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Prüfung Antrag auf Beurlaubung

Der StuRa wählt zwischen beiden vorliegenden Angeboten des Antrag vom 6. April 2011 aus und entscheiden dann über das gewählte Angebot, um diesen mit der Prüfung der Sachlage zum Urlaubsantrag der HTW Dresden zu beauftragen.
  • Wer ist für Angebot 1?
Sehr geehrter Herr Nutschan,
die Beratung wird nach Bedeutung und Aufwand abgerechnet.
Wenn es eine allgemeingültige Aussage werden soll: 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Mit freundlichem Gruß

 

  • Wer ist für Angebot 2?
Sehr geehrter Herr Nutschan,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 26. Januar 2011, 17:19 Uhr teile ich Ihnen im Auftrag von Herrn Rechtsanwalt ... mit, dass Herr ... grundsätzlich bereit ist, die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu übernehmen. Es handelt sich um folgende Fragestellung, die im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder eines Kurzgutachtens einer Bearbeitung unterzogen werden soll:
„Ist die HTW nach derzeit geltendem Recht berechtigt, einen Antrag eines Studenten auf Beurlaubung vom Studium, die dieser mit Prüfungsrückständen aus vergangenen Studiensemestern begründet, abzulehnen?“.
Bei der Bearbeitung der Fragestellung würde auch kurz auf den Inhalt und den Sinn und Zweck des § 20 SächsHG eingegangen werden und – in angemessener Kürze - eine vergleichende Darstellung zu der vorhergehenden Fassung des SächsHG erfolgen. Für diesen Einzelfall und soweit es sich lediglich um eine Beratung in Form eines Gesprächs oder eines Kurzgutachtens handelt, würden Ihnen pauschal 100,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Entscheidungen Sie bzw. der Studentenrat getroffen haben. Zur besseren und leichteren Kommunikation leiten Sie mir bitte noch Ihre Telefonnummer zu. Des Weiteren bitte ich um Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Adresse).
Soweit der Studentenrat die Kosten der Beratung übernimmt, leiten Sie mir bitte eine Kostenübernahmeerklärung des Studentenrates und eine Rechungsadresse des Studentenrates zu. Die Zuleitung der Gesetzesmaterialien ist nicht notwendig. Mit dieser Rückantwort sind für Sie keine Kosten entstanden.
Für Rückfragen und ergänzende Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Das Angebot mit den meisten Stimmen wird genommen. Jedes StuRa Mitglied kann bei beiden Anträgen abstimmen. Bei gleicher Stimmzahl ist der Antrag mit den geringeren Kosten zu verwenden. Das gewählte Angebot ist dann auf wunsch des Sturas zu beschliesen.

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