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1000 € für deine Mitwirkung! - Hochschulwahlen 2024

Vertritt deine Fakultät im Plenum des StuRa in der Legislatur 2024/2025 und erhalte pauschal 1000 € für deine Mitwirkung.

 

Gute Nachrichten für alle, die als stimmberechtigtes Mitglied im Studentinnenrat (StuRa) mitwirken wollen! Ab der kommenden Legislatur 2024/2025 zahlt der StuRa jedem Mitglied, das als Fakultätsvertretung ins Plenum gewählt wird, eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1000 €.

 

1000 € aus studentischen Geldern?!? Ihr spinnt doch!

 

Ja, wir wissen, dass das Thema polarisieren kann, und wir haben uns den Schritt auch nicht leicht gemacht. Wir haben aber vor allem gute Gründe es wenigstens einmal zu versuchen!

Aber von vorn: In der 13. Sitzung des Plenums hat sich die Legislative des StuRa darauf geeinigt, dass alle Stimmberechtigten - also die von allen Studierenden gewählte Vertretung im StuRa - eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1000 € erhalten werden. Damit soll der Arbeitsaufwand für die Vertretung der jeweiligen Fakultät wenigstens etwas honoriert und eine klare Motivation für die Mitwirkung gesetzt werden.

In den letzten Jahren schwächelte zunehmend das Engagement in den Gremien der Hochschule. Das ist kein exklusives Problem der HTW Dresden, sondern wohl leider ein flächendeckendes.
Mitwirkung ist nicht mehr attraktiv genug. Das wollen wir ändern!

 

Das hat doch nichts mit Ehrenamt zu tun!

 

Nun könnte man anführen, dass man für ehrenamtliche Arbeit gar kein Geld erhalten sollte oder dass 1000 € sehr viel Geld sind - und das stimmt! Dem gegenüber stehen aber auch jede Menge Verpflichtungen:

Eine Legislatur im StuRa umfasst etwa 20 Sitzungen aller zwei Wochen im Umfang von jeweils drei bis vier Stunden. Dazu gehört auch eine adäquate Vorbereitung, also die Beschäftigung mit den Antragsinhalten und der Austausch mit anderen Gremientätigen der Fakultät, den eigenen Kommiliton:innen sowie vielen anderen Mitgliedern im StuRa. In den Sitzungen sollte man dann natürlich auch mitdiskutieren, um letztlich im Sinne der Fakultät über Anträge abstimmen zu können.
Darüber hinaus muss auch in einem der vier Ausschüsse zur Vorbereitung von Anträgen mitgewirkt werden. 

Gerade für Ersttäter:innen in der studentischen Selbstverwaltung kann sich der Aufwand noch etwas erhöhen, weil man sich erst einmal Wissen aneignen muss, um viele Prozesse und Gegebenheiten zu begreifen und beurteilen zu können.

Bricht man die 1000 € auf die gesamte Legislatur herunter, liegt man im Stundensatz unter einem normalen Anstellungsverhältnis mit Mindestlohn.

Wir hören in den Gesprächen mit unseren Kommilitoninnen häufiger, dass sie gewillt wären mitzuwirken, aber Studium, Nebenjob und Ehrenamt sich einfach nicht vereinen lassen. Wir wissen aus eigenen Erfahrungen, dass das unglaublich schwer sein kann. Den den Motivierten und Interessierten würden wir deshalb gern die Möglichkeit geben ihre Fakultät zu vertreten und nicht mehr zwischen dem notwendigen Geldverdienen und der essentiellen Interessenvertretung abwägen zu müssen. So wollen wir ermöglichen vielleicht nur noch 8 statt 10 Stunden zu arbeiten, ohne dabei finanziell in eine Schieflage zu geraten.

 

Also einfach kandidieren und Kohle absahnen?

 

Wer sich jetzt denkt, man lässt sich einfach wählen, steckt 1000 € ein und lässt sich dann nie blicken, ist weit gefehlt. Wir haben eine Mitwirkungsordnung, die das klar verhindert ;) Das Geld gibt es natürlich nur, wenn auch adäquat mitgewirkt wird.



Alles in allem wollen wir eine Motivation setzen sich dem Ehrenamt zu öffnen und zu sehen worin unsere Begeisterung in der Interessenvertretung liegt. Manchmal muss man ja vielleicht etwas zu seinem Glück gezwungen werden...

 

In diesem Sinne: Lasst uns

Gemeinsam mehr erreichen!

 

 

Deine Kandidatur für den StuRa (und auch für die Gremien der Hochschule) kannst du bis zum 6. Mai 2024 um 15 Uhr einreichen. Gewählt wird am 29. Mai 2024.

Alle Infos zur Wahl und den Gremien findest du unter stura.htw-dresden.de/wahl!

 

 

 

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