Protokoll 7. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2023/2024

Protokoll der 7. Sitzung des Ausschusses Strukturelles in der Legislatur 2023/2024

 

Ort: (StuRa) HTW Dresden: A107
Zeit: 2024-04-12T20:00

 

Erstellung Mitschriften

alle Anwesenden

 

Erstellung Protokoll

Maximilian Franke
Paul Riegel

 

Anwesende

  • Paul Riegel (Assistenz zur Geschäftsführung)
    • vat@
  • Stehpan Rankl (Wahlleitung)
    • james@
  • Maximilian Franke (Stellvertretung Wahlleitung; Mitglied Wahlausschuss; Mitglied Wahlausschuss HTW Dresden)
    • zimtstern@

 

 

Umsetzung Wählende sollen nicht durch Wahlkreise bei der Wahl eingeschränkt werden!

 

Ersetze § 7 Wahlgrundsätze Absatz 5 WO

durch

?

 

Streiche § 7b Ausübung des Wahlrechts Absatz 5 WO.

 

Streiche § 9 Kandidaturen Absatz 1 Satz 1 WO.

 

Streiche § 9 Kandidaturen Absatz 2 Satz 2 WO.

 

Streiche § 9 Kandidaturen Absatz 4 WO.

 

Streiche in § 9 Kandidaturen Absatz 2 Satz 3 WO

     die Fakultät
?
Darauf wird in § 12 Gestaltung der Wahlunterlagen Absatz 1 Satz 3 WO verwiesen.

vat@: Was ist damit gemeint? Wurde bei Hanni "Fakultät Wirtschaftswissenschaften" auf den Stimmzettel geschrieben? (Oder steht da nur der Wahlkreis "Fakultät Design" drauf?) Eigentlich müsste es ja der Ausweis der Angehörigkeit zur Fakultät je Kandidatin sein.

james@ (vorab) : Ja, die Angehörigkeit zur Fakultät soll nicht bei den einzelnen Kandidierenden auf dem Stimmzettel stehen. Im Übrigen sollte auch nicht die Bibliotheksnummer drauf stehen.

james@: Für die Kandidaturen benötigen wir auch nicht die Fakultät. Eine eindeutige Zuordnung bei Namesdopplungen erfolgt über die Bibliotheksnummer.

 

Ergänze (ersetze) in § 12 Gestaltung der Wahlunterlagen Absatz 1 Satz 3 WO

bei
    , wobei das Geburtsdatum und die Anschrift ausgeschlossen ist,
durch
    , wobei das Geburtsdatum, die Anschrift und die Bibliotheksnummer ausgeschlossen ist,
.

vat@: BTW: Fänden wir Studiengang nett? (Dazu könnten wir auch noch einen Antrag stellen, dass das (mit Jahrgang?) auf dem Wahlzettel steht.)

 

Ersetze § 16 Feststellung des Wahlergebnisses Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 WO

    1Die Zuteilung der Sitze erfolgt nach der Mehrheitswahl (Personenwahl).
    2Es sind die Personen gewählt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
durch
    1Die Zuteilung der Sitze erfolgt nach der Minderheit von Studentinnen der Fakultäten (Wahlkreiswahl) und nach der Mehrheitswahl (Personenwahl).
    2Es sind die Personen gewählt, (die nicht bereits gewählt sind und) in der Fakultät mit der niedrigeren Studentinnenzahl die höhere Stimmenzahl erhalten haben.
.
oder
    Es sind die Personen gewählt, die nicht bereits in einem Wahlkreis [mit einer niedrigeren Anzahl von Studentinnen] gewählt sind und die höchste Stimmenzahl erhalten haben
.

zimtstern@: Ich wäre für Variante 1. Liest sich für mich verständlicher, für was wir wollen.

 

§ 16 Feststellung des Wahlergebnisses Absatz 2 Satz 3 WO

 

BTW: Fänden wir - statt Los - bei Stimmgleichheit höhere Bibliotheksnummer nett? (Dazu könnten wir auch noch einen Antrag stellen, dass das (mit Jahrgang?) auf dem Wahlzettel steht.)

 

Ersetze § 16 Feststellung des Wahlergebnisses Absatz 2 Satz 4 WO

        …?!?
    .
oder

Streiche § 16 Feststellung des Wahlergebnisses Absatz 2 Satz 4 WO.

 

Ersetze in § 16 Feststellung des Wahlergebnisses Absatz 1 Satz 2

     und die Reihenfolge der Ersatzvertreterinnen
.

 

Ersetze § 17 Nachrücken von Ersatzvertreterinnen Absatz 2 Satz 1

.

zimtstern@: Wie werden dann Ersatzvertreterinnen ausgewählt? Rückt dann einfach die 33. Person nach? Ich würde eher sagen, dass man dann ab diesem Sitz "neu auszählen" muss. Im Sinne, die Auszählung findet ohne die Person statt.

vat@: Es werden stets - also auch nach Rücktritten - mindestens diejenigen mit den meisten Stimmen aus der Fakultät im StuRa sein. (Höchstens werden noch andere, mit viele Stimmen aus der Fakultät, darüber hinaus auch noch im StuRa sein.)

BTW: "Wahlvorschlag" (und "Wahlvorschläge") ist doch bei "Kandidatur", oder?

 

Vertreterinnen der Fakultäten vs. Vertreterinnen der Studentinnenschaft

 

zimstern@: Meiner Ansicht sind es immer noch die Vertreterinnen der Fakultäten, weil sie durch die Wahlkreise (Fakultäten) als ihre Vertretung gewählt werden.

zimtstern@: Alles bleibt so wie es ist, außer:

 

Ersetze in § Plenum Absatz 1  Satz 1 StuRa-GrundO

zur Vertretung der Studentinnen der Fakultäten
    durch
zur Vertretung der Studentinnen aller Fakultäten

.

 

Streiche § Plenum Absatz 5 StuRa-GrundO.

 

(redaktionelles Anpassung) Streiche in § 9 Absatz 2 Satz 3 WO

der Fakultäten,

.

 

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