Hinweise zum Datenschutz und Haftungsausschluss

Datenschutzerklärung
Der Studentinnenrat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa HTWD), Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden, verarbeitet die hier von Ihnen erhobenen Daten für die Buchungsverwaltung der Erstsemestereinführungswoche (ESE) 2023 auf Grundlage der Förderung des Studentinnensports gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 5 SächsHSFG.

Die Daten werden insbesondere für die Abwicklung der Buchung und für das Verfolgen von Haftungsansprüchen bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erhoben.

Die Erhebung ist freiwillig. Rechtsgrundlage ist insofern Ihre Einwilligung. Bei fehlender Einwilligung ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen nicht möglich.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder der Verarbeitung zu widersprechen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Nach Zweckerfüllung und soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, werden die Daten gelöscht. Zu Ihren Gunsten besteht jederzeit ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Mit allen Datenschutzanliegen können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten der HTW wenden, den Sie z. B. unter datenschutz@htw-dresden.de erreichen. 

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss 

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen, soweit sie nicht auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

Den Anweisungen des Veranstalters und seinen Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung die den Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt den Betreffenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten. 

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