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(Forderung) Sonderbuchungskennzeichen überwinden

24/25-04-05: (Forderung) Notwendigkeit für die Verwendung von einem Sonderbuchungskennzeichen bei der Rückmeldung für die Hochschulverwaltung überwinden

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die Abschaffung (der Notwendigkeit zur Verwendung von einem sogenannten) Sonderbuchungskennzeichen - insbesondere für die Rückmeldung zum Studium - zu fordern.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-10-07) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Abschaffung (der Notwendigkeit zur Verwendung von einem sogenannten) Sonderbuchungskennzeichen - insbesondere für die Rückmeldung zum Studium - zu fordern.

Begründung zum Antrag

Das sogenannte Sonderbuchungskennzeichen ist eine individuelle Nummer, die "mensch wissen muss". Die ist notwendig für die Überweisung für die Rückmeldung, also ein Akt, um weiterhin immatrikuliert sein zu dürfen. Sie lässt sich nicht einfach logisch herleiten und kann nur durch Anmeldung (online) in einem Portal der Hochschule eingesehen werden. Dies stellt eine unnötige Hürde dar.

Bei anderen Hochschule bedarf es keiner Systematik mit persönlichen Sonderbuchungskennzeichen. Das wollen wir auch.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Rektorat - insbesondere Kanzlerin - informieren und um Erfüllung der Forderung bitten.

Anlagen

Website Technische Universität Bergakademie Freiberg: Seite Rückmeldung zum Studium (Abschnitt Banküberweisung)

https://tu-freiberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/rueckmeldung-zum-studium

Antrag (Forderung) Lastschrift für Rückmeldung anbieten
Stellungsnahme Ausschuss Inhaltliches 

Wir unterstützen den Antrag inhaltlich. Viele Studierende sind verwirrt mit der Angabe für den Verwendungszweck (SBKZ). Es wäre deutlich einfacher für Studierende, wenn es wie zu Zeiten als es die Terminals gab, nicht nötig wäre das SBKZ zu kennen. 
An anderen Hochschulen und Universitäten können Studierende auch nur mit Hilfe ihrer Martikelnummer zugeordnet werden.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

4. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 6

Beschlussdatum

2024-10-15

Beschlussfähigkeit

12 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 12
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2024-10-16 2024-10-16

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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