die Studierenden entfallen. Dies kann geschehen, in dem Lehrende dazu verpflichtet werden, dem Prüfungsamt ihre Termine zur Themenausgabe der APL mitzuteilen.
Dass eine Unterschrift notwendig ist, zeigt lediglich auf, dass aktuell nicht alle APL Termine korrekt gemeldet werden. Würden sie gemeldet werden, dann könnte auch das Prüfungsamt validieren, dass die Abmeldung wirksam ist. Der falsch laufende Prozess wird aktuell auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen. 
Zu oft spiegeln uns Studierende, dass Lehrende selbst nicht genau wissen, was sie auf dem Formular eintragen sollen und vereinzelt, werden dabei sogar falsche Daten eingetragen. 

 

Termin der Themenausgabe festlegen

Um es übersichtlicher zu halten und den Studierenden es zu ermöglichen, all ihre APLs erfolgreich zu bearbeiten, soll der Termin der Themenausgabe geordnet bekanntgegeben werden. Entweder veröffentlicht das Prüfungsamt die Termine der Ausgabe auf ihre Website oder man legt einen festen Termin im Semester fest, an dem alle Ausgaben stattfinden. Sollte der Termin für eine APL nicht bekannt sein, können sich Studierende jederzeit abmelden.
Hier wird das vorherige Thema nochmal aus einer anderen Sicht aufgegriffen. Die Themenausgabe und damit verbunden die Anmeldung bzw. Abmeldung läuft flächendeckend unkoordiniert. Lehrenden sind die Regelungen zur Themenausgabe ebenso unbekannt wie den Studierenden. 
Die Termine der Themenausgabe, letztmöglichen Zeitpunkt der Abmeldung und Abgabe der Prüfungsleistung sollten zentral und eindeutig online einsehbar sein. 
Alternativ wäre ein pauschaler Termin (Ausgabe des Themas zum Beispiel mit Beginn der 4. Vorlesungswoche) denkbar. Das würde vieles vereinfachen.

 

PVLs bei Höchstzahl von Prüfungsleistungen pro Semester berücksichtigen

Die Höchstzahl aller Prüfungsleistungen soll auf 9 begrenzt werden. Dabei sollen auch APLs und PVLs als Prüfungsleistungen zählen. Insbesondere der Workload für PVLs wird sonst nicht hinreichend berücksichtigt.

 

Frühzeitige Bekanntgabe der Ergebnisse von PVLs

Die Ergebnisse von PVLs und damit die Zulassung zu Prüfungen soll spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben werden. Somit erhalten die Studierenden rechtzeitig die Informationen, ob sie für eine Prüfung, auf die sie sich vorbereiten, auch zugelassen sind. Bei Nichtzulassung können sie sich stärker auf andere Prüfungen konzentrieren.
Es muss eine ganz klare Verpflichtung dafür geben, um den Studierenden Planungssicherheit zu geben. Aktuell kommt es öfter vor, dass auf Verdacht gelernt wird und eine akurate Zeitplanung nicht möglich ist. Gepaart mit den langen Zeiten zur Prüfungsabmeldung kann es zu weiteren Komplikationen kommen.

 

Frühzeitige Bekanntgabe der Prüfungstermine

Bereits zu Beginn des Semesters sollen die Prüfungstermine im Prüfungsabschnitt der regulären und verpflichtend angebotenen (N-/W-) Prüfungsleistungen bekanntgegeben werden. Für freiwillig zusätzlich angebotene N-/W-Prüfungen gilt das nicht. Dies ermöglicht eine bessere Planbarkeit für Wiederholungsprüfungen.

 

Lernwoche bzw. -tage vor dem Prüfungsabschnitt

In der letzten Woche der Vorlesungszeit soll keine aktive, prüfungsrelevante Lehre mehr stattfinden, sodass sich die Studierenden hinreichend auf den Prüfungsabschnitt vorbereiten können. Konsultationen oder LV zur Wiederholung des Lernstoffes sind möglich.

 

Semesterweise Prüfungstermine von Pflichtmodulen im Prüfungsabschnitt

Bisher ist geregelt, dass Prüfungsleistungen von Pflichtmodulen mindestens einmal pro Semester angeboten werden müssen. Dem wird auch genüge getan, wenn sie während der Vorlesungszeit stattfinden. Ein solcher Termin ist für Studierende zur Nach-/Wiederholung schlechter planbar, als wenn mindestens ein Prüfungstermin im regulären Prüfungsabschnitt stattfinden muss.

 

Ein Tag frei zwischen Prüfungsterminen für Pflichtmodule

Mindestens für regulär zu absolvierende schriftliche Prüfungsleistungen von Pflichtmodulen, möglichst auch für mündliche, soll immer mindestens ein Tag Pause zwischen zwei Prüfungsterminen liegen. Dies wird bereits so gehandhabt, ist jedoch nicht in der PO, mindestens als Soll-Bestimmung, geregelt.

 

Einheitliche Berechnung der Abschlussnote

Es soll in allen Studiengängen an der HTW Dresden eine einheitliche Berechnung der Abschlussnote erfolgen. Die Gewichtung der Module erfolgt anhand der ECTS. Weiterhin soll auch innerhalb des jeweiligen Abschlussmoduls (Bachelor-/Masterarbeit) eine einheitliche Berechnung der Gesamtnote studiengangsübergreifend erfolgen. Dabei soll die Wichtung der einzelnen Bestandteile (Abschlussarbeit, Kolloquiumsvortrag und Verteidigung/Diskussion) für die Studierenden klar ersichtlich sein. Es soll keine Kompensierbarkeit der einzelnen Bestandteile geben. Ist die Anfertigung eines Plakates vorgesehen (beispielsweise in der Fakultät Elektrotechnik) sollte dies mindestens in der Modulbeschreibung mit erwähnt werden.

 

Absenkung Workload pro ECTS auf 29 Stunden

Aktuell wird ein ECTS-Credit mit der Höchstgrenze von 30 Stunden Workload eingepreist. Der Workload soll auf 29 Stunden abgesenkt werden.

 

Nur Matrikelnummer als Identifikation auf Prüfungen

Um die Gleichbehandlung aller Studierenden zu gewährleisten, ist es wichtig, dass nur die Matrikelnummer auf der Prüfung stehen und keine Namen. Dadurch kann die Anonymität gewährleistet werden.

 

Aktive Anmeldung zu Prüfungen

Zu einem selbstbestimmten Studium gehört auch die eigenständige Organisation des Prüfungsgeschehens. Studierende sollen selbst entscheiden können, für welche Prüfungsleistungen sie sich wann anmelden möchten.

 

Definition von Begriffen

Für ein besseres Verständnis der SPO sollten Begrifflichkeiten erklärt werden, vor allem wenn diese vom SächsHSG abweichen, z.B. Abschlussprüfung, Hochschulprüfung, Modulprüfung. Dies kann als Handreichung zur SPO veröffentlicht werden.

 

Modulbeschreibungen als Anlage der SPO

Als Anlage zur SPO können mindestens die essenziellen Bestandteile der Modulbeschreibungen, wie Lehrsprache, Qualifikationsziele und Modultitel, nur mit Beschluss geändert werden. Das schafft Verbindlichkeit und Transparenz.

 

Blauer Text in der Muster-SPO muss konkrete Optionen enthalten

Die Muster-SO und -PO enthalten aktuell verpflichtend zu verwendende (schwarze) und optionale (blaue) Formulierungen. Dabei ist oft unklar, wie blauer Text zu verwenden ist, ob etwa Auswahloptionen bestehen oder eine Passage gänzlich frei gestaltet werden kann. Die Einführung einer dritten Farbe scheint sinnvoll, um die Unterscheidung zwischen einer Auswahl an Optionen oder freier Gestaltung zu verdeutlichen. Die Muster-SPO ist mit hinreichend Anmerkungen zu versehen zur besseren Verständlichkeit.

 

Konsolidierung der Änderungssatzungen

Änderungssatzungen zu SO/PO sollen mindestens in einer nicht rechtlich bindenden Lesefassung zu einem Dokument für die aktuelle Kohorte zusammengefasst werden.

 

Transparenz für Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren ist derzeit sehr undurchsichtig. Um dies zu ändern soll das Prüfungsamt eine Website in Form z.B. eines Q&A einrichten und so über das Verfahren informieren.
Jeder Studi soll dazu berechtigt sein, einen Widerspruch einzulegen, wenn die Prüfungseinsicht erst 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note stattfinden kann, aufgrund z.B. Urlaub der lehrenden Person und diesen Einspruch dann nach der Einsicht ohne Konsequenzen zurückziehen zu können.

 

Festlegung von Tageszeiten, zu denen Prüfungen frühestens beginnen dürfen

Prüfungen sollen zu Uhrzeiten beginnen, an denen der Körper am leistungsfähigsten ist, jedoch mindestens an den Lehrzeiten der HTW Dresden angepasst und nicht bereits 7:30 Uhr beginnen (wie bei der Fakultät Bauingenieurwesen im Wintersemester 2024/2025).

 

Weitere Fragen

  • Werden bestehende Ordnungen überführt in die neue SPO-Systematik?
  • Werden grundlegende Änderungen mit positiven Auswirkungen für derzeit Studierende direkt in bestehende Ordnungen überführt?
  • Gibt es Fälle einer zweiten Wiederholungsprüfung, in denen wirklich zwei Prüfenden herangezogen werden? Wie ist das Verfahren zur Suche einer Zweitprüferin (darf diese auch fachfremd sein?)?
  • Wie wird erhoben, dass 1 ECTS 30 Stunden Workload entspricht?
  • Mündliche Prüfungen werden von zwei Lehrenden abgenommen, wie verhält es sich mit APL wie Vortrag, die vom Grunde auf gleich sind?
  • Gerechtigkeit bei Themenausgaben und verschiedenen Abgabetermine -> Zum Beispiel Vorträge (Alle erhalten zum selben Zeitpunkt ihr Thema, manche Gruppen können aber deutlich später abgeben bzw. das Feedback von vorherigen Vorträgen einbauen) -> Gibt es Best Practices? 
  • Wo wird geregelt (für die Studierenden zugänglich) welche Mindestanzahl an Interessierten es benötigt, damit ein Wahlmodul angeboten wird?
  • Korrekturzeiten sind in der Regel vier Wochen, wem gegenüber müssen Abweichungen begründet werden? 
  • Wie sind die Korrekturzeiten für die unterschiedlichen APL?

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