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Unzufrieden mit deiner Note?

Wie man einen Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen kann

 

Die Prüfungsphase ist vorbei und die ersten Noten trudeln bereits im QIS-Portal ein. Du hast alles bestanden und bist super glücklich mit deinen Ergebnissen? Sehr nice!
Aber leider geht es nicht jeder:m von uns so. Was du bei einem schlechten Prüfungsergebnis machen kannst, erklären wir dir hier:

 

Du bist durchgefallen?

 

Meh. Aber keine Sorge, das passiert den Besten mal.
Für jede Prüfungsleistung hast du immer 3 Versuche, um sie zu bestehen. Die erste Wiederholung musst du dabei innerhalb von einem Jahr nachholen, sonst gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden. Bei einer zweiten Wiederholung hast du nur noch ein Semester Zeit.

Geh auf alle Fälle zur Prüfungseinsicht und schau dir an, woran es gelegen haben könnte. Zähle auch die Punkte noch einmal nach, denn hier könnten Fehler beim Korrigieren passiert sein.

Ebenso steht es dir zu eine Kopie deiner Prüfungsakte anzufordern, also sowohl der Aufgabenstellung als auch deiner Lösungen. Wird in der Korrektur Bezug auf die Musterlösung genommen, steht dir auch die Lösungsskizze für die jeweilige Aufgabe zu. Die Kopie deiner Prüfungsakte ist allerdings nur für dich gedacht und darf nicht weitergegeben werden!

Wiederholungsprüfungen müssen dann auch nicht unbedingt nur in der kommenden Prüfungsphase angeboten werden, sondern können auch schon zu Beginn des kommenden Semesters stattfinden. Frag dafür am besten bei deiner prüfenden Person nach, um den Termin nicht zu verpassen. Aber keine Angst: für Prüfungen außerhalb der Prüfungsphase verlierst du keine Prüfungsversuch, solltest du nicht teilnehmen, und musst dich entsprechend auch nicht abmelden.

 

Du bist der Meinung, dass du bestanden oder viel besser abgeschnitten haben solltest?

 

Dann kannst und solltest du einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegen!

Hier gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen!
    Das Datum der Bekanntgabe könnt ihr im QIS-Portal in der Spalte "Veröffentlichungsdatum" der Notenübersicht einsehen.

  • Der Widerspruch muss schriftlich (also in Briefform) gegenüber dem Prüfungsausschuss deiner Fakultät erklärt werden.
    Du kannst ihn per Post schicken oder auch im Briefkasten der HTW vor dem Z-Gebäude einwerfen oder in der Poststelle abgeben.
  • Denk daran die prüfende Person, das betreffende Modul sowie das Datum der Prüfungsleistung und der Bekanntgabe des Ergebnisses mit anzugeben.
    Auch kannst du kurz sachlich darlegen, warum du das Ergebnis anzweifelst.

 

Was passiert dann mit dem Widerspruch?

 

Sobald der Widerspruch beim Prüfungsausschuss eingegangen ist, muss dieser innerhalb von drei Monaten endgültig darüber entscheiden.

Die Prüfungsordnung sagt dazu:

Soweit sich der Widerspruch gegen eine Bewertungsentscheidung eines Prüfers richtet, überprüft der Prüfungsausschuss die Entscheidung nur darauf, ob

1. das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und/oder
2. der Prüfer von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und/oder
3. allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet worden sind und/oder
4. sich der Prüfer von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Entsprechendes gilt, wenn sich der Widerspruch gegen Entscheidungen mehrerer Prüfer richtet.

(§ 28 Absatz 3 Prüfungsordnung)

Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, die bereits bestandene Prüfung anders zu bewerten, solltest du auf jeden Fall die Möglichkeit bekommen die Prüfung im selben Versuch noch einmal zu schreiben. Eventuell kann auch eine zweite prüfende Person hinzugezogen werden.

 

Du kannst einen Widerspruch auch jederzeit zurückziehen, sollte sich an der Sachlage, aufgrund derer du diesen eingelegt hast, etwas gravierend ändern. Beispielsweise kann es sinnvoll sein - aufgrund der Frist von einem Monat - bereits vor einer möglichen Prüfungseinsicht einen Widerspruch einzulegen. Solltest du später bei der Prüfungseinsicht feststellen, dass du dich doch getäuscht hast und die prüfende Person deine Arbeit korrekt bewertet hat, ziehst du den Widerspruch einfach zurück.

 

Achtung! Ein Widerspruchsverfahren kann auch Kosten nach sich ziehen, sollte es abgelehnt werden, du also nicht im Recht sein. Üblicherweise sind das 30 € pro Widerspruchsverfahren, die für den Verwaltungsaufwand berechnet werden. Laut Gebührenordnung der HTW Dresden können es im schlimmsten Fall aber auch bis zu 200 € sein. Dass in dieser Größenordnung Kosten auf dich zu kommen, ist unserer Kenntnis nach allerdings sehr unwahrscheinlich und bisher noch nicht vorgekommen.
Sollte das dennoch passieren oder du auch so finanzielle Unterstützung benötigen, kannst du dich auch gern an uns wenden. Auch wenn ein Widerspruchsverfahren zu einem Rechtsstreit führen sollte, unterstützen wir dich gern dabei.

 

Und klar klingt das alles sehr formal und kompliziert, aber es kann sich lohnen. Nur Mut! Eine faire Bewertung steht dir schließlich zu!

 

Solltest du vorab oder unterwegs irgendwelche Fragen haben, wende dich gern jederzeit an unser .

 

Wir wünschen dir nun eine stressfreie und erholsame vorlesungsfreie Zeit!

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