Ablauf

Ablauf der Wahlen der Fachschaftsräte (FSRs) und des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) im Wintersemester (WiSe) 2013/2014
StuRa-Wahl FSR-Wahl Termin
29.10. Wahlausschreibung
frühestens am 42. Tag und spätestens am 28. Tag vor dem ersten Wahltag § 8 Abs. 1 (§ 20 Abs. 1)
24., 25. und 28.10. Ausliegen des Wählerverzeichnisses
mindestens während der letzten drei nicht vorlesungsfreien Tage vor der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 3 Satz 2
28.11. 28.10. Letzter Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung
möglichst vor dem Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses § 11 Abs. 1 Satz 1 (unverzüglich nach Auszählung der FSR-Wahlen § 23. Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1)
29.10. Schließung des Wählerverzeichnisses
frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 4 Abs. 3 Satz 1
28.10. Einspruchsfrist gegen Fehler im Wählerverzeichnis
innerhalb der Zeit der Auslegung § 4 Abs. 4 und 5
02.11. Entscheidung über Einsprüche zum Wählerverzeichnis
innerhalb von vier Kalendertagen nach der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 4 und 5
05.11. Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 9 Abs. 6 (§ 21 Abs. 2)
06.11. Prüfung der Wahlvorschläge
unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist § 10 Abs. 1 Satz 1 (§ 22 Abs. 1)
07.11.–11.11. Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen
innerhalb einer Frist von drei nicht vorlesungsfreien Tagen § 10 Abs. 1 Satz. 2 (§ 22 Abs. 1)
11.11. Beantragungsfrist für Briefwahl
spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 14 Abs. 2 (entfällt für StuRa, da ausschließlich Briefwahl)
12.11. Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
unverzüglich nach Zulassung der Wahlvorschläge und Bestimmung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel § 10 Abs. 3 und 5 (§ 22 Abs. 2)
03.12.–12.12. 26.11.–27.11. Wahl
zusammen mit den Hochschulwahlen nach Vorgabe der Hochschule § 3 Abs. 6 (bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen § 25 Abs. 1)
12.12. 28.11. Öffentliche Auszählung
unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe/spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen § 15 Abs. 1 (§ 27 Abs. 1)
12.12. 28.11. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
nach Auszählung der Stimmen § 16 Abs. 1 (§ 28)
13.12. 28.11. Benachrichtigung der Gewählten
unverzüglich § 17 Abs. 1 (§ 28)
20.12. 05.12. letzter Termin für die Wahlanfechtung
innerhalb von sieben Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 5 Abs. 1

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