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Protokoll 5. Sitzung Plenum 2023/2024

Protokoll der 5. ordentlichen Sitzung des Plenums 2023/2024

 

Datum 28.11.2023
Ort A105/A0106 / Discord
Sitzungsleitung Tino
Redeleitung
Tino
Mitschrift Linda
Protokollerstellung Linda
Sitzungsbeginn 18:30 Uhr
Sitzungsende 21:28 Uhr 


5. Sitzung des Plenums 2023/2024



Anwesenheit

Vertretung der Fakultät Bauingenieurwesen

  • Markus Hähnel
  • unbesetzt
  • unbesetzt
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Elektrotechnik

  • Hannes Günther
  • Constanze Libeau
  • Tino Köhler
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie

  • Jasmin Paulik
  • Johann Boxberger
  • Hannes Dittrich
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Informatik/Mathematik

  • Oliver-Michael Fischer
  • Steffen Viebrock
  • unbesetzt
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Maschinenbau

  • unbesetzt
  • unbesetzt
  • unbesetzt
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Geoinformation

  • Alexander Jagkof
  • unbesetzt
  • unbesetzt
  • unbesetzt


Vertretung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

  • Lilly Spindler
  • Lene Weber
  • Lisa Kästner
  • Nils Scholz


Vertretung der Fakultät Design

  • Hanna Liebrecht --> Stimme ruht bis zum Erscheinen
  • unbesetzt
  • unbesetzt
  • unbesetzt


Andere Mitglieder:

  • Linda Müller


Gast:innen:




TOP
Hinweis auf eine Audioaufnahme: Das Plenum wird für die Erstellung des Protokolls aufgenommen. Die Aufnahme wird im Anschluss gelöscht.

0. Formalia

1. Begrüßung zur Sitzung
2. Bestellung der Redeleitung und Protokollführung
3. Bekanntgabe von Beschlüssen
1. Vorstand
1. Beschluss
2. Referatskollegium
3. Referatsleitungen
1. Referat Kultur
      • Durchführung Bierpong Turnier Wintersemester 2023/2024
2. Referat Studentische Selbstverwaltung & Organisation
      • Anschaffung Büromaterial
      • Anschaffung von tragbaren Musikboxen für verschiedene Veranstaltungen & den Verleih
      • Umsetzung der Änderung der Schließberechtigung
3. andere Stelle
      • Bekanntgabe des HHP 2022
4. Bekanntgabe von Protokollen
1. Referat Öffentlichkeitsarbeit 2023/2024
    • 3.Sitzung Referat Öffentlichkeitsarbeit 2023/2024
2. Referat Kultur
    • 2. Außerordentliche Sitzung des Referates Kultur 2023/2024
    • 4. Sitzung Referat Kultur 2023/2024
3. Referat Studentische Selbstverwaltung & Organisation
    • 6. Sitzung Referat Studentische Selbstverwaltung & Organisation 2023/2024
4. Referat Finanzen
    • Jahresabschluss Haushaltsplan 2022 Referat Finanzen
5. Mitgliedschaft
1. studentische Selbstverwaltung
1. Referat Öffentlichkeitsarbeit
      • Emma Maria Lange wurde in das Referat Öffentlichkeitsarbeit bestellt
      • Anna Abe wurde in das Referat Öffentlichkeitsarbeit bestellt
      • Nils Wolf wurde in das Referat Öffentlichkeitsarbeit bestellt
      • Lisa Kästner wurde als Bereichsleitung Social Media bestellt
2. Referat Kultur
      • Linus Gnatzy wurde in das Referat Kultur bestellt
      • Alina Ficker wurde in das Referat Kultur bestellt
      • Xaver-Otto Benthaus wurde in das Referat Kultur bestellt
      • Viktoria Proksch wurde in das Referat Kultur bestellt
      • Marlene Neubauer wurde in das Referat Kultur bestellt
      • Stephen Goldmann wurde in das Referat Kultur bestellt
3. Kanzlei
      • Steffen Viebrock wurde in die Kanzlei bestellt.
2. studentische Vertretung
6. Beschlussfähigkeit
1. Feststellung der Anzahl von Stimmberechtigten
2. 11 Stimmberechtigte von 15 Gewählten
  • Es ruhen die Stimmen von:
       wegen des mehrfach aufeinander folgenden, unentschuldigten Fehlens bei ordentlichen Sitzungen:
    • Nils Scholz
    • Constanze Libeau
    • Alexander Jagkof
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. 9 Anwesende von 11 Stimmberechtigten --> beschlussfähig
7.Verabschiedung der Tagesordnung
1.Aufnahme von Tagesordnungspunkten, die nach der Frist  eingereicht wurden, wegen Dringlichkeit auf Vorschlag des Präsidiums
2. Vertagung der Behandlung von Tagesordnungspunkten, deren Antragstellerinnen oder Antragsteller nicht anwesend sind
8. Verabschiedung der Protokolle
1. Bekanntgabe von Entwürfen für Protokolle
1. mu (無)
2. -1. Sitzung StuRa 2020
2. Bekanntgabe der Verabschiedung von Protokollen
1. mu (無)
2. -1. Sitzung StuRa 2020
(Präsidium)




1. Personalia

1.1 Wahl beratende Mitglieder

Antragstext:
Der StuRa möge durch Wahl beschließen, ob 

  • Mathis Blümel 10/0/0 --> gewählt
  • Dominik Wittig 10/0/0 --> gewählt
jeweils die Funktion als beratendes Mitglied übernehmen soll.

 

Diskussion:
Dominik: Ich bin im 3. Semester 

Matthis: Ich bin im ersten Semester ET, mir hat das im () viel Spaß gemacht und würde mich gerne einbringen.

Markus: Fürsprache für Dominik, ebenafalls Aktiver im FAK Bau. *freu*

Paul: Unterstützung Mathis Blümel Bereich Administration Rechentechnik. Mathis war schon im Gespräch mit uns. Er kam auch schon von selbst zu einem unserer (allwöchentlichen) Arbeitstreffen, zu dem wir Mathis beim ersten Zusammenkommen einluden. Wir freuen uns über die mögliche Verstärkung. Gar haben wir schon im Bereich - hinter dem Rücken von Mathis - beredet, welche der wichtigen Aufgaben wir Mathis übergeben könnten. Wenn Mathis Lust hat, dann kann er - je nach dem wie er mag - alsbald eine (mit)tragende Säule sein. Im Übrigen kann er bisher noch nicht nix, aber nix zu machen werden wir gern zeigen. Aber Mathis verwendet bereits eine Distribution mit GNU, also wir fangen nicht bei null an. (Aktuelle Mitglieder vom Bereich als Ausnahmen ausgenommen (und natürlich nicht ganz ernst gemeint): Studentinnen der Elektrotechnik sind im StuRa ohnehin die besten "Admin-Kinder".)



1.2 Wahl Vorschlag Rektoratskommission Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Antragstext:
Der StuRa möge durch Wahl beschließen, ob Johann Boxberger für die Wahl als studentische Vertretung in der Rektoratskommission Klimaschutz und Nachhaltigkeit vorgeschlagen werden soll. Es gibt 2 Ämter als studentische Vertretung in der Rektoratskommission Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

  • Johann Boxberger 10/0/0 -->  gewählt


Diskussion:
Boxi: Wurde kürzlich zur Beauftratung Umwelt gewählt, weil mir das am Herzen liegt. Man kann sagen, dass diese Referatskommission ein ähnliches Aufgabenfeld hat. Mal sehen, ob dann die Hochschule auch tatsächlich was für Nachhaltigkeit und Klimaschutz tut.

Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ergebnis: 10/11 --> beschlussfähig



2. (StuRa-GO) Erhöhung der Dauer für die Aufstellung der Tagesordnung …

… durch früheres Einreichen von Anträgen
Der StuRa möge beschließen, dass Anträge, die durch das Plenum befasst werden, weitere 2 Tage (9 Tage, statt 7 Tage) vor der Sitzung eingereicht werden sollen.

Begründung:
Trotz mehrmaligen und drängenden Hinweisen erreichen das Präsidium die große Menge an Anträgen meist erst am Montag 23 Uhr oder später. Diese Anträge sind in der Regeln auch nicht allumfassend vorbereitet. Daher entsteht dem unterbesetzten Präsidium ein erheblicher Aufwand der kurzfristig bis zur Einladung abgearbeitet werden soll und muss. Darunter leitet nicht nur die Sorgfalt, sondern auch eine mögliche sinnvolle Vorbereitung und Vorabdiskussion mit verschiedenen Stellen. Da erkennbar ist, dass diese sehr spät eingereichten Anträge meist dem studentischen "Oh-Fuck gleich ist Frist" unterliegen und weniger inhaltlicher Natur so spät eingereicht werden, würde ein Vorverlegen der Frist kaum nennenswert einen Einfluss auf mögliche Anträge haben. Der Gewinn für das Präsidium wäre aber enorm. Da neun Tage vor der Sitzung bedeutet, dass Anträge bis Samstag 23:59 gestellt werden müssten und somit ein ganzer Sonntag und Montag für die Vorbereitung zusätzlich zur Verfügung ständen. Dies würde ebenfalls Zeit für Ausschüsse und das Referat Finanzen schaffen.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Präsidium zwar unterbesetzt ist, aber dies für eine Vielzahl von möglichen Präsidiumskonstellationen einen Mehrwert bieten wird. Eine andere Lösung als das Vorverlegen erscheint nicht erkennbar, da trotz intensiver Hinweise keine Verbesserung in der Antragstellung zu erkennen ist.

Diskussion:
Paul: Ich hatte dem Präsidium ein konkretes Verfahren vorgeschlagen und weiß nicht, warum das nicht vorgestellt wird. Man könnte ja erst die konkurrierenden Anträge behandeln und da eine Entscheidung treffen. Kann das Präsidium erklären, warum wir das nicht so handhaben?
Tino: Wir behandeln erst den einen Antrag, dann den anderen. Und wenn beide genügend Ja-Stimmen haben, dass die ordnungsändernd sind, dann ist das so.
Paul: Das finde ich Schwachsinn. Deswegen hatte ich das entsprechend konkret formuliert.
Boxi: Für diesen ersten Antrag bin ich durchaus dafür. Ich kenne beide Seiten der Antrags- und Beschlussverwaltung. Es spielt für Antragstellerinnen selten wirklich eine Rolle, ob nun Montag oder Samstag Frist ist. In der Regel fällt einem nicht erst am Wochenende ein, was man beantragen möchte. Das ist eine sehr elegante und einfach Lösung. 
Lisa: Würde ich Boxi genau widersprechen. Ich finde den zweiten Antrag sinnvoller, Montag oder Samstag macht schon einen Unterschied, weil man nicht selten kurz vor der Antragsfrist noch Sitzungen hat, die relevant sein können. Es finden nicht selten noch am Montag relevante Sitzungen statt, da ist es nicht schlecht, wenn man da noch ein bisschen Zeit hat, um die Anträge auszuarbeiten. Ich finde es aber sinnvoll, wenn das Präsidium mehr Zeit hat. Ich würde Paul auch zustimmen und das Verfahren der Abstimmung in Frage stellen. Vorab: den ersten Antrag finde ich nicht so toll, den zweiten finde ich sinnvoller.
Tino: Das Präsidium braucht mindestens einen dieser Anträge, ansonsten wird das murks.
Lisa: Wäre eine Entweder-oder-Abstimmung nicht sinnvoller? Wäre blöd, wenn beide nicht durchgehen.
Lene: Wie oft kommt es vor, dass Montag noch wichtige Anträge in Sitzungen geschrieben werden, dass das unbedingt ins Plenum muss?
Tino: Von den Anträgen haben uns ungefähr die Hälfte zwischen 19:00 Uhr und 23:59 Uhr am Montag erreicht, viele nicht ausformuliert bzw. sinnvoll sondern nur mit Antragstext. 
Lene: Das meinte ich nicht. 11 meinte, dass da am Montag noch relevante Sitzungen fürs Plenum stattfinden. Wie oft kommt das vor, dass ein wahnsinnig wichtiger Antrag am Montag ausgearbeitet wurde und jetzt nicht mehr im aktuellen Plenum behandelt werden könnte, wenn man die Frist verschieben würde?
Lisa: Konkret kann ich keine Zahl nennen, aber die Frist wäre ja schon Samstag Abend. Zwischen aktuellem Plenum und dieser Antragsfrist für das nächste Plenum liegen nur 4 Tage, das ist ganz schön knapp.
Markus: Da widerspreche ich 11, dass Montag Sitzungen stattfinden, die noch Anträge ins Plenum bringen. Es finden ständig irgendwelche Sitzungen statt, da könnte man das auch Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag machen.
Und nochmal zu dem Thema, dass nur 4 Tage zwischen letztem Plenum und der nächsten Antragsfrist. Es geht ja eben darum, dass es bei nicht zeitkritischen Anträgen egal ist, ob sie im 5. oder 6. Plenum behandelt werden. Und wenn es sich um zeitkritische Dinge handelt, ich weiß nicht, ob da der eine Tag so viel ausmacht.
Lisa: Abgesehen davon, die zweite Option wäre, dass uns die Tagesordnung 2 Tage später zukommt. Samstag fände ich völlig ausreichend, um mich darauf vorzubereiten. 
Lene: Gibt es ein Stimmungsbild aus dem Präsidium, welcher Antrag favorisiert wird?
Tino: Ich würde zum ersten tendieren, aber ich freu mich über beide. 
Paul: Das grundsätzliche Problem ist die momentan fehlende Handlungs- und Arbeitsfähigkeit des Präsidiums. An der Stelle einmal vielen Dank ans Präsidium, dass sie sich bereit erklärt haben, die Lücke zu füllen. Es ist schwierig, das alles bearbeitet zu bekommen und maßgeblich eine personelle Sache. Man muss Leute einstellen, auf die man sich verlassen kann. Ist halt die Frage, ob das rechtzeitig - also innerhalb der Frist vom Montag Abend bis zum Donnerstag Abend - abgearbeitet wird. Wir übertünchen ein personelles Problem mit einer strukturellen Maßnahme.
Hannes: Warum favorisierst du den ersten Antrag?
Tino: Ich bin der Meinung, dass man dem Plenum genug Zeit geben sollte, sich auf Anträge vorzubereiten. Das machen zwar die wenigsten, aber denen, die das machen, würde ich gerne mehr Zeit geben. Uns würde es schon enorm helfen, wenn wir die Anträge bis Samstag bekommen. Es macht keinen riesigen Unterschied, aber die Variante, Anträge einfach eher zu stellen, finde ich einfach charmanter.
Lisa: Warum zieht ihr das vor? Ihr habt ja eh erst am Dienstag oder Mittwoch Sitzung, danach wird das ins Pad eingepflegt. Angenommen, die Antragsfrist ist schon am Samstag, da trefft ihr euch doch nicht am Sonntag und dieses personelle Problem, das Paul beschrieben hat, 5 Tage länger Zeit hätte.
Tino: Doch. Wir machen dann nämlich Sonntag oder Montag unsere Sitzung. Aktuell ist die Frist ja Montag und daher sind wir mit unseren Treffen an Dienstag gebunden. Das ist ein bisschen blöd, denn wir haben da ja auch noch RK & Co. Wir würden uns total gerne an einem anderen Tag treffen, um das zu machen. Und wenn wir die Zeit nach vorne legen, dann können wir uns am Sonntag treffen. Oder wir legen die Einladefrist nach hinten, dann kann man auch an einem Mittwoch die Sitzung machen.
Markus: Um zu entproblematisieren, was Paul gesagt hat. Ich finde, mit einer strukturellen Maßnahme kann man ein personelles Problem entschärfen. Wenn ihr besser arbeiten könnt, bin ich dafür.
Paul: Versteht mich nicht falsch, ich denke schon, dass das funktioniert. Aber genau das passiert mit der strukturellen Maßnahme übertünchen wir das personelle Problem. Der Beitrag von 11 hat das gezeigt. Zu meiner Irritation spricht 11 bei "dir" vom Präsidium, obwohl sie ja dort gewähltes Mitglied ist. Das zeigt, dass ein grundsätzliches Problem herrscht. Wenn es 3 normal mitwirkende Mitglieder im Präsidium geben würde, wie es der StuRa auch versieht, gäbe es das Problem nicht. Aber das Argument von Tino. dass man entspannt auf einen Sonntag arbeiten könnte, finde ich sehr gut. Die Maßnahme entschärft das Problem und alle im Präsidium können sich mehr entspannen. Zum Verständnis, die Anträge konkurrieren nicht?
Tino: Nein. Das sind zwei Ansätze, die dasselbe Problem lösen. Aber man kann auch mit beiden arbeiten.
Lisa: Verständnisfrage: Wenn beide positiv abgestimmt werden: Dann ist die Antragsfrist am Samstag, aber  die Bekanntgabe der Tagesordnung findet trotzdem erst am Samstag statt, steht das dann fest?
Tino: Genau, wenn man beiden Anträgen zustimmt, dann ist das eben so. Wir stimmen aber erst einmal über den ersten ab, also dass wir die Zeit nach vorne verlegen. Danach diskutieren wir nochmal über den zweiten, ob der Sinn ergibt oder nicht, ob der auf jeden Fall gemacht werden muss - das sehen wir nach der Abstimmung.

Abstimmung:
Ergebnis: 4/6/0 --> nicht angenommen



… durch späteres Bekanntgeben (des Entwurfes) der Tagesordnung
Der StuRa möge beschließen, dass der Entwurf der Tagesordnung für Sitzungen vom Plenum 2 Tage später (2 Tage, statt 4 Tage) vor der Sitzung bekanntgegeben werden sollen.

Begründung:
Trotz mehrmaligen und drängenden Hinweisen erreichen das Präsidium die große Menge an Anträgen meist erst am Montag 23 Uhr oder später. Diese Anträge sind in der Regeln auch nicht allumfassend vorbereitet. Daher entsteht dem unterbesetzten Präsidium ein erheblicher Aufwand der kurzfristig bis zur Einladung abgearbeitet werden soll und muss. Darunter leitet nicht nur die Sorgfalt, sondern auch eine mögliche sinnvolle Vorbereitung und Vorabdiskussion mit verschiedenen Stellen.
Eine Verlegung der Einladungsfrist von Donnerstag auf Samstag würde somit mehr Zeit für die Vorbereitung des Präsidiums schaffen. Die große Zeitspanne zwischen Einladung und tatsächlicher Sitzung dient der Vorbereitung der einzelnen Stimmberechtigten. Diese Vorbereitung krankt aber seit einigen Legislaturen und es ist nicht erkennbar, dass diese Zeit wirklich benötigt wird. Der Verlust für die Stimmberechtigten wäre also gering, der Gewinn für das Präsidium wäre aber sehr deutlich. 

Diskussion:
Boxi: Nicht so ganz dafür! Sicher, das Plenum ist in der Regel schlecht vorbereitet. *fasst sich an die Nase* Das ist aber nicht der Anspruch. Die gewünschte Erfüllung des Anspruchs wird aber arg dadurch erschwert, die Vorbereitungszeit zu verkürzen. Insbesondere auch aus Sicht von Beauftragungen, die eventuell für bestimmte Tagesordnungspunkten umfangreichere Recherchen durchführen müssten, ist das ein Problem. 
Gleichzeitig sehe ich den Punkt, dass das aktuelle Präsidium unter den aktuellen Bedingungen das kaum leisten kann und bisher nicht fehlerfrei leisten konnte. Sollte sich in der Debatte eine überwiegende Zustimmung zu diesem Antrag abzeichnen, würde ich einen Änderungsantrag stellen, der den Beschluss auf diese Legislatur begrenzt, sodass spätestens mit der Legislatur 2024/2025 automatisch wieder die Frist von vier Tagen gilt. 

Änderungsantrag: 
Der StuRa möge beschließen, abweichend von § Fristen Absatz 2 StuRa-Geschäftsordnung für die Dauer der Legislatur 2023/2024 eine Frist von zwei Tagen für die Bekanntgabe des Entwurfs der Tagesordnung festzusetzen.

Tino: Den Änderungsantrag finde ich nicht so toll, der Umstand ist weniger an die Legislatur gebunden. Wenn sich nächste Woche 5 Leute finden, die Lust auf Präsidium haben und das hinbekommen, könnte man das direkt wieder rausnehmen. Meiner Meinung nach braucht es nicht diesen Mechanismus, dass auf zeitliche Dinge geachtet werden muss, weil es nach der Legislatur nicht mehr gilt. Das führt immer dazu, dass man ständig seine eigene Ordnung überprüfen muss. Ich würde das unabhängig von der Legislatur machen und bei Bedarf kann man das wieder rausnehmen.
Fischer: Was heißt denn einfach wieder rausnehmen? Falls wir das können?
Tino: Man setzt die Ordnung einfach wieder zurück auf den aktuellen Stand.
Oliver-Michael: Also im Prinzip ein neuer Antrag im Plenum und da wird dann einfach darüber abgestimmt?
Tino: Genau.
Boxi: Der Hintergrund des Änderungsantrages war ja darauf bezogen, dass wir, wie Paul sagte, personelle Probleme mit strukturellen Änderungen erschlagen. Das finde ich nicht sinnvoll.
Paul: Auch als einer der Beauftragten vom StuRa mit Nachhaltigkeit im Sinne von Kontinuität. Dass die Bekanntgabe der Tagesordnung noch kürzer erfolgt ist ein nennenswertes Problem. 
Hanni ist gewähltes Mitglied Personelles und ich habe das Gefühl, dass sie nicht für einzelne Sitzungen etwas ausarbeitet, sonst wäre heute auch mal eine Stellungnahme dazu gekommen. Sie macht nur Aufwandsentschädigungen und das wars.
Gleichermaßen, als gefühlt einziger Aktiver in den Ausschüssen bereite ich mich auf Sitzungen vor und bemühe mich, Stellungnahmen zu schreiben und eine qualitative Zuarbeit zu leisten. Es wäre echt unangenehm, zwei Tage weniger Zeit zu haben.

Abstimmung Änderungsantrag:
Ergebnis: 4/3/3 --> nicht angenommen

Abstimmung Hauptantrag:
Ergebnis: 8/0/2 --> angenommen



3.
 Änderung Finanzordnung: Erhöhung Mittel für Bundesfachschaftentagungen

Antragstext:
Der StuRa möge beschließen § 10 Mittel für BuFata Satz 3 in der Finanzordnugn zu ändern. Der neue Satz soll lauten "Dem StuRa wird zur Absicherung der Teilnahme an den Bundesfachschaftentagungen (BuFaTas) bis zu 0,75 € je Semester je Mitglied der Studentinnenschaft zur Verfügung gestellt."

Begründung:
Beschluss "Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Ferne" sollen (finanziell) abgesichert sein.

Diskussion: 
Boxi: Nachvollziehbar, grundsätzliche Zustimmung. Die Haushaltsplan-Posten der vergangenen Jahre wurden zwar nie ausgeschöpft. Aber einerseits sind da nur die Jahre seit 2020 sinnvoll zu berücksichtigen (davor gab es noch dafür zuständige FSRä). Andererseits war die Hälfte der Zeit seitdem unter dem Einfluss von Corona. Die Erhöhung ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Inflation sinnvoll, da sich der Betrag seit der Einführung 2018 nicht verändert hat und auch davor (also vor der dedizierten Ausweisung in der Bereitstellung von Mitteln für die FSRä) gemessen am Gesamtbetrag nicht gestiegen ist.
Hannes: Abstimmen, fertig werden.

Abstimmung:
Ergebnis: 10/0/0 --> angenommen



4.
 Grundsätzliche Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern einer Vertretung zu einer der Bundesfachschaftentagungen

Antragstext:
Der StuRa möge beschließen eine grundsätzliche Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern einer Vertretung zu einer der Bundesfachschaftentagungen je nach dem Grad der Betroffenheit der Studentinnenschaft durch Studiengänge festzulegen.

Begründung:
Bereits aktuell gibt es eine Art Vorgabe. Vermutlich ergab sie sich aus einem früheren Beschluss. (Es wurde darauf verzichtet den Beschluss zu suchen. Denn: ) Dieser Beschluss scheint aber - mangels langfristigen Vermerks in einer Ordnung - hinfällig zu sein. Es soll aber wieder eine nachvollziehbare Reglung geben, die den Rahmen für die (unterschiedliche) Anzahl von üblichen Teilnehmenden an einer Bundesfachschaftentagung vorgibt.

Die Regelung:
Die Anzahl der Teilnehmenden soll nach oben und unten begrenzt sein, durch die Anzahl der Studienkommissionen der Studiengänge - insbesondere einer bestimmten Fakultät -, die zu der jeweiligen Bundesfachschaftentagung gehören.
Wenn alle Studienkommissionen einer Fakultät (und damit Studiengänge) einer Fakultät zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 4 Teilnehmenden der Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Elektrotechnik der Fakultät Elektrotechnik bei der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik)
Wenn weniger als 3 Studienkommissionen (und damit Studiengänge) zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 3 Teilnehmenden liegen. (Beispiel Studienkommission Chemieingenieurwesen bei der Bundesfachschaftentagung Chemie; Beispiel Studienkommission Agrarwirtschaft bei der Bundesfachschaftentagung Agrar)
Wenn mehr als 1 Studienkommission einer Fakultät zu mehr als 2 Studiengängen zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 3 Teilnehmenden jeder Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Umweltmonitoring und Studienkommission Landschaftsentwicklung der Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie bei der Fachschaftentagung umweltbezogener Studiengänge)
Wenn weniger als 2 Studienkommissionen einer weiteren Fakultät (und damit Studiengänge) zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 2 Teilnehmenden jeder Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Environmental Engineering bei der Fachschaftentagung umweltbezogener Studiengänge)
Darüber hinaus sollen bis zu 5 Teilnehmende einer Fakultät von Studiengängen einer Studienkommission ohne die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung an einer beliebigen Bundesfachschaftentagung teilnehmen können. (Beispiel Studienkommission Design bei keiner der Bundesfachschaftentagungen; Beispiel Studienkommission Gartenbau und Studienkommission Produktionsgartenbau bei keiner der Bundesfachschaftentagungen)

Meta-Tagung der Fachschaften (MeTaFa) 4?
Mit der Formulierung "grundsätzlich" soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um eine Art Soll-Bestimmung handelt. Die Obergrenze soll durch einen eigenständigen Beschluss je Teilnahme zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung geändert (erhöht) werden können. Der typischte Fall ist die Teilnahme von einer Vielzahl von Erfahrenen des StuRa zu bestimmten Inhalten und die absehbare Leitung von einer oder mehrerer Schulungen (Workshops, oder ähnliches) zu der Bundesfachschaftentagung. Aber auch die Teilnahme von mehreren Mitgliedern des StuRa, die an der Ausrichtung einer Bundesfachschaftentagung durch unsere Studentinnenschaft in der Zukunft mitwirken wollen, kann Grund für eine erhöhte Anzahl von Teilnehmenden sein.

Diskussion: 
Boxi: Fair. Auch wenn es meinen romantischen Vorstellungen zuwider läuft, die da lauten: "Ne riesige Reisegruppe fährt zur LAKSO! Oleoleole! Denn LASKO ist nur einmal im Jahr!", ist der Antrag sinnvoll und fair. Gerade unter dem Aspekt, dass es eine Soll-Bestimmung sein soll, von der begründet abgewichen werden darf. Frage: Das Konzept hier hätte dann ja Ordnungsrang. Wenn dann abgewichen wird, benötigt es dann die Mehrheit der Stimmberechtigten oder der Anwesenden? Ich finde letzteres sinnvoller. Ansonsten bräuchte es ja keine Soll-Bestimmung. 
Tino: Das soll schon in die KontO, deswegen wäre das eine ordnungsändernde Mehrheit.
Boxi: Ich meinte nicht den Beschluss der Ordnung an sich jetzt, es ist ja eine Soll- und keine Mussbestimmung. Welche Mehrheit braucht es dann, um davon abzuweichen? Ist da was vorgesehen? Meiner Meinung nach ist eine einfache Mehrheit der Anwesenden sinnvoll, keine besondere Mehrheit. Sonst braucht man auch keine Soll-Bestimmung. Weil mit einer Mehrheit der Stimmberechtigten kann ich immer darüber stimmen.
Tino: Ich hätte gesagt, dass man mit einer größeren Mehrheit abstimmen muss, weil man ja dann von der Ordnung abweicht. Kann ich Ad-hoc aber gar nicht sicher sagen. Vielleicht kann Paul was genaueres sagen?
Paul: Mal so, mal so, das kommt auch auf das Präsidium an. Aktuell ist meine persönliche Interpretation: Um die Anzahl zu erhöhen, braucht es zukünftig einen separaten Beschluss. Da würde man einen Antrag stellen, der benötigt eine Mehrheit, weil er ordnungsändernden Charakter hat. Deswegen wird aber natürlich die Ordnung nicht geändert. Es braucht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder, um die Anzahl zu erhöhen. Das hat man relativ gut bei der BAFT gesehen, vorher sollte klar sein, dass es eigentlich gar keine richtige Messlatte gibt, sondern dass alle gewählt werden, die eine Mehrheit an Ja-Stimmen bekommen. Man kann die Anzahl also nur begrenzen, indem man einzelne Leute nicht wählt. 
Zukünftig soll dem Problem begegnet werden, zukünftig soll das dafür sorgen, dass man mit einer ordnungsändernden Mehrheit sagt "hey, wir erhöhen erst einmal die Anzahl", wenn man mehr Leute schicken will. 
Boxi: Doofe Bürokratie! Aber leider wahrscheinlich nötig. 
Lisa: Frage an Paul: Im Antrag ist es schon aufgedröselt. Speziell die BuFak WiWi - das setzt sich ja aus 4+2 zusammen. Also 4 der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und 2 der Fakultät Informatik/Mathematik, weil ja der Studiengang Wirtschaftsinformatik dabei ist. Bedeutet das, dass das zwingend so eingehalten werden müsste? Also das nur 4 aus der Fakultät WiWi fahren dürften, auch wenn sich mehr darauf bewerben wollen?
Paul: Das kommt erstmal immer darauf an, wie es aktuell gehandhabt wird und wer das entscheidet. Früher waren das mal die einzelnen Fakultätsarbeitskreise, die das vorschlagen und wählen sollten. Aktuell ist es das Plenum. Das hier ist auch erstmal nur die Regelung der Obergrenze, keine Zuweisung. Es gibt auch keinen mir bekannten Modus, das Leute, die zu einer Bundesfachschaftentagung fahren, erst von einem Fakultätsarbeitskreis oder Mitgliedern der Studienkommission etc. vorgeschlagen werden müssen.
Deswegen sehe ich hier einfach die Zahl 6 am Ende stehen. Und wenn da 6 Menschen fahren, die aus dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen kommen und aus demselben Semester sind, dann ist das so. Vorausgesetzt, sie werden alle gewählt. Bei diesem Antrag geht es erst einmal nur um das Einführen einer Obergrenze. Es schau auch keiner, ob unter den WiWis Leute der unterschiedlichen Studienkommissionen sind. Vielleicht deutet das jemand aber auch anders. Beispiel: Hannes sagt, ich fahr zur FauSt (Fachschaftentagung für umweltbezogene Studiengänge) und der StuRa wählt ihn dafür, dann wäre das möglich, obwohl er von der Fakultät Elektrotechnik kommt. 

Abstimmung:
Ergebnis: 10/0/0 --> angenommen

 

 

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