Begründung zur Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Begründung für die Härtefallordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Härtefallordnung HTW Dresden - HärteO) vom 12. Juni 2018

 

Teil Härtefall

 

§ Befreiung vom Beitrag wegen Härte

 

Abs. 1 und 2 Definition des Zwecks des Härtefallausschusses und was wird erstattet. Hierbei könnte der StuRa nur "seinen" Beitrag für das Semesterticket und den Beitrag für den StuRa/weiter möglichen Organe der studentischen Selbstverwaltung erstatten. Damit hätte der StuRa seine mögliche Mitschuld an dem vorzeitigen Studienabbruch einiger Studies abgewendet. Im Sinne von: "Wir erschweren durch unsere Beiträge, das weitere Studieren, deswegen müssen wir den Semesterticket abschaffen.
Hier muss man dazu sagen, dass es beim StuWe keine Härtefall-Regelung gibt ist auch ein Schulden der studentischen Selbstverwaltung, da wir ein nicht vernachlässigbares Mitspracherecht bei dessen Entscheidungs-Gremien haben. Außerdem ist durch einen bewilligten Härtefall-Antrag nachgewiesen, dass die Antragsteller*in in einer besonderen finanziellen und sozialen Lage ist und der StuRa ist durch das Sächsische HSFG § 24 Abs. 3 zur "Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten," verpflichtet. Somit ist es unsere Pflicht dort einzugreifen und das weitere Studieren unserer Studies zu ermöglichen. Zumindest bis im Studentenwerk eine ähnliche Regelung existiert, die uns von dieser Pflicht entbindet. Hierbei sei noch zu erwähnen das Gebühren (durch Zweit-Studium oder verspätetes Rückmelden anfallende Gebühren ) nicht unter diese Regelung fallen, da sie ein gewisses Eigenverschulden oder Privilegiertheit als Ursache haben. 

 

Abs. 3 In diesem Absatz geht es darum, dass der HFA nur ein begrenztes Budget besitzt, aber Potentiell deutlich mehr Härtefälle bewilligen müsste, als er überhaupt mit dem Budget abdecken kann. Sobald dieser Fall eintritt liegt es nicht mehr nur in der Hand der HFA-Mitglieder, die nicht mehr abgedeckten Härtefälle in voller Höhe zu erstatten. Aus diesem Grund ergibt sich bei einem bewilligten Härtefallantrag nicht automatisch eine Auszahlung / Befreiung in voller Höhe. 

 

§ Richtlinien


 Hier wird das erstellen und ändern der HFA-Richtlinie als eine Kernkompetenz des HFA  zementiert, damit zwar die Diskussionen möglich ist, sogar gewünscht wird, aber andere Organe der studentischen Vertretung nicht auf die Idee kommen ohne Mitwirkung des HFA dessen Richtlinie abzuändern. Die Veröffentlichung der Richtlinie gibt den Studies die Möglichkeit sich selbst und die eigene Situation besser einzuordnen. Im besten Fall soll die Bearbeitungszeit von HFA-Anträge minimieren, da die Antragssteller viel besser einschätzen können worauf der HFA Augenmerk legt. "Der HFA kann in begründeten Einzelfällen von den Richtlinien abweichen." hat den Hintergrund, dass falls der HFA total durchdreht, es mindestens bei einer Rechenschaft vor dem StuRa, dieser die Chance hat es zu merken und im besten Fall beisteuern kann. 

 

Teil Härtefallausschuss

 

§ Härtefallausschuss

 

Abs. 1 Der StuRa wacht über die Arbeit des HFA und dient natürlich als Kontroll-Gremium.
Abs. 2 Die Anzahl ist historisch so gewachsen, da es sich gezeigt hat das eine starre Festlegung auf 3 Mitglieder Probleme mit sich führt. Besonders wenn eines dieser 3 Mitglieder eine unmögliche Arbeitsweise an den Tag legt, ist es für die übrigen deutlich schwieriger zu kompensieren als wenn es 5 Mitglieder sind. 
      Abs. 2 Dieser Absatz zielt darauf ab, dass auch nicht Teile der Student*innenschaft, die sich aber z.B. durch eine hohe soziale Kompetenz auszeichnen die Möglichkeit eingeräumt wird im HFA aktiv zu werden. 
 Abs. 4 Hierbei soll die explizite Trennung von öffentlich zugänglichen Teilen der HFA-Sitzung und zwingend nicht öffentlichen Teilen getrennt werden. Zwingend nicht öffentliche teile sind z.B. die Begutachten der Härtefallanträge und die Bearbeitung von Einzelfällen. Öffentliche Teile können z.B. Diskussionen über die Richtlinien des HFA, das Budget des HFA oder Zusammenarbeit mit anderen Referaten (z.B. Soziales) sein.

 

Teil Antrag als Härtefall

 

§ Antragstellung

 

Abs. 2 Der Bezug von Unterhaltsleistungen sowie anderen Sozialleistungen hat Vorrang vor der Anerkennung als Härtefall. Hintergrund dieses Abs. ist, dass Aufgrund einer Befreiung oder Rückerstattung des Semesterbeitrags andere Leistungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Somit die Studies keinen Nachteil durch eine Positivbestätigung Ihres Härtefallantrags erfahren dürfen.

Abs.3  Bis zu diesen Fristen ist eine Befreiung ohne Probleme möglich. Wenn Anträge später eingereicht werden, dann werden diese auf jeden Fall bearbeitet (zumindest in das kommende Semester verschoben), müssen aber vllt. als Rückerstattung ausgeführt werden.

Abs. 4 Die Formulierung "soweit dies zumutbar ist" hat hierbei 2 Bedeutungen. Zum einen das es dem Antragsteller*in, aus welchem Grund auch immer unmöglich ist seine Lage schriftlich zu stellen. Somit die Möglichkeit bekommen sollte seine Lage auch auf anderem Weg zu vermitteln. Zum anderem, dass der HFA auch Antragsteller*innen zu einer Persönlichen Konsultation einladen kann, da der HFA den Ausführungen nicht folgen konnte.

§ Inhalte des Antrages, Nachweise

 

 Abs. 1 Das alle Angaben durch geeignete Nachweise zu belegen sind, bezieht sich hierbei speziell auf finanzielle Belange wie Stipendien, Bafög und Einkommen generell. Soziale Härte lässt sich oft nicht durch geeignete Nachweise belegen. Hierbei reicht dem HFA aber eine glaubhafte Vermittlung der eigenen Lage im allgemeinen aus. Keinem Antragsteller wird das erschleichen von Leistungen, ohne triftigen Grund unterstellt.

Abs. 2 und 3
- Die Postalische Adresse oder Mail-Adresse oder Telefonnummer wird eingefordert, um den Antragsteller adäquat über seinen Antrag zu informieren und gegebenenfalls weitere Informationen von ihm zu erfragen. 
- Die Immatrikulationsbescheinigung wird benötigt um in Erfahrung zu bringen, ob der Antragsteller noch an der HTW Dresden immatrikuliert ist
- Der Studentenausweis (Vor- und Rückseite) wird benötigt  um in Erfahrung zu bringen, ob der Antragsteller ein gültiges Semesterticket besitzt. 
- Bei dem BAföG-Bescheid (auch ein Ablehnungsbescheid) ist es dem HFA wichtig zu erfahren wie hoch die Förderung für den Antragsteller ausfällt bzw. ob eine Förderung überhaupt statt findet. 
- Bei den Kontoauszüge der vergangen 3 Monate möchte der HFA einfach nur vergleichen ob die in der schriftlichen Darstellung gemachten Angaben mit den Kontoauszügen. Hier bei sind dem HFA die etwaigen Angaben zu --- Ausgaben, wie Nahrung, Kosmetika, oder andere Konsumgegenstände nicht von Interesse und können von dem Antragsteller geschwärzt werden.
- Den Einkommensnachweis von unterhaltspflichtigen Personen ist für den HFA von Interesse bei Menschen die der Antragsteller z.B. noch neben dem Studium pflegen oder finanziell unterstützen muss. Somit eine mehr Belastung erfährt als "normale Studierende"  

Abs. 4 Dieser Absatz hat den Sinn, dass Antragsteller die sich inaktiv zeigen auch relativ schnell (innerhalb eines Monats) abgelehnt werden können und nicht bis zum Ende des Semester durchgeschleift werden müssen.

§ Verarbeitung personenbezogener Daten

 

In dem Paragraphen soll noch einmal sichergestellt werden, das mit den Daten der Antragsteller*in so sparsam wie möglich umgegangen wird und das mit den Daten nicht bei jedem hausieren geht. Auch wird der Weg eines Antrags von dem Einreichen im Service-Büro (Angestellten), über die Mitglieder des HFA und bei Positiv-Bescheid über den kassen- und finanzverantwortlichen Personen (Finanzer*in), bis hin zudem Studenten-Sekretariat nach vollzogen. Weitere Personen und Organe brauchen keinerlei Daten von den Antragsteller*innen und sollten diese Auch nicht bekommen. Das Studenten-Sekretariat bekommt vom HFA auch nur die Namen und Mat.Nr. von den bewilligten Anträgen, damit Sie diese mit möglichen Exmatrikulationen abgleichen können und uns diese Informationen zukommen lassen können. damit es nicht zu einer Auszahlung von nicht erhobenen Semesterbeiträgen kommt. Zum anderen weiß dann das Studenten-Sekretariat Bescheid welche Semesterbeiträge von der Student*innenschaft und nicht von den Studies beglichen werden (Missverständnisse und Pannen vorbeugen).

 

§ Schlussbestimmungen (Änderung der Ordnung, In- und Außerkrafttreten)

 

 Die Passage "Änderungen der Härtefallordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des StuRa und treten nach der Veröffentlichung in Kraft." hat den Hintergrund, dass es in jeder HFA-Ordnung diese Passage gab und das die HFA-Ordnung einen ganz anderen Charakter als eine Geschäftsordnung oder eine Grundordnung hat. 


 

 

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