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Rechtsmittel Säumnisgebühr

Antragsteller

Martin Kamke

Antragstext

Der StuRa übernimmt als Präzedenzfall für Martin Kamke im Rechtsschreit gegen die HTW (Verfahren "unberechtigte Erhebung einer Säumnisgebühr") die erstinstanzlichen Anwaltskosten in Höhe von brutto 919,28 Euro sowie die anfallenden Gerichtskosten und Auslagen.

Antragsbegründung

Nach dem ich bereits per StuRa-Beschluss ein Gutachten zum Thema Säumnisgebühr eingeholt habe und ein unter Abstrichen vergleichbares Urteil des VG Gera (Uni Jena) vorliegt, habe ich nun das Angebot für die anwaltliche Vertretung erhalten.

Bei einem möglichen Prozess ist zu beachten, dass der Streitwert bei 20 Euro liegt und ein Anwalt laut RVG nur 89,25 Euro Honorar erhalten würde. Für 89,25 Euro wird uns aber kein Anwalt in einem Prozess mit einer Vielzahl von notwendigen Schriftsätzen (vrgl. VG Gera) vertreten. Aus diesem Grund ist eine pauschale Honorarvereinbarung abzuschließen. Gemäß dem Angebot beläuft sich die Summe auf 919,28 Euro. Diese Summe werden wir auch im Falle eines erfolgreichen Rechtsschreits nicht erstattet bekommen, sondern nur die Gerichts- und 89,25 Euro Anwaltskosten.

Wir sollten bei unserer Entscheidung bedenken, dass laut Angaben des StudSek 10% aller HTW Studenten jedes Semester diese Säumnisgebühr zahlen müssen (500 Studis x 20 Euro = 10.000 Euro pro Semester die die Hochschule als unberechtigte Gebühren einkassiert!) Im Übrigen sind schon allein im StuRa neben mir noch Saskia (Ref. Internationales) und Hendrik von der Säumnisgebühr betroffen.

Bereits am 3.3.11 hatte ich den Rektor per E-Mail aufgefordert die Verdoppelung der Säumnisgebühr aufzuheben und allen betroffenen Studis zurück zu erstatten. Unsere Kanzlerin hat daraufhin leider meiner Forderungen per E-Mail vom 7.3.11 abgelehnt.

Da die Hochschule wie üblich all unsere Kritikpunkte ignoriert, sollten wir endlich zu Rechtsmitteln greifen.

Daher folgender Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

  1. Die Sprecher bzw. der StuRa (erst im Oktober :-( entscheiden/t über den Antrag.
  2. Ich lege Klage beim VG Dresden ein.
  3. Wir (ich) erstellen ein Formular mit dessen betroffene Studis Widerspruch gegen die Gebühr einlegen können und veröffentlichen es auf der Homepage
  4. Anfang Oktober, wenn alle Studis zurück sind, geben wir Adrem und CAZ ein Interview, wie die Studis Widerspruch einlegen können
  5. Wir versenden eine E-Mail mit allen relevanten Infos.

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