Wiederholungsprüfungen am Anfang des Folgesemesters
Nach einigen Absprachen mit meinen Kommilitonen*innen hab ich in der letzten Sitzung der SK LuSt am 16.07.1019 das Thema Wiederholungsprüfungen am Anfang des Folgesemesters eingebracht. Ziele dieses TOPs waren:
- Einführung von Wiederholungsprüfungen auf freiwilliger Basis in den ersten zwei Wochen des Folgesemesters, da dies folgende Vorteile hat:
- Inhalte sind noch mehr im Gedächtnis als ein halbes Jahr später
- Entlastung der Prüfungszeit
- Einhaltung der Regelstudienzeit
- Möglichkeit zum Lernen in den Semesterferien
- Feststellung ob zu diesem Thema Gesprächsbereitschaft besteht
Grundsätzlich ist die Senatskommission nicht abgeneigt zu diesem Thema, hat aber folgende Einwende:
- Die Wiederholungsprüfungen sollten dann verpflichtend sein.
- Problematisch im Übergang von WiSe zu SoSe
Wenn Interesse zu diesem Thema besteht, sollte der StuRa eine Stellungnahme verfassen, in der unsere Auffassung genau wiedergegeben wird.
Der StuRa möge daher ein Meinungsbild erstellen, wie mit diesem Sachverhalt verfahren werden soll.
Jochen Schier (Mitglied der studentische Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium)