Sie sind hier: Startseite / Hochschule / Hochschulrat / Hochschulrat

Hochschulrat

Vorstellung des Hochschulrates unserer HTW Dresden

 

Mitglieder des Hochschulrates HTW DresdenDer Hochschulrat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Er soll eine Art Aufsichtsrat, zur Abbildung der Gesellschaft, sein, um die Hochschule zu steuern und zu kontrollieren.

Gemäß § 13 Grundordnung der HTW Dresden gehören dem Hochschulrat 7 Mitglieder an. Außer zwei Mitgliedern, dürfen gemäß Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) nur Hochschulexterne Mitglieder sein, die damit über eine große Mehrheit der Stimmen verfügen.

Den Vorsitz hat gemäß SächsHSG eines der hochschulexternen Mitglieder.

 

Kontakt

  • über die Geschäftsstelle des Hochschulrates (Kontaktdaten sind nicht einsehbar.)

hsr.htw-dresden.de@stura.htw-dresden.de

     

    Aufgaben

    • Erfüllung der Zuständigkeiten des Senates gemäß § 86 SächsHSG

     

    Mitglieder


    Benennung durch den Senat für die Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst


    hochschulintern

    Prof. Dr. Ines Hofinger (Fakultät Maschinenbau)
    Prof. Dr. Ulrike Weisemann (Fakultät Bauingenieurwesen)

    hochschulextern

    Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher (Präsidentin Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen)
    Prof. Dr. sc. techn. Reinhard Erfurth (Geschäftsführer Gruppe Erfurth +Partner, Präsident Industrieverein Sachsen (bis 2010))


    Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst


    hochschulextern

    Prof. Dr. phil. Rudolf Pörtner (Geschäftsführer (bis 2009) Studentenwerk Dresden; aus Vorschlag des Senates)
    Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Joehnk (kaufmännischer Direktor Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf; aus Vorschlag des Rektorates)
    Dr.-Ing. Uwe Crenze (Geschäftsführer interface business GmbH; auf Vorschlag des Senates)

     

    Gremium

    Der Hochschulrat ist gemäß § 80 SächsHSG eines der zentralen Organe unserer Hochschule.

    Artikelaktionen

    Versenden
    Drucken