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Antwort Ärztliches Attest

Antwort Ärztliches Attest

 

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
liebe Angehörige der Hochschule,

 

aufgrund unserer Mail (Ärztliches Attest / Änderung Prüfungsordnungen) an Euch antwortete nun die Hochschule. Wir begrüßen die Stellungnahme sehr und möchten Euch natürlich weiterhin über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Eingangs möchten wir auch für die Vielzahl von Antworten auf unsere erste Nachricht danken. Selbstverständlich werden wir sie in Gänze berücksichtigen und bei einer kommenden Gelegenheit der Hochschule vorstellen.
Insgesamt konnten wir feststellen, dass der Konsens darin liegt, dass das durch die Hochschule eingeführte Verfahren auf Unverständnis stößt und als unverhältnismäßig angesehen wird. Außerdem wurde mehrfach der Wunsch nach mehr Kommunikation geäußert.
An dieser Stelle möchten wir daher zu einer Podiumsdiskussion am 09.10.2018 16.10.2018 ab 15 Uhr (zu Beginn der Gremienblockzeit) einladen. Natürlich sind ebenso gern Herrn Rektor Professor Roland Stenzel und Herr Prorektor (für Lehre und Studium) Professor Ralph Sonntag, sowie alle weiteren Mitglieder des Senates und der Fakultätsräte eingeladen. Insbesondere richten wir auch eine Einladung als "Ehrengästinnen" an Frau Professorin Marina Vogel, die Dekanin der Fakultät an der die Reglung noch nicht eingeführt wurde, und Frau Professorin Gudrun Flach, als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Fakultät Elektrotechnik.
Geplant ist die Veranstaltung im Raum S239. Sollte dieser Raum bereits vergeben sein, so findet sie notfalls im Raum A105/A106 statt. Wir werden Euch spätestens am 08.10.2018 den Raum per E-Mail endgültig bekannt geben. Dort werden wir gern alle Fragen ausführlich beantworten. Wir freuen uns auf Euch.

Letztlich möchten wir an dieser Stelle noch einige wenige Dinge bezüglich der E-Mail von der Hochschule klarstellen, um Euch die Gelegenheit zu geben, Euch bei Bedarf vorab damit auseinanderzusetzen.

  • Die Hochschule ist unter anderem tatsächlich nach § 34 Abs. 1 Nr. 11 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz dazu verpflichtet das Verfahren zu regeln. Dieser Pflicht ist die Hochschule bereits in der Vergangenheit nachgekommen, indem ein „normaler“ Krankenschein gefordert wurde. Theoretisch könnte die Hochschule auch nur einen selbstgeschriebenen Zettel durch die Studierenden verlangen. Einen gesetzlichen Zwang für ein ärztliches Attest gibt es nicht.
  • Hinsichtlich der Gerichtsentscheidung ist klarzustellen, dass es sich nicht um ein Urteil, sondern eine Einschätzung eines Richters während eines Verfahrens handelte. Die Hochschule bekam lediglich den Hinweis, dass es den Prüfungsausschüssen nicht ausreichen kann, aufgrund eines Krankenscheins überhaupt beurteilen zu können, ob Studierende prüfungsunfähig sind oder nicht. Daher wäre das Gerichtsverfahren wahrscheinlich so oder so negativ für die Hochschule ausgegangen.
  • Ebenso ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland für uns kein hinreichender Grund, da Judikative und Legislative stets getrennt sind. Somit ist es den Hochschulen derzeit freigestellt. Die Hochschule führte dieses Verfahren also freiwillig und ohne gesetzlichen Zwang ein. Anscheinend möchte sich die Landesregierung - ferner das zuständige Staatsministerium - vor den Landtagswahlen nicht näher mit einer Klärung - etwa durch Gesetzgebung - beschäftigen.
  • Im Gespräch mit der Hochschule von letzter Woche, auf welches verwiesen wird, wurden uns keine Verfahren im Detail erläutert. Uns wurde dahingehend das Vertrauensverhältnis entzogen, da uns unterstellt wurde die Presse aktiv einbezogen zu haben. Uns wurde hauptsächlich mitgeteilt, dass die Information auszureichen hätte, dass die Verfahren an der Hochschule rechtskonform verlaufen und wir keine genaueren Informationen erhalten werden. Gar wurde uns angekündigt, dass uns keinerlei hochschulinterne Informationen mehr zur Verfügung gestellt werden sollen, da wir diese alsbald auch an die Presse geben würden, was wir nie taten.
  • Leider müssen wir bezweifeln, dass wir eingebunden werden sollen. Gar das Gegenteil müssen wir erleben. Etwa erhält der StuRa, gar auch in Personalunion mit der studentischen Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium, die Protokolle der Fakultätsräte nicht einmal zur Einsicht. Eine Weitergabe aus den Fakultäten heraus sei nicht zulässig, heißt es, was wir als Ausrede erachten, um uns bewusst die Unterlagen nicht einfach zur Verfügung zu stellen.


Schlussendlich sind wir nicht der Meinung, das Studierende für die Rechtssicherheit der Hochschule bezahlen sollten. Neben der finanziellen Belastung ist es uns wichtig, dass wir keine arg bürokratischen Verfahren im Falle von Krankheit bei Prüfungen erdulden müssen. Einen Generalverdacht gegenüber uns allen Studierenden einzuführen, um einige wenige bedauerlich häufig Kranke aus der Hochschule zu drängen, erscheint uns unverhältnismäßig. Im Übrigen glauben wir, dass damit der Druck unnötig erhöht wird und darunter der Studienerfolg leidet. Oder worum findet Ihr geht es hier eigentlich?

Auf jeden Fall bleibt das Thema spannend und wir freuen uns auf alles was da noch kommt.

Liebe Grüße

Euer Referat Studium
StuRa HTW Dresden

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