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Hochschulwahlen 2023

Informationen zu den anstehenden Wahlen, zu den zu wählenden Ämtern und wie du für diese kandidieren kannst

 

Am 24. Mai 2023 sind wieder Wahlen!

 

Gewählt wird die studentische Vertretung

 

Zudem wird auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung für die Fakultät Wirtschaftswissenschaften Plakat Wahlen 2023/2024 (.png)gewählt, für das sich auch Student:innen zur Wahl stellen können.

 

Damit auch jemand gewählt werden kann, müssen entsprechende Wahlvorschläge (Kandidaturen) eingehen. Hier bist du gefragt!

 

Warum braucht es eine starke studentische Vertretung?

 

Durch uns Student:innen haben wir erreicht, dass wir bei der Prüfungseinsicht Klausuren abfotografieren dürfen bzw. eine Kopie unsere Prüfungsakte erhalten dürfen, dass es die Corona-"Freiversuche" gab und vieles mehr.

Uns Student:innen stehen die Sitze und Stimmen in den Gremien zu, also sollten wir diese auch nutzen. Es braucht eine Repräsentation der Student:innen in allen Gremien, und das nicht nur, um im Sinne der Hochschullehrer:innen abzustimmen, sondern auch um mal kritisch nachzufragen, mitzudiskutieren und Prozesse und Entscheidungen auch zu hinterfragen. Anderenfalls werden alle Belange, die uns und unser Studium betreffen, nur von Hochschullehrer:innen und Mitarbeiter:innen entschieden.

Nur so können nachhaltig die Studienbedingungen an unserer Hochschule verbessert und unsere Hochschule aktiv mitgestaltet werden.

Und nebenbei erhältst du spannende Einblicke die hochschulpolitischen Prozesse. Ein Blick über den Tellerrand kann bekanntlich nie schaden. ;)

 

Wer steht zur Wahl?

 

Einen Überblick über alle Studierenden, die Wahlvorschläge eingereicht haben, findest du auf unserer Übersichtsseite.

Hier hatten die Kandidierenden die Chance sich und ihre Positionen und Inhalte, die sie vertreten möchten, anhand von verschiedenen Fragen vorzustellen.
Damit bekommst du einen Überblick, wer das vertritt, was dir am Herzen liegt, und kannst so vielleicht einfacher eine Entscheidung treffen.

 

Wie erfahre ich mehr zu den Gremien?

 

Am 18. April 2023 um 15 Uhr findet die Veranstaltung "Deine Mitwirkung in der Selbstverwaltung der HTWD" statt. Dort wird dir nicht nur erklärt wie die Hochschule mit ihren Gremien aufgebaut ist und sich selbst verwaltet. Du kannst auch direkt ins Gespräch kommen mit in Gremien aktiven Student:innen, Hochschullehrer:innen und Mitarbeiter:innen. Für Verpflegung ist gesorgt, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Komm vorbei und bring deine Kommiliton:innen mit!

Im Folgenden kannst du dir auch einen ersten Einblick zu den einzelnen Gremien verschaffen.

Weitere Information zur Wahl der Gremien der Hochschule findest du außerdem auf der Website der HTW Dresden (Achtung! Interner Bereich!).

 

 

 

Das Plenum des StuRagrafisches gestaltetes Organigramm des Studentinnenrates (StuRa) 2021

 

Zur gleichberechtigten Vertretung aller Fakultäten im StuRa können bis zu vier Vertretungen pro Fakultät gewählt werden. Mit den acht Fakultäten ergeben sich so bis zu 32 Sitze.

 

Als Legislative des StuRa trifft das Plenum grundsätzliche Entscheidungen und wählt die weiteren (exekutiven) Mitglieder und Ämter. Themen reichen hier von der Verabschiedung des Haushaltes (samt Höhe des Semesterbeitrages) über Anforderungen an das Semesterticket bis hin zur thematischen Ausrichtung des StuRa. Auch die Verabschiedung von studentischen Stellungnahmen, Organisation der studentischen Interessenvertretung auch außerhalb der Hochschule und die Abbildung der Spezifika der einzelnen Fakultäten mit ihren Studiengängen werden thematisiert.

 

 

Was genau sich hinter der Legislative und Exekutive des StuRa verbirgt, erklären wir dir in diesem Video:Plakat Vorstellung Plenum StuRa (.png)

Einen ersten Einblick in das Amt als stimmberechtigtes Mitglied im Plenum bekommst du hier:

Unsere Sitzungen finden in der Vorlesungszeit aller zwei Wochen dienstags in der langen Gremienblockzeit hybrid statt.

Abweichend von den Gremien der Hochschule, beginnt die Legislaturperiode des StuRa erst zum 1. September und dauert ein Jahr.

Plakat Vorstellung Fakultätsräte (.png) 

 

Die Fakultätsräte

 

Die Größe des Fakultätsrates einer jeden Fakultät bestimmt sich aus der Anzahl der Professuren an dieser. Demnach ergibt sich die Anzahl der studentischen Sitze wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Plakat Vorstellung Erweiterter Senat (.png)Plakat Vorstellung Senat (.png)

 

Der Senat und Erweiterte Senat

 

Der Senat setzt sich zusammen aus

  • 9 Hochschullehrer:innen
  • 4 Mitarbeiter:innen und
  • 4 Student:innen.

Weiterhin gehören die Dekan:innen der Fakultäten, die Mitglieder des Rektorates und die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule dem Senat mit beratender Stimme an. Die Rektorin ist Vorsitzende und leitet die Sitzungen.

 

Im Erweiterten Senat kommen zu den stimmberechtigten Mitgliedern des Senates weitere

  • 10 Hochschullehrer:innen
  • 5 Mitarbeiter:innen und
  • 5 Student:innen

hinzu.

 

 

 

 

 

 

Wie kandidiere ich?

 

Bis zum 2. Mai 2022 um 15:00 Uhr kannst du deinen Wahlvorschlag (Kandidatur) einreichen. Wenn du möchtest, kannst du auch für mehr als ein Amt gleichzeitig kandidieren.

Als Vertretung deiner Fakultät im Plenum des StuRa kandidierst du, indem du dieses Formular ausfüllst. Gib das ausgefüllte, ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Formular einfach bei uns im A-Gebäude (Erdgeschoss rechts) ab. Solltest du keinen Drucker haben, kannst du das Formular auch gern bei uns ausdrucken. Alternativ kannst du es auch in den Briefkasten der HTW Dresden (vor dem Z-Gebäude) einwerfen oder in der Poststelle (Z036) abgeben oder per Post zusenden.

Deinen Wahlvorschlag als Vertretung der Student:innen in deinem Fakultätsrat kannst du mit diesem Formular einreichen, den Wahlvorschlag als Vertretung der Student:innen im Senat mit diesem Formular oder im Erweiterten Senat mit diesem Formular. (Achtung! Die Formulare sind im internen Bereich! Melde dich am besten vorher auf der Website der HTW Dresden an und klicke dann auf den Link.) Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichst du dann entweder per Mail an ein, wirfst es in den Briefkasten der HTW Dresden (vor dem Z-Gebäude) ein, gibst es in der Poststelle (Z036) ab oder sendest es per Post zu.

Die Formulare für die (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Wirtschaftswissenschaften findet ihr auf dieser Website.

Die Formulare grob vereint findet ihr auch auf der Rückseite von Postkarten, die wir in der Hochschule auslegen.

 

Was sind die Voraussetzungen?

 

Kurzum: Jede, die an der HTW Dresden studiert, kann auch für die studentische Vertretung kandidieren.

Natürlich geht mit einem ehrenamtlichen Engagement auch etwas zeitlicher Aufwand einher. Das schließt natürlich die Sitzungen der Gremien, aber auch die Vor- und eventuelle Nachbereitung dieser ein. Und auch ein Austausch mit deinen Kommiliton:innen, anderen Mitgliedern der Gremien auch außerhalb von Sitzungen und mit der studentischen Vertretung aus anderen Gremien ist mehr als sinnvoll, damit du auf dem Laufenden bleibst.

Keine Angst, du wirst hier nicht ohne Einarbeitung ins kalte Wasser geworfen:

Möchtest du im StuRa-Plenum mitbestimmen, so erhältst du von uns im August kurz vor Beginn deiner Amtszeit eine Einarbeitung und Schulung und kannst dich auch vorab schon mit allen anderen Mitglieder austauschen. Details dazu bekommst du nach deiner Wahl zugesendet.

Für die Gremien der Hochschule wird es am 7. Juni 2023 eine Schulung durch die Referentin des Kanzlers und die Referentin der Rektorin geben, die dich auf dein Amt vorbereitet.

Die Amtszeit für alle studentischen Ämter beträgt jeweils ein Jahr.

 

Wann, wo und wie wird gewählt?

 

Die Wahlen finden dann am 24. Mai 2023 von 9 bis 16 Uhr statt. Es wird wie immer ein Wahllokal am Hauptcampus im PAB (Z-Gebäude) geben sowie eines am Campus Pillnitz im Gebäude P1 (nur für Landbau/Umwelt/Chemie, ausgenommen Chemieingenieurwesen).

Alternativ kannst du bis zum 9. Mai 2023 um 15 Uhr Briefwahl beantragen. Das Formular dafür findest du hier (Achtung! Interner Bereich!). Du kannst es per Mail an oder wie oben benannt per (Haus-)Post einreichen. Mach von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch, wenn du schon weißt, dass du am 24. Mai nicht an der Hochschule bist.

 

Noch Fragen?

 

Für Fragen rund um Ämter, Kandidaturen und Wahlen wende dich gern an .

 

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