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Geschäftsordnung des Studentinnenrates

Geschäftsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Geschäftsordnung - StuRa-GO) vom 17. Juni 2025

 

Geschäftsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(StuRa-Geschäftsordnung – StuRa-GO)

als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
Vom 17. Juni 2025

 

§ Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsordnung gilt für

    1. das Komitee Plenum gemäß StuRa-GrundO und

    2. das Komitee Referatskollegium gemäß StuRa-GrundO.

 

§ Abgrenzung

 

Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung

    1. des deutschen Bundestages;

    2. des Sächsischen Landtages;

    3. des Senates HTW Dresden.

 

§ Anträge zur Sitzung

 

Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen mit jeweiliger Mehrheit zu einer Sitzung zulässig sein:

    1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag) [ohne weitere Abstimmung]

    2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird) [ohne weitere Abstimmung]

    3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung [Mehrheit der Anwesenden]

    4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung) [Mehrheit der Anwesenden]

    5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung [Mehrheit der Anwesenden]

    6. Nichtbehandlung eines Tagesordnungspunktes oder eines einzelnen Antrages [Mehrheit der Anwesenden]

    7. Vertagung eines Tagesordnungspunktes [Mehrheit der Anwesenden]

    8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium [Mehrheit der Anwesenden]

    9. Ausschluss der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

    10. Aufhebung des Ausschlusses der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit der Anwesenden]

    11. Einreichen eines neuen Antrages [ohne weitere Abstimmung]

    12. Einreichen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]

    13. Übernehmen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]

    14. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

    15. Aufhebung der Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

    16. Schließung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]

    17. Wiedereröffnung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]

    18. Schließung der Debatte (und sofortige Beschlussfassung) [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

    19. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen Tagesordnungspunktes unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]

    20. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]

    21. Kurzweilige Sitzungspause [ohne weitere Abstimmung]

    22. Sitzungspause über 10 Minuten hinaus [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

    23. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen [ohne weitere Abstimmung]

    24. Feststellung der Beschlussfähigkeit [ohne weitere Abstimmung]

    25. Fortführung der Sitzung über das grundsätzliche Ende der Sitzung gemäß § Sitzungen Absatz Ende der Sitzungen hinaus [Mehrheit der Anwesenden]

    26. Schließung der Sitzung [Mehrheit der Anwesenden]

 

§ Fristen

 

  1. Anträge sollen mindestens

    1. 7 Tage vor einer Sitzung des Plenums oder

    2. 4 Tage vor einer Sitzung des Referatskollegiums

    dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.

  2. Der Entwurf der Tagesordnung soll durch das Präsidium mindestens 2 Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.

 

§ Sitzungen

 

  1. Sitzungen finden grundsätzlich alle 2 Wochen

    1. in der Vorlesungszeit, jedoch nicht bei Unterbrechungen der Lehrveranstaltungen, in der Gremienblockzeit und

    2. in der vorlesungsfreien Zeit, jedoch nicht im Prüfungsabschnitt,

    gemäß Studienjahresablaufplan der Hochschule statt.

  2. 1Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt.

    2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.

  3. Sitzungen enden grundsätzlich

    1. um 22:00 Uhr oder

    2. nach 5 Stunden.

 

§ Beschlüsse

 

  1. 1Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend sind.

    2Ist das Komitee danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.

    3In dieser Sitzung ist das Komitee beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.

    4Das Präsidium kann vorsehen, dass das Komitee Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.

  2. 1Das Komitee ist zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.

    2Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden grundsätzlich mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.

 

§ Zuordnung

 

Diese Ordnung ist dem Ausschuss Strukturelles zugeordnet.

 

§ Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

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