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Teilnahme BuFaK WiSo WiSe 2014/15

2014-11-197: Teilnahme BuFaK WiSo WiSe 2014/15

Antrag

AntragstellerIn

FSR WiWi

Antragsdatum

21.06.2014

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für bis zu 8 Teilnehmende des FSR WiWi an der Bundesfachschaftenkonferenz vom 06. - 09. November 2014 in Hannover zu übernehmen.

Begründung zum Antrag

In Vorbereitung der Ausrichtung der BuFaK im Sommer 2015 an der HTW Dresden ist es sinnvoll die beteiligten Personen einen direkten Einblick in die Organisation und Durchführung einer BuFaK zu geben. Des Weiteren soll natürlich auch an den Weiter- und Meinungsbildungsveranstaltungen teilgenommen werden und das Vertretungsrecht in Anspruch genommen werden. Da der FSR freiwillig als Konsequenz der Jahresabschluss-Prüfung auf seine Beiträge verzichtet hat, benötigt er finanzielle Unterstützung, damit die Teilnahme gesichert wird. Es kann nicht von den Teilnehmenden verlangt werden, die Kosten selbst zu tragen, da diese direkt für den FSR tätig sind.

Weitere Informationen

Die Kosten der Teilnahme je Person setzen sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmebeitrag für Person 1-4: 50 € (Beitrag für die Ausrichtung) + 20 € Ratsbeitrag
  • Teilnahmebeitrag für Person 5-8: 65 € (Beitrag für die Ausrichtung) + 20 € Ratsbeitrag
  • Fahrtkosten Rückfahrt (Schön-Wochenendticket) 8,80 €, Hinfahrt (Quer-durchs-Land-Ticket) 15,20 €
  • Unterkunft und Verpflegung wird gestellt

je Personfür 8 Personen
Teilnahmebeitrag 70/85 620 (280+340)
Fahrtkosten 24 192
Summe 94/109 812

Abstimmung

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 2

Behandlung

Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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Daniel Möller
Daniel Möller sagt
06.10.2014 17:53
Höhe mit in den Antrag?!
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
13.10.2014 03:43
wieso? es gilt doch die finanzordnung als rahmen für reisekosten, oder?