Hochschulrat
Der Hochschulrat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Er soll eine Art Aufsichtsrat, zur Abbildung der Gesellschaft, sein, um die Hochschule zu steuern und zu kontrollieren.
Gemäß § 13 Grundordnung der HTW Dresden gehören dem Hochschulrat 7 Mitglieder an. Außer zwei Mitgliedern, dürfen gemäß Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) nur Hochschulexterne Mitglieder sein, die damit über eine große Mehrheit der Stimmen verfügen.
Den Vorsitz hat gemäß SächsHSG eines der hochschulexternen Mitglieder.
Kontakt
- über die Geschäftsstelle des Hochschulrates (Kontaktdaten sind nicht einsehbar.)
hsr.htw-dresden.de@stura.htw-dresden.de
Aufgaben
- Erfüllung der Zuständigkeiten des Senates gemäß § 86 SächsHSG
Mitglieder
Benennung durch den Senat für die Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
hochschulintern
Prof. Dr. Ines Hofinger (Fakultät Maschinenbau)
Prof. Dr. Ulrike Weisemann (Fakultät Bauingenieurwesen)
hochschulextern
Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher (Präsidentin Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen)
Prof. Dr. sc. techn. Reinhard Erfurth (Geschäftsführer Gruppe Erfurth +Partner, Präsident Industrieverein Sachsen (bis 2010))
Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
hochschulextern
Prof. Dr. phil. Rudolf Pörtner (Geschäftsführer (bis 2009) Studentenwerk Dresden; aus Vorschlag des Senates)
Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Joehnk (kaufmännischer Direktor Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf; aus Vorschlag des Rektorates)
Dr.-Ing. Uwe Crenze (Geschäftsführer interface business GmbH; auf Vorschlag des Senates)
Gremium
Der Hochschulrat ist gemäß § 80 SächsHSG eines der zentralen Organe unserer Hochschule.