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3. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2020

3. Sitzung der Sprecherinnen und Sprecher des StuRa 2020
Wann 30.01.2020
von 15:00 bis 16:00
Wo A107
Name
Termin übernehmen vCal
iCal

 

Anwesenheit

Johann Boxberger (Sprecher)

Florian Fuhlroth (Sprecher)

Jennifer Fröb (Leitung Referat Finanzen)

2/2 -->beschlussfähig

 

TOP Beschluss Neubestellung von T-Shirts

 

Antragstext

Der StuRa möge aufgrund von Dringlichkeit beschließen erneut T-Shirts für den StuRa bis zur Höhe von 800,00 € zu bestellen.

Begründung zum Antrag

Die bereits bestellten und gelieferten T-Shirts wurden uns in der falschen Farbe geliefert. Außerdem fiel auf das das Logo fiel zu klein aufgedruckt ist. Unser derzeit einziger Reklamationsgrund besteht allerdings lediglich in der Farbe. Nach Rücksprache mit dem Referat Finanzen und der Firma, wurde sich darauf geeinigt, dass wir erneut 60 T-Shirts bestellen, wir allerdings zusätzlich 60 kostenlose T-Shirts der gleichen Art erhalten. Hierbei wird auch das Logo in einer Größe von ca. 27cm aufgedruck. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass wir dies im Rahmen der Wareneingangskontrolle feststellen und unsere Reklamationsansprüche unverzüglich geltend machen mussten. Die Entscheidung ob nun lediglich reklamiert wird oder sich zusätzlich eine Verbesserung für ein ergib, musste somit kurzfristig erfolgen.

Kostenposition im Haushaltsplan

Merchandise (Referat Öffentlichkeitsarbeit)

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Das Referat Finanzen und die Sprecherinnen und Sprecher sind sich einig, dass die zusätzlichen (kostenlosen) T-Shirts für Mitglieder des StuRa zum Verkauf angeboten werden. Dadurch sollte sich der Umstand ergeben, dass der Vorgang fast kostenneutral, in Bezug auf der vorherigen Beschluss, erfolgt.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

einstimmig angenommen

 

TOP Teilnahme 63. MV fzs durch weitere Personen

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, aufgrund von Dringlichkeit die Reisekosten für die Fahrt zur 63. Mitgliederversammlung des freien zusammenschluss von student*innenschaften bereitzustellen.

Begründung zum Antrag

Da der Studentinnen- und Studentenrat noch Mitglied im fzs ist, sollten wir dementsprechend auch unser Stimmrecht zur Mitgliederversammlung geltend machen. Abgesehen davon, kommen wir damit auch unseren Pflichten gemäß § 24 SächsHSFG nach. Ferner ist zu beachten, dass wir erstmals in unserer Geschichte quotiert und auch mit genderqueeren Menschen anreisen, was bedeutet, dass wir Einblick und auch Mitsprachen in allen vorhandenen Plenen haben. Des Weiteren wird die Delegation unterstützt durch fzs-Erfahrenen, die auch Vertreter*innen im LandessprecherInnenrat sind und diese dementsprechend mit vertreten können.

Kostenposition im Haushaltsplan

Teilnahme Konferenzen

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Referatsleitung Hochschulpolitik entscheidet über die Zusammensetzung der Mitfahrenden, die nicht Teil der Delegation sind.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

einstimmig angenommen

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