Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Vorstand / Verordnungen / Schließfachverordnung der Studentinnenschaft / Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft vom 8. September 2020

Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (Schließfachordnung - SchließfachO) vom 8. September 2020

 

Schließfachordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(Schließfachordnung – SchließfachO)

als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
Vom 08. September 2020

 

§ Geltungsbereich

 

Diese Ordnung gilt für Schließfächer, die der StuRa in seiner Verantwortung verwaltet.

 

§ Allgemeines

 

  1. Schließfächer werden den Mitgliedern der Studentinnen- und Studentenschaft gebührenfrei zur Nutzung überlassen.

  2. Die Schließfächer werden im Rahmen freier Kapazitäten vergeben.

  3. Es gibt keinen Anspruch auf ein Schließfach.

  4. Ein Schlüssel wird einbehalten, um das Schließfach bei Verlust des verliehenen Schlüssels, Gefahr im Verzug oder Verstoß gegen diese Ordnung öffnen zu können.

 

§ Verfahren

 

  1. Wer ein Schließfach nutzen möchte, wendet sich an den StuRa.

  2. 1Ein Ausleihprotokoll (Anlage 1) ist als Antrag zur Nutzung auszufüllen.

    2Diese Ordnung ist zur Kenntnis zu nehmen und das Ausleihprotokoll zu unterschreiben.

  3. Sobald der StuRa die Kaution erhalten hat, kann die Übergabe des Schlüssels erfolgen.

  4. Wer ein Schließfach zurückgeben möchte, wendet sich an die zuständige Stelle des StuRa.

  5. Sobald der StuRa den Schlüssel wieder in Empfang genommen und eine Sichtkontrolle durchgeführt hat, kann die Rückzahlung der Kaution erfolgen.

 

§ Kaution

 

  1. Für die Nutzung wird eine Kaution erhoben.

  2. Die Höhe legt das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation fest (Siehe Anlage 2).

  3. Auf welchem Wege die Kaution gezahlt und zurückgezahlt wird, legt das Referat Finanzen fest (Siehe Anlage 3).

  4. Die Kaution wird einbehalten, wenn

    1. durch Verschulden der nutzenden Person ein Schlüssel verloren gegangen ist;

    2. durch Verschulden der nutzenden Person ein Schaden am Schließfach entstanden ist;

    3. das Schließfach nicht am Ende der Mitgliedschaft in der Studentinnen- und Studentenschaft zeitnah zurückgegeben wird;

    4. die nutzende Person sich anderweitig ordnungswidrig verhalten hat und dem StuRa dadurch ein Schaden entstanden ist.

 

§ Nutzungsregeln

 

  1. Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung oder Beschädigung zu bewahren.

  2. 1Die Aufbewahrung von gefährlichen Gegenständen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ohne eine angemessene Verpackung ist nicht gestattet.

    2Die Aufbewahrung verderblicher Lebensmittel und illegaler Gegenstände ist grundsätzlich nicht gestattet.

  3. Eigenmächtige Ein- oder Umbauten oder das eigenmächtige Auswechseln des Schlosses sind nicht gestattet.

  4. 1Die Nutzung ist auf die Dauer des Studiums beschränkt.

    2Stellt der StuRa fest, dass die nutzende Person nicht mehr Teil der Studentinnen- und Studentenschaft ist, behält er es sich vor, das Schließfach ohne vorherige Ankündigung zu räumen und die darin gelagerten Gegenstände nach dem Bemessen des Referats studentische Selbstverwaltung & Organisation zu entsorgen oder als Fundsache zu behandeln.

 

§ Haftung

 

  1. Der StuRa oder die Hochschule übernehmen keine Haftung für die im Schließfach gelagerten Gegenstände.

  2. Die nutzende Person kann für alle schuldhaft verursachten Schäden, die dem StuRa oder Dritten entstehen, auch über die Höhe der Kaution hinaus haftbar gemacht werden.

 

§ Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

Anlagen

 

Anlage 1: Formblatt Protokoll zur Schließfachnutzung

Anlage 2: Beschluss des Referats Verwaltung zur Höhe der Kaution

Anlage 3: Beschluss des Referats Finanzen zum Weg der Kautionszahlung und Kautionsrückzahlung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken