3. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021

3. Sitzung des Ausschusses Finanzielles 2021
Wann 08.03.2021
von 12:00 bis 15:00
Wo (A106) Discord
Name
Termin übernehmen vCal
iCal

 

https://pentapad.c3d2.de/p/stura-htw-dresden_a-fin_2021-3

 

Zuständigkeiten für die Ordnungen in die Ordnungen schreiben

 

Done! (In Anlehnung und in Absprache mit dem Ausschuss Strukturelles erfolgte die Änderung als "redaktionelle" Änderung, weswegen keine keine neue zusätzliche Fassung ausgefertigt werden soll, sodass nicht der Eindruck entstehen würde, dass es sich um eine nennenswerte Änderung der Ordnung handeln würde.)

 

BTW: Müsste sich der Beschluss Zuständigkeiten für die Ordnungen in die Ordnungen schreiben nicht auch in einer Ordnung niederschlagen? Ausschuss Strukturelles (aka SvA) anfragen?

 

 

StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung

 

Wollte man eigentlich schon fertig haben.

Hätte man schon längst gemacht haben können.

Hätte,könnte sollte....Los gehts: Vorlage

CoCo und Paul machen das jetzt mal.

 

Die Sitzung wird abgebrochen, um sich nun dem 1. Arbeitstreffen KontO 2021 zu widmen. Alles Nachfolgende ist damit vertagt.

 

 

Reste aus 1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021

 

finanzielle Unterstützung für soziale Härtefälle für die Teilnahme an Studienveranstaltungen

(beispielsweise MUN & Co)

 

HFA um Mitarbeit (Erstellung Antrag) bitten.

 

 

Kleinstkredite für Studentinnen, die womöglich "uneinbringbar" werden,

wie wohl vom Dezernat Finanzen und Beschaffung der Hochschule als vorstellbar vorgeschlagen

 

HFA um Mitarbeit (Erstellung Antrag) bitten.

 

Weitere (mögliche anzugehende) Themen

 

Projekt zur Erstellung von Begründungen mit "Deutungen" der Ordnungen

 

 

Leichen aus dem Keller vom Ausschuss 2020

 

  • Es gibt eine Arbeitskopie der FO. Mutmaßlich (hoffentlich) handelt es sich nur um die redaktionelle Änderung von "Sprecherinnen und Sprecher" zu "Vorstand der Geschäftsführung".

 

  • Die Schließfachordnung liegt bei "offiziell" im persönlichen Ordner von Johann? WTF!

 

 

Reste aus 2. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2021

 

Recht zur Befreiung vom Semesterticket von "Promovierenden" in der Beitragsordnung

 

Der Bereich Semesterticket hatte die Debatte mal angestoßen. Ansatz wäre es wohl, es ähnlich geartet wie bei der BO StuRa TU Dresden zu machen, sodass alle Promovierenden eine Befreiung (und damit auch eine Rückerstattung) erhalten können.

Dem Ausschuss stellt sich die Frage, wieso das so sein soll. Mutmaßlich soll damit sichergestellt sein, dass alle Promovierenden, die nicht an der TU Dresden (vor Ort) promovieren, das Semesterticket - berechtigter Weise - nicht zahlen müssen, da sie es nicht nutzen können. Wir haben dahingehend ja auch eine Reglung, nämlich in Form von, wer an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist oder nachweislich - bestätigt durch eine Betreuerin - nicht im Bereich vom VVO studiert. Richtig?

 

 

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