Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

2016-14: Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen

des Projektes Ordnung schaffen! zu verabschieden.

Begründung zum Antrag

Es gibt das Projekt Ordnung schaffen!. Es wurde eingerichtet, um Ordnungen zu erarbeiten, die die veralte Satzung und weitere Ordnungen zu ersetzen. Dieser Antrag ist das Ergebnis des Antrages.

allgemeine Begründung zum Antrag

Mit den Ordnungen in der Anlage kann es zu einem Ersatz der Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden (FH) vom 20. Januar 2004 kommen. Dieser Ersatz erscheint längst überfällig.

(Am 1. Januar 2009 trat ein neues Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) sind in Kraft, worauf sich die Existenz der studentischen Selbstverwaltung begründet.) (SächsHSFG)

Zu einzelnen Ordnungen werden ergänzend Begründung und Erklärung bereitgestellt. Diese Dokumente dienen zur Verdeutlichung des Willens. Die Erklärungen sollten sich künftig einer dynamischen Entwicklung unterziehen können.

wesentliche Auswirkungen durch Antrag

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Ordnungen

  • Mehrheit für die Änderungen von Ordnungen wird auf die Mehrheit der Mitglieder (ehemals Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder) geändert. Ausnahme bleibt die Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft als Wurzel der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, da ihr "verfassungsartiger" Charakter zugeschrieben wird.

FSR

  • konkrete (monatsbezogene statt relative) Festlegung zum Beginn der Amtszeit (wie beim StuRa)

StuRa

  • Definition des sogenannten Plenums
  • Einführung des neuen Entscheidungsorganes Referatskollegium
    • Schaffung eines Organes der Exekutive
    • Auslagerung von Entscheidungskompetenz aus dem Plenum (als Legislative) in die Exekutive (das Referatskollegium)
  • Einführung des neuen Entscheidungsorganes Vertretung im LSR
    • Stärkung der Entscheidungskompetenz der Mitglieder im LSR zur Vertretung des StuRa HTW Dresden
  • Benennung der Ausschüsse
  • Benennung der Beauftragten
Verhältnisse zum Antrag

Die Erarbeitung der Ordnungen ist, neben der Gesamtheit aller Interessieren am Wirken unserer Studentinnen- und Studentenschaft, FAK als Hommage von RSR gewidmet.

Die Erarbeitung erfolgte unten dem Dasein der oder des AStA, da der StuRa es nicht vermochte den Arbeitsaufwand leisten zu können. Dies geht einher mit dem Anspruch der Ablehnung von herrschaftlichen Verhältnissen und dem Einfordern von Nachteilsausgleich für Menschen hinsichtlich ihrer sozialen Belange.

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Aufzählung von bekannten Ordnungen

Nachfolgende Ordnungen sind bekannt und bleiben in Kraft:

  • WO
  • BO
  • FO
  • HärteO

Weitere Ordnungen, etwa Ordnungen der Fachschaften, sollen unverzüglich beim StuRa angezeigt werden. Sie bleiben nur durch einen entsprechenden Beschluss des StuRa 2016 in Kraft.

Nachfolgende Ordnungen sind als Entwurf bekannt und könnten verabschiedet werden:

  • AE-O
  • AuO
  • (BO in geänderter Fassung)
  • HärteO in geänderter Fassung
  • (FO)
  • [MitO]
  • PlebO
  • WO in geänderter Fassung
  • ZuO

Vorschlag zum weiteren Verfahren

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  1. Die am 10. Mai 2011 beschlossene Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, die nahezu deckungsgleich mit der anliegenden Fassung zur Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft ist, wird obsolet.
  2. Die Dokumente zu den Ordnungen werden in Anlehnung an VwV Normerlass abschließend formatiert und ausgefertigt.
  3. Die Ordnungen werden durch die Verfasserinnen und Verfasser unterzeichnet. Diese sind durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zu benennen.
  4. Die Ordnungen sind durch Aushang im Schaukasten des StuRa und auf der Website dauerhaft zu veröffentlichen.
  5. Im Antrag nicht aufgezählte Ordnungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Alle Ordnungen, die nicht bis Ablauf einer durch Beschluss des StuRa im gleichen Kalenderjahr (2016) festzulegenden Frist, treten außer Kraft.

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Behandlung

12. Sitzung StuRa 2016

14.Sitzung StuRa 2016

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