Antrag

Antrag zur Aufhebung von AE-Beschlüssen/Zahlungen

Der StuRa möge beschließen, sämtliche gültigen Beschlüsse, welche die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen betreffen, aufzuheben. Des weitern sind mit sofortiger Wirkung keine Aufwandsentschädigungen mehr zu zahlen, bis eine Reglung getroffen wurde, die

  1. Haushaltkonform ist,
  2. gerecht ist,
  3. sicherstellen kann, das beantragte AEs auch gerechtfertigt sind.

Begründung zum Antrag

Speziell der aktuell gefasste Beschluss des StuRa von der 12. Sitzung dieses Jahres ist sehr Grenzwertig.

  • den er ist nicht Haushaltkonform
    • in den mir überhaupt vorliegenden Haushaltsentwurf kann ich nicht erkennen, das bis zu rund 15 000 Euro allein für das erste Quartal an AEs vorgesehen sind dort nur 280 € vorgesehen, welche sich entsprechend auf drei Ausschüsse verteilen
      • Genaugenomen stelle ich nach Sichtung des Haushaltsplanes fest, das dort "nur"
    • wie viele Personen können überhaupt beantragen???
  • das der Antragsteller komplett und selbst über die Höhe der ihm zustehenden AEs entscheidet, die ihm dann ohne Prüfung einer Gerechtfertigten Höhe ausgezahlt werden, öffnet dem Vorwurf der Selbstbedienung Tür und Tor, und zwar richtig weit.
  • es gab wohl kaum den Willen, einen solch weitreichenden Beschluss entsprechend zu kommunizieren
    • einen Tag nach der Sitzung war das Plon abgeschiert
    • Ignorierung von entsprechenden Konsensen ([z.B.:AG AE)
  • die Regelung ist Ungerecht
    • je nach beantragter Höhe der AEs kann im 2., 3., oder 4. Quartal an niemanden mehr eine AE gezahlt werden, den die dafür vorgesehenen Mittel sind dann Ausgeschöpft
    • jemand der beispielsweise erst im Wintersemester 2011 Immatrikuliert wird und dann sogleich viele Aufgaben übernimmt, wäre benachteiligt

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Zum Zwecke einer Umsetzung einer Lösung der AE-Frage erkläre ich mich bereit, mit Interessierten einen Termin in dieser oder der kommenden Woche zu organisieren, welcher hinnehmbare Rahmenbedingungen für die Zahlung von AEs schafft. Diese werden dann im StuRa bzw. in die entsprechenden Ausschüsse einbringt. Als Arbeitsgrundlage würde ich dort dann Reglungen des StuRa TU Dresden sowie StuRa Uni Leipzig vorschlagen.

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