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Ermittlung der Krankheitsstunden

Anleitung zur Ermittlung der Krankheitsstunden für die Arbeitszeiterfassung (Stundenzettel)

 

Damit die Lohnfortzahlung bei Krankheit zur Berechnung steht, müssen Angestellte auch ihre Meldepflicht gemäß §5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) erfüllen. Sie sind demnach verpflichtet, das Referat Personal unverzüglich darüber zu informieren, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und bis wann diese voraussichtlich dauert.
Zusätzlich ist innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen bzw. über das Vorliegen einer elektronischen AU zu informieren.

Damit der Krankheitszeitraum sinnvoll auf das Zeitkonto der Angestellten übertragen werden kann, wird folgende Berechnung heran gezogen:

 

Allgemeine Formel

 

(Anzahl Sollstunden der Stelle/Monat) / (Anzahl Werktage in diesem Monat) * (Anzahl Krankheitswerktage) = (Krankheitsstunden)

 

Als Werktage zählen Montag bis Freitag.

Die Krankheitsstunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.

 

Beispielrechnung:

 

Für eine Stelle mit 20 Stunden/Monat wären das also:

  • 20 (Stunden/Monat) / 23 (Werktage im Monat März) * 14 (Krankheitswerktage) = 12,17 ~ 12,5 (Krankheitsstunden)

 

Für eine Stelle mit 40 Stunden/Monat wären das also:

  • 40 (Stunden/Monat) / 21 (Werktage im Monat Oktober) * 12 (Krankheitswerktage) = 22,86 ~ 23 (Krankheitsstunden)

 

Die Krankheitsstunden sind entsprechend als Plusstunden auf dem Stundenzettel des betreffenden Monats zu vermerken und im Arbeitszeitkonto zu verrechnen.

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